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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Möbelstück, das
eine zentrale Verarbeitungseinheit (CPU) eines Computers enthält.
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Das Herz eines Computers ist die
CPU (zentrale Verarbeitungseinheit – im allgemeinen eine einzelne
integrierte Schaltung) normalerweise zusammen mit eng verbundenen
Schaltungskomponenten und Einrichtungen, die keinen externen Zugang
benötigen,
wie z. B. der Speicher, eine Stromversorgung (PSU) und/oder ein
Lüfter.
Es wird auch einige Arten von externer Signalverbindungen zu und
von der CPU geben. Beispielsweise können eine manuelle Eingabe,
wie über
eine Maus, eine Tastatur oder eine berührungsempfindliche Fläche, und/oder
eine elektrische Signaleingabe, wie z. B. von einer Diskette, einer
CDROM, einer Telefonleitung, einer Netzwerkverbindung und/oder einem
Scanner, benötigt werden.
Ausgaben von der CPU müssen
beispielsweise mit einem Bildschirm, einem Drucker, einem Netzwerk
und/oder einem Telefon verbunden werden. Eine Stromversorgung wird
auch notwendig sein. Obwohl eine Signal- und Stromverbindung im allgemeinen über einen
festen elektrischen Draht (Drähte)
vorliegt, sind andere Formen der Verbindung möglich, wie z. B. optische oder
magnetische.
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Mit dem Ausdruck "Computereinheit" wird eine integrale Anordnung verstanden,
die eine CPU (zentrale Verarbeitungseinheit – im allgemeinen eine einzelne
integrierte Schaltung) und eng verbundene Schaltungen/Schaltungskomponenten
zusammen mit einem externen Zugangsmittel zum Verbinden der CPU
mit dem Äußeren der
Einheit aufweist.
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Der Integrationsgrad von Signaleingabe-
und Signalausgabeeinheiten mit der CPU; um eine Computereinheit
zu bilden, ist variabel. Typischerweise sind separate externe Signaleingabeeinrichtungen, wie
z. B. Tastaturen und Mäuse,
und Signalausgabeeinrichtungen, wie z. B. Bildschirme und Drucker,
in eine Computereinheit eingesteckt, obwohl sie auch darin fest
verdrahtet als Teil der Computereinheit sein können. Andere Signaleingabe/Signalausgabeeinrichtungen,
wie z. B. Modems, Floppydisklaufwerke und CDROM-Laufwerke, können auch
extern der Computereinheit und damit verbunden sein, aber sind häufiger Teil
der Computereinheit und darin fest verdrahtet. Festplattenlaufwerke
sind fast unveränderlich
fest verdrahtet innerhalb der Computereinheit. Schaltungskomponenten
und Einrichtungen, die keinen direkten externen Zugang benötigen, wie
z. B. Speicher, eine Stromversorgung, ein Lüfter, sind auch normalerweise
fest verdrahtet innerhalb der Computereinheit.
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Somit kann das externe Zugangsmittel
einer Computereinheit von einem physischen Eingabe/Ausgabemittel
einer Einrichtung, die mit der CPU verbunden ist und einen Teil
der Computereinheit bildet, z. B. eine Anschlußleiste für ein Diskettenlaufwerk oder
eine Festplatte oder eine CDROM, eine Berührungsfläche oder eine Tastatur, bis
zu einem Verbindungselement (beispielsweise als Teil eines elektrischen
Steckverbinders oder eines optischen oder magnetischen Sende-Empfangsgeräts) für eine Eingabe-/Ausgabeeinrichtung
außerhalb
der Computereinheit reichen.
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Es ist allgemeine Praxis, daß alle Teile
einer Computereinheit in ein einziges Blechgehäuse (oft in der Form einer "Basiseinheit") montiert sind,
um physische Unversehrtheit zur Verfügung zu stellen. Viele der
Teile innerhalb des Gehäuses
einer solchen Computereinheit sind gemeinsam auf einer Hauptleiterplatte
montiert, die Verbindungen dazwischen zur Verfügung stellt, während andere
Verbindungen (z. B. einem Plattenlaufwerk, einem Modem) beispielsweise
mit diskreten Drähten
verwirklicht sind. Die Kombination einer "Computereinheit" mit extern verbundenen Einrichtungen
wird als ein "Computersystem" bezeichnet.
