DE60116501T2 - Mehrfach-dienst-benutzung der netzverbindungsfähigkeit unter benutzer-zu-netzwerk-schnittstellenzeichengabe - Google Patents

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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • 1. Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung ist auf ein verteiltes Umschaltsystem, wie bspw. ein Mehrfachdienst-Umschaltsystem, ausgerichtet, das auf bspw. einer Einzelbild-, Zell- oder Paket-Schaltung basiert und Video-, Mietleitungs- und Datendienste unterstützt.
  • 2. Diskussion des Hintergrunds und zugehöriger Informationen
  • Ein Mehrfachdienst-Umschaltsystem (MSS) umfasst eine verteilte Umschaltvorrichtung, die dazu gestaltet ist, vielfache Datenarten, wie bspw. Stimmen-, Computerdateien oder Videosignale und darüber hinaus, zu unterstützen. Das Umschalten kann auf bspw. ein Einzelbild-, Zell-, oder Paket-Umschalten oder darüber hinaus basieren. Mehrfachdienst-Umschaltsysteme können einen weiten Bereich an Zugangstechnologien verwenden, die bspw. ein Zeitmultiplexen (TDM), eine digitale Anschlussleitung (xDSL), kabellose Modems sowie Kabelmodems und darüber hinaus umfassen.
  • Bei einem ATM-geschaltetem Virtualverbindungs-(SVC)-Dienst kann ein SVC-Kunde eine SVC-Dienstanfrage mittels einer Anwender-zu-Netzwerk-(UNI)-Schnittstelle entweder initiieren oder beenden. Der SVC-Kunde kann dabei bspw. ein einzelner Bezieher, ein Firmennetzwerk, ein ISP oder ein Peer-Netzwerk oder darüber hinaus sein. Die Verfahrensweisen bzw. Dienstregelungen definieren die Kapazitäten und die Ressourcen, welche dem Kunden zur Verfügung stehen. Die Verfahrensweisen bestimmen auch darüber, ob eine Dienstanfrage erfolgreich ist oder scheitert.
  • Die Menge an zwischen Orten übertragenen Daten hat sich rasch erhöht. Sprachnetzwerke (wie bspw. traditionelle Telefonnetzwerke) werden durch den rasch ansteigenden Verkehrswert bewältigt. Zudem ist es kostspielig, solche traditionellen Telefonnetzwerke aufzubauen/zu vergrößern. Demzufolge sind Firmen auf der Suche nach Wegen, Sprachdienste über Paketnetzwerke zu übertragen und Datenverkehr von den Sprachnetzwerken abzuziehen. Dies hat zu der Entwicklung von Medienschnittstellen und Medienschnittstellen-Steuerungen (werden als verteilte Schalter bezeichnet) geführt, die die Dienstinformation von der zugehörigen Hardware trennen und es ermöglichen, dass Sprache und Daten über ein Paketnetzwerk übertragen werden.
  • Herkömmliche Architekturen ermöglichen keine Trennung einer Dienststeuerung von einer Transportsteuerung. So verwendet eine rufende Partei bei einem herkömmlichen ATM-Schalter bspw. das UNI-Protokoll, um eine ATM SVC-Verbindung zu einem anderen Endsystem anzufordern, welches mit dem Netzwerk in Verbindung steht. Diese Anfrage wird durch einen Signalkanal zu einem ATM-Edge Switch (Kantenschalter) geführt, der das UNI-Protokoll beendet und ein Privatnetzwerk-Netzwerk-Schnittstellenprotokoll (PNNI) initiiert, um ein Setup über das Netzwerk zu dem Edge-Switch abzuschließen, der die gerufene Partei verbindet. Die Anwendung einer Verfahrensweise sowie einer Entscheidung zum Ablehnen oder Annehmen eines Anrufs wird einzig und allein durch ein On-Board-Prozessor innerhalb des Schalters bestimmt. D.h. eine Dienststeuerung wird in den Schalter gepackt. Derzeit existiert kein standardisierter ATM-Mechanismus zum Verwenden der Dienststeuerung außerhalb des Schalters.
  • Bekannte Verbindungssteuerungs-Schnittstellen für mehrfache Dienstschalter werden in der WO 99/30530 und in Reece P.W. et al., BT Technology Journal, Band 16 (2), Seiten 155–168 [1998] beschrieben. Das Vorangehende sowie andere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden ausgehend von den folgenden spezielleren Beschreibungen der bevorzugten Ausführungsformen, wie sie in den beiliegenden Zeichnungen dargestellt sind, ersichtlich werden, die als nicht begrenzende Beispiele präsentiert werden, bei denen die Bezugszeichen sich auf die gleichen Teile überall in den verschiedenen Ansichten beziehen, und wobei:
  • 1 ein Beispiel eines ATM SVC-Dienstes darstellt, der eine Information getrennt von herkömmlichen ATM-Schaltern benutzt, wobei die Schalter mit der vorliegenden Erfindung verwendbar sind;
  • 2 einen herkömmlichen ATM Edge Switch und eine herkömmliche SVC-Dienststeuerung darstellt, die mit dem Beispiel eines ATM SVC-Dienstes aus 1 verwendbar ist;
  • 3 einen ATM Edge Switch der nächsten Generation und einen SVC-Dienst und eine Schaltsteuerung darstellt, die mit dem Beispiel des ATM SVC-Dienstes aus 1 verwendbar ist;
  • 4 ein Ablaufdiagramm für ein Drück-Verfahren darstellt, welches in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung durchgeführt wird;
  • 5 ein Ablaufdiagramm für ein Zieh- und Abfrage-Verfahren darstellt, welches in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung durchgeführt wird;
  • 6 ein Ablaufdiagramm für ein Verfahren darstellt, welches Zertifikate in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung durchführt.