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Die Sichtbarkeit und Tragbarkeit
von normalen Computereinheiten und Computersystemen und die Zugangsmöglichkeit
auf die CPUs und den Speicher darin macht es Dieben relativ leicht.
Das normale Blechgehäuse
ist eher funktionell als ästhetisch.
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Computersysteme sind eine alltägliche Einrichtung
in vielen Umgebungen geworden einschließlich in der Mehrheit von Büros und
vielen Wohnungen/Häusern.
Das Bedürfnis,
verschiedene externe Einheiten mit einer Computereinheit zu verbinden, um
das zu bilden, was im wesentlichen ein einzelnes Computersystem
ist, führt
fast unausweichlich zu einer Verwicklung der Drähte, was unerwünscht und nicht ästhetisch
ansprechend ist. Es wird schwierig, Verbindungen zwischen unterschiedlichen
Einheiten zu prüfen
und ändern
oder zu ersetzen, die Zuverlässigkeit
und die Betriebsgeschwindigkeit des Systems kann reduziert sein,
und wenn Drähte über den
Boden verlaufen, kommen Sicherheitsüberlegungen bezüglich Personen
ins Spiel zusammen mit dem Risiko, die Drähte selbst zu beschädigen.
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Es ist bekannt, Computerschreibtische
zur Verfügung
zu stellen, die übergroße Löcher aufweisen,
um eine Auswahl von Computereinheiten und Druckern in Gehäusen und Arbeitsstationen
aufzunehmen, die einen Monitor, einen Drucker und eine Computereinheit
in einem Gehäuse
halten können, obwohl,
wenn die Computereinheit in dem Gehäuse eine Towereinheit ist,
sie häufig
neben dem Schreibtisch oder der Arbeitsstation stehen muß. Die unterschiedlichen
kompletten Einheiten in ihren eigenen Gehäusen werden einfach an entsprechenden
Orten plaziert und miteinander verbunden. Das Entfernen ist entsprechend
einfach. Zumindest Teile der miteinander verbindenden Verdrahtung
und/oder der Einheiten in ihren Gehäusen sind häufigst extern sichtbar.
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ES ist auch bekannt, ein Möbelstück vorzusehen,
das dazu angepaßt
ist, um Teile des Computersystems in einer mehr integralen Art aufzunehmen.
Die europäische
Patentanmeldung Nr. 0 165 130 zeigt einen Schreibtisch mit zwei
Sockeln, in den (a) ein Kathodenstrahlmonitor in einen Sockel durch eine Öffnung in
der Schreibtischoberseite zurückziehbar
ist, wobei die Öffnung
dann fluchtend mit der Schreibtischoberseite geschlossen ist; (b)
eine Tastatur auf einem zentralen Brett, wenn sie nicht in Benutzung
ist, mittels eines verschiebbaren Verschlusses verdeckt ist, der
dann fluchtend mit der Schreibtischoberseite liegt und diese lokal
vervollständigt – der Verschluß endet
in einer senkrecht schwenkbaren Klappe, wobei sowohl der Verschluß als auch
die Klappe notwendig sind, um die Tastatur zu verdecken; (c) ein
Drucker innerhalb des anderen Sockels angeordnet ist, wobei Endlospapier
von einem Korb unterhalb des Sockels in die Rückseite des Sockels hineinläuft und
aus einem Schlitz in der Schreibtischoberseite herauskommt; (d)
auch innerhalb des anderen Sockels eine Anordnung (Computereinheit) ist,
die u. a. eine CPU, einen Speicher, eine Stromversorgungseinheit(en),
Plattenlaufwerke und einen Lüfter
aufweist. Wie gezeigt ist, erscheint es, daß diese Anordnung auf einer
eine offene Seite aufweisenden schubladenähnlichen Basis gebildet ist,
die als Einheit vom Schreibtisch entfernt werden kann. Wie auch
gezeigt ist, sind die Steuereinheiten für die Bewegung des Monitors
und die Schlitze für
die Plattenlaufwerke immer an der Vorderseite des entsprechenden
Sockels sichtbar und die Unversehrtheit der Schreibtischoberseite
ist durch die Öffnungen
für Papier
und Monitor zerstört.
Selbst wenn er nicht in Benutzung ist, ist es offensichtlich, daß dies eher
mehr als ein einfacher Schreibtisch ist.