  • Dementsprechend ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Mechanismus bereitzustellen, wonach ein Schalter , wie bspw. ein ATM-Schalter, zu einer externen Dienststeuerung Zugang haben kann. Die vorliegende Erfindung ermöglicht insbesondere mehrfachen Netzwerkdiensten, sich eine Netzwerkverbindungskapazität in einer Weise zu teilen, dass ein vorbestimmtes Signal, wie bspw. eine UNI-Signalgebung, mittels einer innerhalb des Netzwerks enthaltenen Dienst-spezifischen Steuerungen (wie bspw. Daten, Verfahrensweisen und Umwandlungen) interpretiert wird. Dieses wird auf eine einheitliche Art und Weise derart erreicht, dass die Verfahrensweisen global im Netzwerk zugänglich gemacht werden können. Ferner können Benutzerverfahrensweisen unabhängig davon angewendet werden, auf welche Art und Weise der Benutzer Zugriff auf das Netzwerk erlangt hat.
  • Gemäß einer Aufgabe der vorliegenden Erfindung umfasst ein Mehrfachdienst-Umschaltsystem:
    Eine Schaltvorrichtung (12), die konfiguriert ist, um über ein Netzwerk Verbindungen aufzubauen; steuert die Schaltvorrichtung und eine Proxy-Vorrichtung, die Verfahrensweisen beinhaltet, die entweder auf das Berechtigen oder Ablehnen des vorbestimmten Dienstes bezogen sind, in welchem mehrfache Dienstanfragen mit entsprechenden Diensten korreliert sind, um wenigstens eine geeignete Verfahrensweise und Logik zu ermöglichen. Die Schaltvorrichtung und die Schaltsteuerung können einen herkömmlichen Schalter umfassen, wie bspw. einen ATM-Schalter oder einen Schalter der nächsten Generation.
  • Das Mehrfachdienst-Umschaltsystem umfasst gemäß einem Merkmal der Erfindung eine Dienststeuerung. Die Dienststeuerung kann die Schaltsteuerung umfassen. Andernfalls kann die Schaltvorrichtung die Schaltsteuerung umfassen.
  • Gemäß einer anderen Aufgabe der Erfindung ist ein Verfahren zum Schalten vielfacher Arten von Daten offenbart. Ein Kunde initiiert eine Dienstanfrage. In Reaktion auf diese Anfrage werden vorbestimmte Daten, welche sich auf den angefragten Dienst beziehen, erhalten. Wenn dem angefragten Dienst dann stattgegeben wird, wird der initiierende Kunde angewiesen, ein Setup, wie bspw. ein UNI-Setup, zu initiieren, welches wiederum den angefragten Dienst identifiziert. Ein PNNI-Protokoll (Setup) wird über ein Netzwerk in Reaktion auf das UNI-Setup ausgeführt und ein zweites UNI-Setup, welches dem initiierenden Kunden zurückgegeben wird, wird dazu initiiert, um die Dienstanfrage anzunehmen oder zurückzuweisen, wobei mehrfache Dienstabfragen mit entsprechenden Diensten korreliert sind, um wenigstens eine geeignete Verfahrensweise und Logik zu ermöglichen.
  • Gemäß einem Merkmal der Erfindung können Daten, welche auf den angefragten Dienst bezogen sind, erhalten werden unter Verwendung von wenigstens einer Drück-Prozedur, die die vorbestimmten Daten drückt, einer Zieh-Prozedur, die Verfahrensweisen und/oder Logik (z.B. ein Programm) zieht, welche wenigstens eine Dienstkapazität und Diensterlaubnis repräsentiert, einer Abfrage-(Trigger)-Prozedur, die ein Dienststeuermodul abfragt oder einer Zertifikat-Prozedur, die erlaubte Setupparameter spezifiziert.
  • Die Drück-(Herunterladungs)-Prozedur und die Zieh-Prozedur drückt bzw. zieht Informationen in eine Netzwerkverbundungskapazität und trifft dann eine Entscheidung bezüglich eines Dienstes. Die Abfrage-Prozedur stellt Fakten (z.B. Verfahrensweisen und/oder Logik) zur Verfügung und der Dienst trifft dann eine Entscheidung zur Verfahrensweise und/oder Logik.
  • Gemäß einem Vorteil der Erfindung kann das Zertifikat verschlüsselt werden. Eine Sequenznummer, die bei der Verhinderung einer Wiederverwendung des Zertifikats behilflich ist, kann darüber hinaus dem verschlüsselten Zertifikat zugeordnet werden. Es ist möglich, durch Untersuchen der dem Zertifikat zugeordneten Sequenznummer zu bestimmen, ob die Sequenzznummer (und folglich das Zertifikat) vorher betrachtet wurde. Zusätzlich zu der Zuordnung der Sequenznummer (oder statt der Verwendung der Sequenznummer) kann das Zertifikat Zeitgestempelt und/oder Datums-gestempelt sein. Eine Untersuchung des Zeit-Stempels und/oder des Datum-Stempels (mit oder ohne der Sequenznummer) ist hilfreich beim Bestimmen, ob das Zertifikat gültig ist. Wenn der Zeit-Stempel und/oder Datum-Stempel einen vorbestimmten Delta-Wert überschreitet, ermöglicht der Zertifikatsdienst wenigstens eine geeignete Verfahrensweise und Logik.
  • Gemäß einem Merkmal der Erfindung können auf angefragte Dienste bezogene Daten erhalten werden unter der Verwendung wenigstens einer der Drück-Prozeduren, die vorbestimmte Daten drückt, einer Zieh-Prozedur, die eine Verfahrensweise und/oder Logik (z.B. ein Programm) zieht, wobei diese wenigstens eine der Dienstkapazitäten und Diensterlaubnisse repräsentiert, einer Abfrage-(Trigger)-Prozedur, die ein Dienststeuermodul abfragt oder einer Zertifikat-Prozedur, die erlaubte Setupparameter spezifiziert. Die Drück-(Herunterladungs)-Prozedur und die Zieh-Prozedur drückt bzw. zieht Informationen in eine Netzwerkverbindungskapazität und trifft dann eine Entscheidung bezüglich eines Dienstes. Die Abfrage-Prozedur stellt Fakten (z.B. Verfahrensweisen und/oder Logik) zur Verfügung und der Dienst trifft dann eine Entscheidung über eine Verfahrensweise und/oder Logik.
  • Gemäß eines Vorteils der Erfindung kann das Zertifikat verschlüsselt werden. Eine Sequenznummer, die zur Verhinderung einer Wiederbenutzung des Zertifikats dienlich ist, kann dem verschlüsselten Zertifikat zugeordnet werden. Es ist möglich, durch Untersuchung der dem Zertifikat zugeordneten Sequenznummer zu bestimmen, ob die Sequenznummer (und folglich das Zertifikat) vorher betrachtet wurde. Zusätzlich zu der Zuordnung der Sequenznummer (oder statt der Verwendung der Sequenznummer) kann das Zertifikat Zeit-gestempelt und/oder Datum-gestempelt werden. Eine Untersuchung des Zeit-Stempels und/oder Datum-Stempels (mit oder ohne der Sequenznummer) ist hilfreich bei der Bestimmung, ob das Zertifikat gültig ist. Wenn der Zeit-Stempel und/oder Datum-Stempel einen vorbestimmten Delta-Wert überschreitet, wird bestimmt, dass das Zertifikat ungültig ist und somit wird die Dienstanfrage abgelehnt.
  • Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt darin, dass das verschlüsselte Zertifikat in der Lage ist, den Dienst zu identifizieren, welcher von dem Setup ermöglicht wird.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal wird das Anwender-zu-Netzwerk-Schnittstellensetup von einer Schaltvorrichtung zu einer Dienststeuerung umgeleitet, wenn die Dienstanforderung über ein ATM-Netzwerk übertragen wird.
  • Gemäß einem Vorteil der Erfindung wird die Schaltvorrichtung durch eine Schaltsteuerung gesteuert. Die Schaltsteuerung kann in die Schaltvorrichtung oder alternativ in die Dienststeuerung integriert sein.
  • 1 offenbart ein Beispiel eines ATM SVC-Dienstes, der die vorliegende Erfindung verwenden kann, der einen initiierenden SVC-Dienstkunden 10, einen ersten ATM Edge Switch 12, einen ATM Core Switch 14 (Kernschalter), einen zweiten ATM Edge Switch 16, einen SVC-Enddienstkunden 18, eine erste SVC-Dienststeuerung 20, eine zweite SVC-Dienststeuerung 22 sowie eine Proxy-Vorrichtung, wie bspw. eine SVC-Verfahrensweisen-Vorrichtung 24 umfasst. Es wird jedoch angenommen, dass Veränderungen zu dieser Anordnung vorgenommen werden können.
  • Ferner wird angenommen, dass alternative Signalprotokolle verwendet werden können, während die vorliegende Erfindung in Bezug auf ein UNI-Signal beschrieben wird.
  • Der SVC-Kunde 10 initiiert oder beschließt eine SVC-Dienstanfrage unter Verwendung einer UNI-Signalgebung. Der SVC-Kunde 10 kann z.B. einem einzelnen Bezieher, einem Firmennetzwerk oder einem ISP oder Peer-Netzwerk entsprechen. Zusätzlich kann eine ISDN-zu-ATM-Schnittstelle ebenfalls im Auftrag eines SVC-Kunden handeln. Verfahrensweisen definieren die für den Kunden erhältlichen Kapazitäten und Mittel und bestimmen auch darüber, ob eine Dienstanfrage erfolgreich ist oder fehlschlägt. Beispielhafte SVC-Dienstklassenkapazitäten umfassen eine konstante Bit-Rate (CBT), eine in Echtzeit-variable Bit-Rate (rt-VBR), eine in Nichtechtzeit-variable Bit-Rate (nrt-VBR), eine unspezifizierte Bit-Rate (UBR), eine verfügbare Bit-Rate (ABR) sowie eine Rufanschlussidentifizierungsrepräsentation und Beschränkung (CLIP/CLIR). Beispielhafte Ressourcen umfassen z.B., sind jedoch nicht darauf beschränkt, eine Gesamtbandbreite und eine Gesamtanzahl von SVCs.
  • 1 stellt den ATM SVC dar, welcher mit herkömmlichen ATM-Schaltern implementiert wird, die sowohl eine Trägersteuerung als auch eine virtuelle Schaltsteuerung zusätzlich zu der Schaltfunktion aufweist, deren Struktur im Einzelnen in 2 gezeigt ist. Gemäß der vorliegenden Erfindung wird die ATM SVC-Dienststeuerung (bspw. eine Netzwerk-Dienstinstanzkontroll/Steuerfunktion NSICF) von einer Schaltervorrichtung (bspw. ein ATM Edge Switch 12 oder 16) entfernt und innerhalb einer separaten physischen Steuerung untergebracht. Bei der ersten Ausführungsform werden die Trägersteuerung und die virtuelle Schalt-Steuerung (als eine Schaltsteuerung) miteinander gebündelt, wobei ein Schalten ein Teil einer einzelnen physischen Einheit ist, und die NSICF wird separat als SVC-Dienststeuerung gebündelt. Eine UNI-Signalgebung wird von dem Edge Switch zu der SVC-Dienststeuerung mittels einer permanenten virtuellen Verbindung (PVC) umgeleitet. Dies ermöglicht der SVC-Dienststeuerung Verfahrensweisen und/oder andere Umwandlungen auf UNI-Setupnachrichten anzuwenden. Wenn die SVC-Dienststeuerung ein Setup zulässt, fungiert die SVC-Dienststeuerung als ein Poxy-Vertreter für den SVC-Dienstkunden in Übereinstimmung mit bspw. Annex 2 der ATM UNI-Signalgebungsspezifizierungs-Version 4.0 und gibt einen UNI-Setupbefehl an den ATM Edge Switch aus.