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Das US-Patent 5,033,804 zeigt einen
Computerschreibtisch, in dem der Mittelabschnitt der Oberseite eine
verdeckbare Tastatur und einen fluchtenden Monitor enthält. Dieser
Abschnitt ist einer zentralen Box angeordnet, die auch einen Computer und
eine Stromversorgungseinheit enthält, und ist relativ zu der
Box von einer Position, die mit Seitenabschnitten der Arbeitsoberseite
fluchtet, zu einer Arbeitsposition drehbar, in der sowohl der Monitor
als auch die Tastatur enthüllt
sind. Andere Geräte,
wie z. B. ein Faxgerät,
ein Kopierer und/oder ein Drucker sind unterhalb von Türen in den
Seitenabschnitten der Arbeitsoberseite angeordnet. Bei dieser Anordnung
ist die Unversehrtheit der Schreibtischoberseite zerstört durch
sowohl den Bedarf, den zentralen Abschnitt zu drehen, und den Bedarf,
unterschiedliche Geräte
zu erreichen, die unterhalb montiert sind, und es scheint, daß der Computer
eine diskrete (gehäuste)
Einheit. Es scheint auch sehr wahrscheinlich, daß die zentrale Box eine Tiefe
aufweist, die in einem normalen Schreibtisch unüblich ist.
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Das deutsche Gebrauchsmuster DE-U-93
02 497 ("Elbag") zeigt einen Computerschreibtisch,
in dem ein Computer in einem von zwei Sockeln angeordnet oder gelagert
ist, der mit verschließbaren Fronttüren und
hinteren Türen
versehen ist. Ein Monitor unterhalb der Schreibtischoberseite ist
durch eine Glasscheibe in der Schreibtischoberseite sichtbar.
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Andere Computerschreibtische sind
in dem GB-Patent 2 281 692, der internationalen Patentanmeldung
Nr. WO 86/06575, dem US-Patent Nr. 4,852,500 und dem US-Patent Nr.5,071,204
beschrieben. In jeder dieser Druckschriften fehlt die Unversehrtheit
der Arbeitsoberfläche
und/oder externe Computersteuereinrichtungen bleiben sichtbar und/oder
sie verbergen nicht die Tatsache, daß sie ein Computersystem enthalten,
und/oder sie verbergen nicht die Tatsache, daß eine Computereinheit darin
vorgesehen ist, und ist daher als eine gesamte Einheit leicht entfernbar.
Ein Schreibtisch, der in dem US-Patent Nr. 4,669,789 beschrieben
ist, enthält
weder eine Schublade oder Schubladenattrappen-Front noch ist der
Computer (oder Zugangsmittel dafür)
am Korpus des Möbelstücks fixiert.
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Das europäische Patent 0 251 643 beschreibt
einen Stuhl, in dem zumindest ein Arm eine ergonomisch entworfene
Tastatur enthält,
die sichtbar bleibt, wenn sie nicht benutzt wird.
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In einem ersten Aspekt stellt die
Erfindung ein Möbelstück bereit,
das einen Korpus und mindestens eine relativ zum Korpus verschiebbare
Schublade umfaßt,
wobei in dem Korpus eine CPU einer Computereinheit und ein externes
Zugangsmittel zum Verbinden der CPU mit dem Äußeren des Korpus montiert sind,
dadurch gekennzeichnet, daß das externe
Zugangsmittel am Korpus befestigt ist und das Möbelstück zudem eine bewegliche oder
abnehmbare Schubladenattrappen-Front zum Verbergen des externen
Zugangsmittels umfaßt.
Die Attrappenfront stimmt normalerweise mit der Front einer Schublade
z. B. bezüglich
des Designs und/oder der Breite und/oder der Höhe überein.
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In einem zweiten Aspekt stellt die
Erfindung ein Möbelstück mit einem
Korpus, der ein Fach festlegt, in dem CPU eine Computereinheit montiert
ist, einem externen Zugangsmittel zum Verbinden der CPU mit dem Äußeren des
Korpus, und einer Arbeitsfläche
oder einer im wesentlichen ebenen Deckfläche bereit, die das Fach überdeckt
und im wesentlichen verschließt,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fläche für den Zugang
zum Fach beweglich oder abnehmbar ist, wobei das externe Zugangsmittel
am Korpus befestigt ist und das Möbelstück zudem eine bewegliche oder
abnehmbare Schubladenattrappen-Front zum Verbergen des externen
Zugangsmittels umfaßt.