  • 2 stellt einen herkömmlichen Schalter dar Der herkömmliche ATM Edge Switch 12 (oder 16) umfasst einen ersten physischen Anschluss 26, eine virtuelle Schalterfunktion 28, einen zweiten physischen Anschluss 30, eine virtuelle Schaltersteuerung 32, eine Trägersteuerung 34 und einen dritten physischen Anschluss 36. Der erste physische Anschluss 26 umfasst eine Signalgebungsschnittstelle 38 und einen logischen Anschluss 40, während der zweite physische Anschluss 30 eine logische Anschlussfunktion 42 umfasst.
  • Die SVC-Dienststeuerung 20 (oder 22) umfasst einen ersten physischen Anschluss 44, eine Netzwerkdienst-Instanzsteuerfunktion (NSICF) 46 und einen zweiten physischen Anschluss 48.
  • Wie in 2 gezeigt ist, ist eine optionale Dienstschnittstelle 50 zwischen der SVC-Dienststeuerung 20 (oder 22) und dem Verfahrensweise-Server 24 eingekoppelt.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass der Aufbau und der Betrieb des ATM Edge Switchs, der SVC-Dienststeuerung und der Dienstschnittstelle dem Fachmann bekannt ist. Auf eine detaillierte Beschreibung der Struktur und des Betriebs dieser Elemente wird daher verzichtet. Es wird ferner angenommen, dass Variationen beim Aufbau des Edge Switchs, der SVC-Dienststeuenang sowie der Dienstschnittstelle gemacht werden können.
  • Es wird angenommen, dass die Erfindung, während diese in Bezug eines ATM SVC-Dienstes beschrieben wird, nicht auf einen ATM SVC-Dienst begrenzt ist, sondern die Erfindung mit anderen Netzwerkdiensten benutzt werden kann.
  • Um den ATM SVC-Dienst außerhalb des herkömmlichen Schalters zu implementieren, wird ein UNI-Signalgebungskanal, welcher durch einen SVC-Dienstkunden hergestellt wird, an eine SVC-Dienststeuerung durch ein PVC oder S-PVC umgeleitet. Ein SVC-Dienstkunde kann einem einzelnen Bezieher (verbunden mit, aber nicht darauf begrenzt, wie bspw.), einer xDSL-Verbindung, einer ISDN-Verbindung (unter der Verwendung bspw. eines ISDN-zu-ATM-Internetzwerksschnittstelle), einem Firmennetzwerk, einem ISP oder einem Peer-Netzwerk entsprechen. Bei der offenbarten Ausführungsform werden die Verfahrensweisen in der Datenbank 24 (bspw. Verfahrensweisen-Server) gespeichert, die physisch von einer einzelnen Dienststeuerung 20 (oder 22) getrennt ist. Die Datenbank 24 wird durch eine Dienstschnittstelle 52 zugänglich gemacht, welche der Dienstschnittstelle 50 zugeordnet ist. Der Verfahrensweisen-Server 24 überprüft Verfahrensweisen sowohl der rufenden Partei als auch der gerufenen Partei.
  • Obwohl der Verfahrensweisen-Server 24 als physisch von den SVC-Dienststeuerungen getrennt gezeigt ist, wird angenommen, dass Variationen durch bspw. Aufnehmen der Verfahrensweisen in eine oder mehrere SVC-Dienststeuerung bzw. Dienststeuerungen 20 (oder 22) und darüber hinaus gemacht werden können.
  • Die vorliegende Erfindung offenbart zum Zwecke des Zugangs einer Trägersteuerung die Verwendung eines vorbestimmten Setups, wie bspw. eine UNI-Version 4.0 Proxy. Demzufolge beschließt die NSICF 46 den UNI-Speicherstapel. Allerdings wird angenommen, dass für den Zugang der Trägersteuerung verschiedene Protokolle (bspw. UNI-Version 3.1 oder darüber hinaus) verwendet werden können.
  • 3 stellt ein Beispiel eines ATM-Schalters dar, bei dem der ATM SVC-Dienst unter Verwendung eines Mehrfachdienst-Schaltfunktions-(MSF)-ATM-Schalters 54 implementiert ist. Elemente bei diesem Beispiel, die ähnlichen Elementen des ersten Beispiels entsprechen, sind in diesem Zusammenhang mit dem gleichen Elementbezugszeichen gekennzeichnet. Demnach ist eine detaillierte Diskussion solcher Elemente nicht erforderlich.
  • Bei dem zweiten Beispiel wurden die virtuelle Schaltersteuerung 32 und die Trägersteuerung 34 von dem Schalter entfernt und in einer separaten SVC-Dienstschaltersteuerung 56 zusammen mit der NSICF 46 angeordnet. Eine UNI-Signalgebung führt ferner durch den Schalter 54 und weiter zu der NSICF 46 innerhalb der Schaltersteuerung 56. Es wird angemerkt, dass der Einfachheit halber in 3 die physischen Pfade sp und vsc weggelassen werden.
  • Die NSICF 46 wendet eine Verfahrensweise und Vorauswahl auf eine UNI-Setupnachricht mittels der Dienstmerkmals-Schnittstellenfunktion an, wobei die Nachricht auf eine rufende Partei und auf eine gerufene Partei einer angefragten Dienstklasse usw. basiert. Die NSICF 46 ruft dann die Trägersteuerfunktion 34 auf, wenn die Setupnachricht erfolgreich ist, wobei die Trägersteuerfunktion 34 sich innerhalb der Schaltersteuerung 56 befindet, die einen Zugang zu den Netzwerkkapazitäten des SVCs bereitstellt. Die Signalgebungs-Schnittstellenfunktion ist innerhalb des physischen Anschlusses angeordnet, um zu kennzeichnen, dass die UNI-Signalgebung die Grenze zwischen Kunde und Netzwerk überschreitet und dass dieselbe mittels eines PVCs an die NSICF umgeleitet wird. Es wird keine Verfahrensweise angewendet und die Übertragung der Signalgebung ändert sich nicht. Die Trägersteuerfunktion 34 wird durch Initiieren eines PNNI-Protokolls in der Netzwerkrichtung implementiert, um eine Trägerverbindung über das Netzwerk zu schaffen. Die logische Anschlussfunktion ist ferner mittels der virtuellen Schaltsteuerfunktion entlang sp zugänglich, um Zugriff auf diese Funktion zu haben.
  • Es wird angemerkt, dass in einer Mehrfach-Dienstumgebung eine Dienststeuerung nicht auf ATM SVCs begrenzt ist. Weitere Übertragungsvorrichtungen, wie bspw. Frame Relay (Einzelbildrelais) oder IP, welches oberhalb des ATMs geschichtet sind, können verwendet werden.
  • Die vorliegende Erfindung löst das Problem von mehrfachen Diensten, welche die gleichen Netzwerkverbindungskapazitäten teilen während sie ein gemeinsames UNI-Signalgebungsverfahren verwenden. Bei der folgenden Diskussion wird angenommen, dass eine rufende Partei Zugang zu verschiedenen Netzwerkverbindungskapazitäten benötigt, die auf den Diensten basieren, an denen die rufende Partei teilnimmt.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung haben Dienstkunden zu einem Dienst Zugang, welcher entweder einen zugeordneten Signalgebungskanal oder ein Signalgebungsnetzwerk (welches optional auf IP basieren kann) verwendet. Während einer Dienstinteraktion muss eine ATM SVC-Verbindung zwischen den Kunden errichtet sein. Demnach initiiert eines der Endsysteme ein UNI-Setup. Sobald die UNI die SVCs zwischen dem ATM SVC-Dienst und anderen Diensten initiiert, korreliert die Netzwerkverbindungskapazität die Setup-Anfrage einer rufenden Partei mit dem zu ihr gehörigen Dienst, so dass eine geeignete Verfahrensweise angewendet wird.
  • Die Endsysteme, der Dienst und die Netzwerkverbindungskapazität müssen ihre Aktionen koordinieren. Insbesondere muss die Netzwerkverbindungskapazität die Durchsetzung der Verfahrensweise und/oder der Logik (z.B. ein Programmmodul) wenigstens während des Anfangssetups ermöglichen. Weiterhin muss die gerufene Partei in der Lage sein, eine ankommende UNI auf den geeigneten Dienst- bzw. die geeigneten Anwendungen abzubilden.
  • Vier Verfahren werden unten zum Ermöglichen einer Durchsetzung der Verfahrensweisen und/oder Logik in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung diskutiert. Es wird angenommen, dass die Erfindung jedoch nicht auf die vier unten diskutierten Verfahren begrenzt ist und diese sollten daher nicht dahin gehend interpretiert werden, als dass sie den Rahmen der Erfindung begrenzen. Alternative Verfahren können ebenfalls angewendet werden.
  • Bei dem ersten im Einzelnen unten diskutierten Verfahren lädt der Dienst (drückt) Verfahrensweisen und/oder Logik in die Netzwerkverbindungskapazität herunter, bevor derselbe den Endbenutzer auffordert, ein UNI-Setup durchzuführen. Bei dem im Einzelnen unten diskutierten zweiten Verfahren zieht die Netzwerkverbindungskapazität Verfahrensweisen und/oder Logik von dem Dienst, wenn dieselbe ein Setup oder eine weitere Signalgebungsnachricht erhält. Bei dem im einzelnen unten diskutierten dritten Verfahren fragt die Netzwerkverbindungskapazität den Dienst ab, wenn dieselbe ein Setup oder eine andere Signalgebungsnachricht erhält. Bei dem im Einzelnen unten diskutierten vierten Verfahren schickt der Dienst dem Dienstkunden ein verschlüsseltes Zertifikat, das es ermöglicht, dass eine Setup-Phase stattfindet, ohne dass eine Interaktion zwischen Dienst und der Netzwerkverbindungskapazität erforderlich ist.
  • Es wird angemerkt, dass die Netzwerkverbindungskapazität bei dem ersten bis dritten Verfahren in der Lage sein muss, das ankommende Setup auf den entsprechenden Dienst abzubilden. Bei dem vierten Verfahren versieht der Dienst das Endsystem mit einem (bevorzugt nicht wieder verwendbaren) Zertifikat, das es ihm ermöglicht, das zulässige Setup durchzuführen. Das Endsystem des vierten Verfahrens beinhaltet das Zertifikat in seiner Setupnachricht, sodass die Steuerung keine Rückfrage an den Dienst stellen muss, um zu bestimmen, ob das Setup zu erlauben ist. Es wird angemerkt, dass es keine Voraussetzung der vorliegenden Erfindung ist, dass das Zertifikat bevorzugt mit den Genehmigungen sowie mit einer Sequenznummer verschlüsselt wird.