Typischerweise ist eine Schreibtischoberseite an ihrer hinteren
Kante angelenkt. Wenn einmal ein Zugang zu dem Fach erreicht ist,
wird der direkte Zugang zu den Komponenten der Computereinheit normal
möglich
sein.
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In jedem Aspekt kann das so verborgene
Zugangsmittel beispielsweise Zugangsschlitze für Plattenlaufwerke; elektrische,
optische oder andere Signalverbindungselemente, z. B. für eine Tastatur
oder einen Bildschirm; oder ein Verbindungselement für eine Stromversorgung
oder einen Bildschirm sein.
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In jedem Aspekt umfaßt die Computereinheit bevorzugt
zumindest zwei physisch getrennte und in Wirkverbindung miteinander
stehende Computerteile, die individuell an einem fixierten Teil
oder Teilen des Möbelstücks montiert
sind.
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In jedem Aspekt kann das Möbelstück ein separates
Stück sein,
wie z. B. ein Schreibpult, eine Kommode oder ein Aktenschrank, aber
in einer bevorzugten Form ist es ein Schreibtisch oder ein Tisch (z.
B. ein Arbeitstisch). Hinsichtlich des ersten Aspektes kann es sogar
ein Bett, ein Stuhl oder ein Musikinstrument sein, wie beispielsweise
ein Klavier. Alternativ kann das Möbelstück eingebaut sein, wie in einem
Boot. Bevorzugt umfaßt
das Möbelstück eine kontinuierliche
(durchgängige)
Arbeitsfläche.
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In Ausführungsformen kann eine Schubladenattrappen-Front
an einem verschiebbaren Fach montiert sein und dazu beweglich oder
abnehmbar sein, um einen Betriebszugang zu (beispielsweise) einer
Tastatur auf dem Fach zu ermöglichen.
In einer bevorzugten Ausführungsform
bleibt bei einem Schreibtisch, wenn ein solches verschiebbares Fach mit
der Tastatur in den Schreibtisch geschoben ist, nur die Kante des
Fachs und des Keyboards durch den Körper des Schreibtisches unverborgen
und es ist nur die Manipulation der Attrappenfront, die dazu dient,
das Verbergen der Tastatur innerhalb des Schreibtisches zu vervollständigen.
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Bevorzugt ist das einzige Gehäuse der
Computereinheit (oder der CPU) das, das durch das Möbelstück bereitgestellt
ist. Es ist dann keine gehäuste "Computereinheit" im normalen Sinn
des Ausdrucks vorhanden, die als einzelne Einheit entfernt werden kann,
wie es bei Computerschreibtischen/Arbeitsstationen, die verwendet
werden, bekannt ist. Es sind eher unterschiedliche Komponenten der
Computereinheit eine tatsächliche
Anordnung von individuellen Elementen auf dem Möbelstück und sind vollständig in
dem Möbelstück selbst
enthalten und durch das Möbelstück selbst
geschützt.
Die einzige identifizierbare "Computereinheit" ist dann das gesamte
Möbelstück.
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Eine Anordnung der unterschiedlichen
Teile kann auf einem Teil des Möbelstücks sein,
das in irgendeiner Art vorgesehen ist (beispielsweise als Fach),
aber es ist ebenfalls möglich,
das Möbelstück mit einem
Element zu versehen, das für
diesen Zweck vorgesehen ist (beispielsweise eine Platte oder eine
Basis einer offenen Box), das innerhalb des Möbelstücks in einem Abschnitt befestigt
ist und auf dem die unterschiedlichen Teile angeordnet sind.
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Durch Anordnen der unterschiedlichen
Komponenten des Computers oder Computersystems auf dem Möbelstück kann
eine Reparatur oder Änderung von
jeder individuellen Komponente vereinfacht werden, da das normale äußere Metallgehäuse nicht
entfernt werden muß.
Wie hier exemplarisch dargestellt ist, kann das Möbelstück geeignet
modifiziert werden, um einen schnellen und leichten Zugang zu den unterschiedlichen
Komponenten zu ermöglichen.