  • Das erste Verfahren wird nun in Bezug auf 4 beschrieben werden. Bei dem ersten Verfahren wird eine Verfahrensweise und/oder Logik in die Netzwerkverbindungskapazität gedrückt (heruntergeladen), bevor dieselbe das Endsystem auffordert, ein UNI-Setup durchzuführen. In Übereinstimmung mit diesem Verfahren bildet die Netzwerkverbindungskapazität das ankommende Setup auf einen entsprechenden Dienst ab. Dies macht es erforderlich, dass unter Verwendung bekannter Techniken eine eindeutige Dienstinstanz ID (s_id) bei dem Setup der rufenden Partei verschlüsselt wird. Bei Schritt 1 (siehe 4) wird eine Dienstanfrage an eine Dienststeuerung 58 erstellt. Die Dienststeuerung 58 drückt dann (Schritt 2) Verfahrensweise und/oder Logik, um die Netzwerkverbindungskapazität zu steuern. Die Service-Steuerung 58 fordert dann in Schritt 3 den Dienstkunden 10 auf, ein UNI-Setup zu initiieren, die das s_id beinhaltet. Das UNI-Setup weist (Schritt 4) ausgehend von dem Kunden 10 zu der SVC-Steuerung 20 (die innerhalb der Netzwerkverbindungskapazität angeordnet ist) und beinhaltet die s_id. Da mehrere Kunden mehrere einem einzelnen Dienst entsprechende SVCs initiieren können, hat das s_id die Funktion, den Dienst und die SVC-Instanz für jeden einzelnen Kunden zu identifizieren.
  • In Schritt 5 wird eine Proxy-UNI an den Edge Switch 12 gesendet. Demzufolge wird ein PNNI über das Netzwerk (Schritt 6) übertragen, was in Schritt 7 zu einem Nachsenden eines Proxy-UNIs an die SVC-Steuerung 22 (die innerhalb der Netzwerkverbindungskapazität angeordnet ist) führt. Anschließend wird Schritt 8 durchgeführt, um die UNI zu dem Dienstkunden 18 zu initiieren.
  • Damit der Kunde das ankommende UNI-Setup auf eine Anwendung abbilden kann, beinhaltet das Setup entweder einen Anwendungs-Identifikator oder eine aus der SVC-Steuerung 22 oder die Dienststeuerung 58 muß den Dienstkunden 18 der ankommenden UNI und dessen virtuellen Pfadidentifikator/Kanalidentifikator (VPI/VCI) informieren, der in 4 als Schritt 7.5 dargestellt ist. Wenn dann der Anwendungs-Identifikator und der Dienst-Identifikator gleich sind, kann die s_id benutzt werden. Da allerdings es der Fall sein kann, dass dies nicht eintritt, wird ein unterschiedlicher Identifikator bevorzugt verwendet.
  • Das zweite Verfahren wird nun in Bezug auf 5 beschrieben werden. Bei dem zweiten Verfahren zieht die Netzwerkverbindungskapazität auf eine Art und Weise Verfahrensweisen und/oder Logik ein, die ähnlich ist zu der im ersten Verfahren beschriebenen.
  • In Schritt 1 (siehe 5) wird eine Dienstanfrage an die Dienststeuerung 58 gestellt. In Schritt 2 fordert die Dienststeuerung 58 an, dass der Dienstkunde 10 ein s_id beinhaltendes UNI-Setup initiiert. Das UNI-Setup ist ausgehend von dem Kunden 10 an die SVC-Steuerung 20 (die innerhalb der Netzwerkverbindungskapazität angeordnet ist) gerichtet (Schritt 3) und beinhaltet die s_id. Da mehrere Kunden mehrere einem einzelnen Dienst entsprechende SVCs initiieren können, hat die s_id die Funktion, den Dienst und die SVC-Instanz für den einzelnen Kunden zu identifizieren. Dann wird Schritt 4 durchgeführt, bei welchem die Netzwerkverbindungskapazität Verfahrensweisen und/oder Logik von der Dienststeuerung 58 zieht, die durch die in Schritt 4.5 bereitgestellte Antwort beendet wird.
  • In Schritt 5 wird eine Proxy-UNI an den Edge Switch 12 geschickt. Folglich wird die PNNI dazu verwendet, um ein SVC über das Netzwerk (Schritt 6) durchzuführen, was in Schritt 7 zu einer Proxy-UNI an die SVC-Steuerung 22 (die innerhalb der Netzwerkverbindungskapazität angeordnet ist) führt. Anschließend wird Schritt 8 durchgeführt, um eine UNI an den Dienstkunden 18 zu initiieren. Die SVC-Steuerung 22 oder die Dienststeuerung 58 informiert (Schritt 7.5), wie bei dem ersten Verfahren, den Dienstkunden 18 über die ankommende UNI und ihre VPI/VCI.
  • Das dritte Verfahren wird nun beschrieben werden. Da dieses Verfahren dem oben beschriebenen Zieh-Verfahren (z.B. zweites Verfahren) ähnelt, wird sich die folgende Diskussion nur auf die Unterschiede richten.
  • Bei dem dritten Verfahren führt die ankommende Setupnachricht zu einer Abfrage an ein geeignetes Dienststeuerungsmodul. Andere Verfahrensweisen, die z.B. auf Rufsignalgebungsereignisse während eines Anrufs basieren, können ebenfalls definiert werden. Das Abfrageverfahren beinhaltet eine Abfrage und eine Antwort. Die Antwort beinhaltet im Falle eines Setups Informationen, die anzeigen, ob das Setup geführt werden sollte und unter welchen Bedingungen dies geschehen soll.