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Bevorzugt ist es derart angeordnet,
daß alle externe
Zugänge
zu der darin enthaltenen CPU mit der optionalen Ausnahme eines Stromversorgungskabels
verborgen oder verbergbar sind, wenn die Computereinheit nicht in
Benutzung ist.
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Das Möbelstück kann aus jedem Material sein,
ist jedoch bevorzugt aus Holz oder einem "Holzersatz", wie z. B. eine Span- oder Faserplatte.
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In den häufigsten Anwendungen wird es günstig sein,
die elektrische Stromversorgung mit einer externen festen Verdrahtung
mit dem Möbelstück zu verbinden,
obwohl andere Mittel des Bereitstellens von elektrischer Energie
bekannt sind. Einige andere Typen von Ein- und Ausgängen, wie
z. B. Telefon (entfernter Ort), Netzwerk (entfernter Ort) und Bildschirm
(benachbarter Ort) werden auch günstiger Weise
extern fest verdrahtet, obwohl andere Wege des Verbindens von diesen
möglich
sind. Bevorzugt aber nicht notwendigerweise wird einzelnes kombiniertes
Kabel vorgesehen, um eine Mehrzahl von solchen externen fest verdrahteten
Verbindungen zu entfernten Orten aufzunehmen.
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Eine feste Drahtverbindung (Verbindungen) zu
dem Möbelstück, insbesondere
solche für
entfernte Orte, können
manchmal verborgen werden, wenn sie sich durch ein hohles Bein oder
zu der Basis eines Sockels erstrecken (es ist sogar möglich, einen Anschluß am Fuß des Möbelstücks für eine direkte Verbindung
mit einem komplementären
Bodenanschluß vorzusehen,
vorausgesetzt, daß das
Möbelstück in einer
Position bleiben soll). Alternativ könnte ein Anschluß zum Gebrauch
mit einem komplementären
nachfolgenden Stromanschluß in
dem Möbelstück montiert
sein, bevorzugt an einer Stelle, die normalerweise nicht sichtbar
ist oder die verborgen werden kann, wie beispielsweise mit einer
Schubladenattrappen-Front (diese könnte an der Rückseite einer
Schreibtischoberseite in Verbindung mit anderen Schubladen /Attrappenfronten
angeordnet sein). Oder eine kleine Öffnung kann für den Durchgang
eines Stromversorgungskabels vorgesehen sein, z. B. eine "Pillenbox" in der Seite des
Möbelstücks, die
direkt unterhalb der Arbeitsoberseite mündet.
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Wie schon angedeutet, sind andere
Ein- und Ausgänge
entweder in dem Möbelstück als Teil
der Computereinheit eingebaut oder mit der Computereinheit verbunden,
ohne eine feste Verdrahtung zu benutzen. So kann eine berührungsempfindliche
Fläche
in das Möbelstück eingebaut
sein, beispielsweise direkt unterhalb der oberen Schreibtischfläche, und
innerhalb des Möbelstücks mit
dem Computer fest verdrahtet sein; eine Maus kann mit dem Computer über Funk-,
Ultraschall-, oder Infrarotstrahlung kommunizieren; eine Tastatur
kann vorhanden sein, beispielsweise in einer Schreibtischschublade,
und fest verdrahtet innerhalb oder in das Möbelstück eingesteckt sein; und eine
Verbindung zu einem externen Drucker kann beispielsweise eine Infrarotverbindung
sein.
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Das Vorsehen eines Bildschirms ist
etwas problematischer. Wenn es für
das Möbelstück geeignet
ist, wird er darauf planiert oder montiert, z. B. auf einer Schreibtischoberseite.
Da er auch Strom benötigt,
wird er normalerweise für
die Stromversorgung fest verdrahtet mit dem Möbelstück sein, und diese Verdrahtung
kann zusammengesetzt sein, um zusätzlich notwendige Informationen
zum Bildschirm zu leiten (und davon weg, wenn geeignet, wie z. B.
mit einem berührungsempfindlichen
Bildschirm), oder eine drahtlose Form der Kommunikation kann angewandt
werden. Idealerweise kann der Bildschirm entweder innerhalb des
Möbelstücks verborgen
werden oder kann davon entfernt werden, wenn der Computer nicht
in Benutzung ist, so daß kein
Zeichen zurückgelassen
wird, daß das
Möbelstück ein Computer
ist oder einen enthält.
Bezüglich
der Stromversorgung kann eine feste Drahtverbindung zum Bildschirm
beispielsweise über
eine Öffnung
in einer Seite des Sockels direkt unterhalb einer Schreibtischoberseite
oder über
eine Steckerverbindung, die hinter einer beweglichen oder abnehmbaren
Schubladenattrappen-Front angeordnet ist, oder sogar über eine Öffnung in
einer Schreibtischoberseite vorhanden sein, obwohl diese letzte
Option nicht bevorzugt ist.
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Bevorzugt ist das Möbelstück derart
angeordnet, daß alle
Teile der Computereinheit, die darin enthalten sind, mit der optionalen
Ausnahme eines Stromversorgungskabels verborgen oder verbergbar sind,
wenn die Computereinheit nicht in Benutzung ist.
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Es ist so zu verstehen, daß einige
oder alle der obigen Merkmale miteinander kombiniert werden können.
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Mit den obigen Merkmalen wird ein
bedeutender Weg beschritten, um mittels einem Verschleiern des Computers
oder einer Computersystemfunktion und/oder um mittels einem Ändern des
Computers oder des Computersystems derart, daß er bzw. es schwierig zu tragen ist,
da er bzw. es in das Möbelstück integriert
ist und davon nicht als einzelne Einheit entfernt werden kann, und/oder
um mittels einem Erschweren des Zugangs zum Computer/CPU einen Diebstahl
zu verhindern. Gleichzeitig kann das resultierende Produkt ästhetisch
ansprechend sein und Nachteile, die mit der Verbindung der einzelnen Einheiten
untereinander (einschließlich
der verringerten Betriebsgeschwindigkeit) verbunden sind, können reduziert
oder vollständig
verhindert werden.
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Ausführungsformen der Erfindung
sind in den beigefügten
Figuren dargestellt, von denen:
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1 eine
erste Ausführungsform
der Erfindung gemäß dem ersten
und zweiten Aspekt in der Form eines Holzschreibtisches zeigt, der
einen Personal-Computer
mit einer drahtlosen Maus und einem Bildschirm auf seiner Arbeitsfläche bereits
stellt;
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2 den
Schreibtisch von 1 geöffnet für einen
Zugang zu einer Tastatur und einer Plattenöffnung zeigt;
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3 eine
in dem Schreibtisch von 1 montierte
Computereinheit zeigt;
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4 mehr
Details von Öffnungen
für CDROM
und Floppylaufwerke zeigt, die in dem Schreibtisch von 1 hinter einer herunter
klappbaren Schubladenattrappen-Front integriert sind;
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5 den
Ort einer Tastatur innerhalb des Schreibtischs von 1 zeigt;
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6 eine
zweite Ausführungsform
der Erfindung gemäß dem ersten
und zweiten Aspekt in der Form eines Schreibtisches zeigt, der für einen
Zugang zu seinem Inneren geöffnet
ist;
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7 eine
andere Ansicht des Tisches von 6 zeigt,
und
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8 und 9 ein weiteres Detail des
Tisches von 6 zeigen.
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1 und 2 sind allgemeine Ansichten
eines Holzschreibtisches mit zwei Sockeln, wobei die erstere in
einer geschlossenen Position ist und die letztere Eingabe-/Ausgabeeinrichtungen
eines Computers, die für
eine Benutzung zugänglich
sind, zeigt. Idealerweise sind eine Maus 1 und ein Bildschirm 2,
die auf der Schreibtischoberseite 3 liegen, beide abnehmbar,
wenn sie nicht in Gebrauch sind, so daß keine sichtbaren Zeichen
vorhanden sind, daß eine Computereinheit
vorhanden ist. Die Maus kommuniziert mit einer Computereinheit im
Schreibtisch via Infrarot. Eine Kommunikation vom Schreibtisch zum Bildschirm 2 könnte durch
ein drahtloses Mittel verwirklicht sein, beispielsweise eine induktive
Kopplung, speziell wenn der Bildschirm batteriebetrieben ist, obwohl
eine induktive Kopplung auch für
einen Stromtransfer verwendet werden könnte. Herkömmlicher ist jedoch der Bildschirm
fest verdrahtet mit dem Schreibtisch, um von dort Strom und Informationen zu
erhalten und um optional Informationen dorthin zu überfragen.