  • Es wird angemerkt, dass bei dem zweiten und dritten Verfahren die Interaktion zwischen der Netzwerkverbindungskapazität und der Dienststeuerung 48 rechtzeitig erfolgen muss, damit ein Timeout-Zustand verhindert wird. Ferner wird das s_id bei dem Setup benötigt, dass auf eindeutige Weise den Dienst identifiziert.
  • Das dritte Verfahren unterscheidet sich von dem ersten und zweiten Verfahren in wenigstens einer wichtigen Hinsicht. Der Dienst wird bei dem Abfrageverfahren insbesondere nicht durch die Kapazitäten der SVC-Steuerung eingeschränkt, wobei diese die Verfahrensweisen und/oder Logik interpretiert.
  • Das vierte Verfahren wird nun in Bezug auf 6 beschrieben werden. Bei dem vierten Verfahren verwenden mehrere Dienste die gleiche Netzwerkverbindungskapazität unter einer UNI-Signalgebung, ohne dass dazu eine Interaktion zwischen den Diensten und der Netzwerkverbindungskapazität erforderlich ist. Die Dienststeuerung 58 versieht in Übereinstimmung mit diesem Verfahren den Dienstkunden 10 mit einem Zertifikat, die es ihr ermöglicht ein zulässiges Setup durchzuführen. Das Zertifikat spezifiziert zulässige Setupparameter. Der Dienstkunde 10 schließt das Zertifikat in seiner Setupnachricht mit ein. In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass die Netzwerkverbindungskapazität nicht die Dienststeuerung 58 zu befragen braucht, um das Setup zu ermöglichen. Das Zertifikat identifiziert auf eindeutige Weise, welcher Dienst das Setup ermöglichte, damit Abrechnen und Buchführen auf einer geeigneten Art und Weise durchgeführt werden können, wenn dieses Verfahren mit dritten Parteien verwendet wird.
  • Während die folgende Diskussion anzeigt, dass die Zertifikate verschlüsselt sind, wird angemerkt, dass die Verschlüsselung vernachlässigt werden kann. Es wird ebenfalls angemerkt, dass das Zertifikat die Genehmigungen und/oder eine Sequenznummer beinhalten kann. Gemäß dem offenbarten vierten Verfahren sind die Zertifikate nicht wieder verwendbar. Da ferner Ereignisse asynchron auftreten können, müssen die Zertifikate nicht notwendigerweise in der Reihenfolge verwendet werden, in der sie erhalten werden.
  • Jeder Netzwerkdienst s weist einen privaten Schlüssel (E.s.) auf, der benutzt wird, um Zertifikate zu verschlüsseln. Die Netzwerkverbindungskapazität weist für jeden Entschlüsselungsschlüssel einen privaten Verschlüsselungsschlüssel (D.s) auf. Folglich kann nur die Netzwerkverbindungskapazität ein Zertifikat lesen und nur der Netzwerkdienst ursprünglich das Zertifikat erzeugt haben. Jedes Zertifikat wird ferner gemäß dem offenbarten Verfahren vorzugsweise mit einer eindeutigen Sequenznummer verschlüsselt, um sicherzustellen, dass ein vorhergehendes Zertifikat nicht wieder verwendet wird. Die Netzwerkverbindungskapazität untersucht dann die Sequenznummer, um zu bestimmen, ob das Zertifikat vorher betrachtet wurde, wenn die Netzwerkverbindungskapazität ein Zertifikat entschlüsselt.
  • Ein Aufbewahren einer Aufzeichnung eines jeden Zertifikats (zusammen mit deren zugehörigen Sequenznummer), das erhalten wurde, würde eine sehr große Datenbank erforderlich machen. Um die Größe dieser Datenbank zu verkleinern, ist es ein bevorzugtes Merkmal des vierten Verfahrens Zertifikate zu erzeugen, bei welchem nacheinander erzeugte Zertifikate zunehmende Sequenznummern aufweisen. Folglich braucht die Netzwerkverbindungskapazität nur eine begrenzte Historiengröße (die sich über die Zeit ändert) von vorher betrachteten Zertifikaten für jeden Dienst zu behalten. Weiterhin kann die Größe der Datenbank, die aufrecht erhalten werden muss, weiter durch ein Datum-Stempeln (und/oder Zeit-Stempeln) der Zertifikate zusätzlich zum Zuordnen von Sequenznummern reduziert werden. Wenn das Datum-gestempelte (und/oder Zeit-gestempelte) Zertifikat einen vorbestimmten Delta-Wert (wie bspw. einen Tag und/oder eine Minute oder darüber hinaus) überschreitet, wird das Zertifikat (und somit die Verbindungsanfrage) abgewiesen.
  • Eine Dienstanfrage wird bezüglich 6 an eine Dienststeuerung 58 in Schritt 1 erstellt. Die Dienststeuerung 58 fordert in Antwort darauf (Schritt 2) den Dienstkunden 10 dazu auf, ein Zertifikat und eine ein s_id beinhaltendes UNI-Setup zu initiieren. Das UNI-Setup (welches das s_id und das Zertifikat enthält) ist ausgehend von dem Kunden 10 an die SVC-Steuerung 20 gerichtet (Schritt 3), die innerhalb der Netzwerkverbindungskapazität angeordnet ist.
  • In Schritt 4 wird eine Proxy-UNI an den Edge Switch 12 gesendet. Folglich wird ein PNNI über das Netzwerk (Schritt 5) übertragen, was dazu führt, dass eine Proxy-UNI an die SVC-Steuerung 22 (welche innerhalb der Netzwerkverbindungskapazität angeordnet ist) in Schritt 6 gesendet wird. Die SVC-Steuerung oder die Dienststeuerung 58 informiert (Schritt 6.5), wie im ersten Verfahren, den Dienstkunden über die ankommende UNI und deren VPI/VCI. Anschließend wird Schritt 7 durchgeführt, um eine UNI an den Dienstkunden 18 zu initiieren.