Ein einsteckbarer Anschluß,
der in bekannter Weise verborgen werden kann, kann für diesen
Zweck notwendig sein. Wo es durch das Design erlaubt ist, ist eine
effektive Art des Verbergens eines einsteckbaren Anschlusses, ihn
hinter einer beweglichen oder abnehmbaren Schubladenattrappen-Front zu
plazieren, günstiger
Weise an der Rückseite
des Schreibtisches.
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Wie in 2 gezeigt
ist, umfaßt
der Schreibtisch Computereingabe-/-ausgabeeinrichtungen in der Form
einer Tastatur 4, einer großer CDROM-Öffnung 5 und einer
Floppydisk-Öffnung 6.
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3 zeigt
die Anordnung der Computereinheiten 7 in einem Raum unterhalb
der Schreibtischoberseite 3, der normalerweise durch eine
Schublade belegt wäre.
Wie gezeigt ist, umfaßt
die Computereinheit 7 eine Anzahl von verschiedenen Stücken einschließlich einer
Hauptplatine 8 mit einer CPU und einem Speicher, eine Stromversorgung 9,
ein CDROM-Laufwerk 10 und
ein Floppydisklaufwerk 11, die alle herkömmlichennreise
in einem Metallgehäuse
eingebaut werden würden.
Zumindest einige dieser Stücke
sind nun separat auf einer Holzbasis 12, die einen integralen
Teil des Schreibtisches bildet, angeordnet, während die Öffnungen 5, 6 für die Laufwerke 10, 11 in
einer Frontplatte 13 gebildet ist. Diese Platte und die Öffnungen
werden verdeckt durch eine verschließbare, herunter klappbare Schubladenattrappen-Front 14 (4), wenn der Computer nicht benutzt
wird.
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Wie detaillierter in 5 gezeigt ist, bedeckt eine weitere verschließbare, herunter
klappbare Schubladenattrappen-Mittelfront 15 einen die
Tastatur 4 enthaltenen Raum. Sowohl die Attrappenfront 15 als
auch die Tastatur 4 sind auf einer verschiebbaren Platte 16 montiert.
Die Tastatur kann permanent auf der Platte 16 fixiert sein
oder abnehmbar oder leicht davon lösbar sein (oder von dem Raum,
wenn die Platte nicht vorgesehen ist oder nicht verschiebbar ist),
um sie auf der Schreibtischoberseite 3 zu plazieren.
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Wenn es benötigt ist, kann die verschiebbare Platte
Seiten 17 aufweisen, um den Korpus einer Schublade zu bilden,
wenn die Schubladenattrappen-Front 15 in Position ist.
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Zur Erleichterung des Zugangs zur
CPU oder zur Computereinheit ist die gesamte Schreibtischoberseite 3 an
der hinteren Kante angelenkt, so daß sie hochgehoben werden kann,
wie in 3 gezeigt ist.
Bevorzugt ist die Schreibtischoberseite 3 normalerweise
sicher in der unteren Position fixiert – beispielsweise kann sie verriegelt
oder gehalten sein durch einen verschiebbaren Bolzen, der nur zugänglich ist,
wenn eine der Schubladenfronten 14, 15 geöffnet ist. Ähnlich können die
Schubladenfronten 14 und 15 miteinander derart
verriegelt sein, daß sie
nur in einer speziellen Reihenfolge geöffnet werden können. Bevorzugt
ist die gesamte Schreibtischoberseite im wesentlichen nicht durch Öffnungen
oder Verbindungen, usw. unterbrochen.
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Andere Schubladen des Schreibtischs
sind für
die normale Benutzung zugänglich,
obwohl es möglich
wäre, den
Raum hinter einer weiteren Schubladenattrappen-Front(en) zu nutzen,
um andere Teile des Computers, wenn notwendig, anzuordnen. Die Attrappenfronten 14 und 15 sind
in der Erscheinung ähnlich
zu den Fronten von realen Schubladen, die Höhen der Attrappenfronten 14 und 15 entsprechen
der einer realen Schublade am oberen Ende des linken Sockels und
die Breite der Attrappenfront 14 entspricht der der darunter
liegenden echten Schubladenfronten in dem rechten Sockel.
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Natürlich können Teile des Computers 7,
die einen physischen Zugang durch den Benutzer benötigen, woanders
im Schreibtisch angeordnet sein, beispielsweise an einer senkrechten
Rückwand
gemäß den Anforderungen
des Benutzers. Ähnlich wäre es möglich, die
Schubladenattrappen-Front 14 und die Computerkomponenten,
die hinter ihr liegen, in einer anderen Position in Übereinstimmung
mit der Erscheinung und der Verwendung des Schreibtisches anzuordnen.
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Bevorzugt ist ein Kühllüfter direkt
auf dem Hauptprozessor der CPU installiert. Kühlkanäle können installiert sein, wie
erfordert, und/oder Lüfter,
die innerhalb zwischen Abschnitten des Möbelstücks oder an einer externen
Möbelfläche vorgesehen
sind, bevorzugt eine, die normalerweise nicht sichtbar ist, können installiert
sein.
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Wie dargestellt ist, ist der Bildschirm 2 ein Flachbildschirm,
aber andere Bildschirme, wie z. B. ein Kathodenstrahlmonitor, können benutzt
werden.
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Es wäre möglich, jede der Schubladenfronten 14 und 15 und
der Schreibtischoberseite 3 so anzuordnen, daß sie vollständig abnehmbar
ist, eher als daß sie
angelenkt ist.
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6 bis 8 zeigen eine zweite Ausführungsform
der Erfindung in der Form eines Schreibtisches. Gleiche Referenzzahlen
werden für
gleiche oder funktional gleiche Teile verwendet.
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Wie von 6 ersichtlich ist, ist die Schreibtischoberseite 3 an
ihrer vorderen Kante angelenkt, um einen Zugang zum Volumen, das
die Computereinheit aufnimmt, zu erlauben. Die Tastatur ist in einem
Raum hinter einer zentralen Schubladenattrappen-Front (nicht gezeigt)
in einer ähnlichen
Anordnung zu der von 1 angeordnet.
Das Volumen unterhalb der Schreibtischoberseite ist kleiner als
das des Schreibtisches von 1 und
Teile der Computereinheit sind über
einen größeren Umfang
davon verteilt, einschließlich
beider Seiten des Raumes, der an die Tastatur 4 aufnimmt.
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In der speziellen gezeigten Ausführungsform ist
ein Hauptteil 24 der Computereinheit links von dem Volumen
aufgenommen, an der Seite und hinter dem Tastaturraum. In der hinteren
Mitte des Volumens ist eine Halterung 18 angeordnet, die
zwei Lautsprecher 19 trägt, 7, und diese werden mittels
eines Verstärkers 20 betrieben, 8, rechts vom Tastaturraum.
Ein CDROM-Wechsler 21 ist hinter dem Verstärker montiert.
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Rechts von der mittleren Schubladenattrappen-Front
sind eine Plattenöffnung
und Steuerungen 23 angeordnet, z. B. für den Verstärker 20, wie in 9 gezeigt ist. Wenn es notwendig
ist, können
diese verborgen werden mittels einer abnehmbaren oder drehbaren
Schubladenattrappen-Front ähnlich zum
obigen Schreibtisch, und es kann eine weitere linke Schubladenfront,
entweder für
eine tatsächliche Schublade
oder zum Verbergen von anderen Computerteilen, vorhanden sein.
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Wie in dem obigen Schreibtisch bzw.
Pult sind verschiedene Teile der Computereinheit einschließlich der
Hauptplatine und des Speichers, der PSU, des Verstärkers, des
CDROM-Wechslers
und der Lautsprecher eher direkt mit dem Holz des Tisches selbst
verbunden als unter Zwischenschaltung einer Blechbox.
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Der Raum für eine Tastatur nimmt auch
eine Maus 1 auf, wenn sie nicht benutzt wird, und eine Halterung
kann unterhalb der Basis des Volumens zum Aufnehmen eines Joysticks
mittels seiner Basis in einer umgedrehten Position (nicht gezeigt)
vorgesehen seien.
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Wieder ist es möglich, jede der Schubladenattrappen-Fronten
und/oder die Schreibtischoberseite 3 so anzuordnen, daß sie völlig abnehmbar
sind als nur angelenkt.
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Am bevorzugten sind alle Computerteile,
die in dem Pult oder Tisch enthalten sind, mit der optionalen Ausnahme
eines Stromversorgungskabels, verborgen oder verbergbar, wenn die
Computereinheit nicht in Gebrauch ist.