  • Die obige Diskussion stellt einige Verfahren zum Erreichen der Netzwerkverbindung dar. Wie vorher angemerkt, hängt die vorliegende Erfindung nicht von der spezifischen oben beschriebenen Implementierung ab. Somit können weitere Implementierungen verwendet werden.
  • Es wird angemerkt, dass das Drück-(Herunterladungs)-Verfahren (z.B. das erste Verfahren) Dienst-Providern einer dritten Partei ermöglicht, durch das Internet verbunden zu werden, wohingegen die anderen offenbarten Verfahren dies nicht ermöglichen können. Es wird ferner angemerkt, dass eine Verfahrensweise und/oder Logik lokal einer SVC-Steuerung zugänglich ist sobald diese gedrückt wird (durch das erste Verfahren), wobei bei der SVC-Steuerung die Verfahrensweise und/oder Logik in Echtzeit an die Setupnachrichten angewendet werden kann, was im Gegensatz zum Warten für ein Hineinziehen desselben (durch das zweite Verfahren) oder Abfragen an einen Dienst (durch das dritte Verfahren) steht.
  • Zudem können die oben beschriebenen Verfahren kombiniert werden. So kann bspw. das Drückverfahren mit den Abfrageverfahren kombiniert werden. Bei einer derartigen Kombination kann ein Setup zum Abfragen einer Dienststeuerung ansprechen, die dann die Verfahrensweise und Logik drückt, oder alternativ (oder zusätzlich) können Verfahrensweisen auf Variablen platziert werden, die den Zustand eines Anrufs repräsentieren.
  • Die vorangehende Diskussion wurde lediglich zum Zwecke der Erklärung geführt und ist in keinster Weise dazu ausgelegt, die vorliegende Erfindung einzuschränken. Während die vorliegende Erfindung in Bezug auf exemplarische Ausführungsformen beschrieben wurde, wurde angenommen, dass die hierbei verwendeten Wörter mehr zur Darstellung und Beschreibung als zur Begrenzung dienen.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung hierbei in Bezug auf besondere Mittel, Materialien und Ausführungsformen beschrieben wurde, ist die vorliegende Erfindung nicht dazu bestimmt, durch die hierin offenbarten Angaben begrenzt zu sein. Vielmehr erstreckt sich die vorliegende Erfindung auf alle funktionell äquivalenten Strukturen, Verfahren und Verwendungen, wie sie bspw. innerhalb des Rahmens der beigefügten Ansprüche liegen.
  • In Übereinstimmung mit verschiedenen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind die hierin beschriebenen Verfahren dazu bestimmt als Software-Programme zu fungieren, welche auf einem Computerprozessor laufen. Geeignete Hardware-Implementierungen, die anwendungsspezifische integrierte Verbindungen, programmierbare Logik-Arrays (Logik-Datenbereich) und andere Hardware-Vorrichtungen umfassen, aber nicht darauf begrenzt sind, können gleichermaßen dazu aufgebaut sein, um die hierin beschriebenen Verfahren zu implementieren. Darüber hinaus können alternative Software-Implementierungen, die verteilte Verarbeitung oder Komponenten/objektverteilte Verarbeitung, parallele Verarbeitung oder virtuelle Maschinenverarbeitung oder darüber hinaus umfassen, ebenfalls dazu aufgebaut sein, um die hierin beschriebenen Verfahren zu implementieren.
  • Es wird ebenfalls angemerkt, dass die hier beschriebenen Software-Implementierungen der vorliegenden Erfindung optional auf einem materiellen Speichermedium gespeichert sind, wie bspw.: ein magnetisches Medium, wie bspw. eine Diskette oder Band, ein magnetooptisches oder optisches Medium, wie bspw. eine Diskette/CD, oder ein Festkörpermedium, wie bspw. eine Speicherkarte oder ein Paket, das einen oder mehrere (nicht flüchtigen) Lesespeicher, einen RAM, aufnimmt oder andere wieder beschreibbare (veränderliche) Speicher. Ein digitaler Dateianhang zu einer E-Mail oder andere vollständige Informationsarchive oder Sätze von Archiven werden als ein äquivalentes Verteilungsmedium zu einem materiellen Speichermedium angesehen. Für die Erfindung wird in Betracht gezogen, dass diese demgemäß ein materielles Speichermedium oder ein Verteilungsmedium umfasst, wie hierin aufgelistet, einschließlich im Fachgebiet anerkannter Nachfolgemedien, auf welchen die hierin beschriebenen Software-Implementierungen gespeichert werden.
  • Obwohl die vorliegenden Beschreibung Komponenten und Funktionen beschreibt, die bei den Ausführungsformen in Bezug auf bestimmte Standards und Protokollen implementiert sind, ist darüber hinaus die Erfindung nicht auf solche Standards und Protokolle begrenzt. Die Standards für Internet und andere Paket-geschaltete Netzwerkübertragungen (z.B. TCP/IP, UDP/IP, HTML, SHTML, DHTML, XML, PPP, FTP, SMTP, SPTP, MIME) und für dezentrale Steuerung (IrDA, RS232C, USB, ISA, ExCA, PCMCIA) und öffentliche Telefon-Netzwerke (ISDN, ATM, xDSL) repräsentieren Beispiele des technischen Standes. Diese Standards werden periodisch durch schnellere oder effizientere Äquivalente mit im Wesentlichen den gleichen Funktionen verdrängt. Ersetzungsstandards und Protokolle mit den ähnlichen Funktionen werden als äquivalent angesehen.

Claims (22)

  1. Mehrfachdienst Umschaltsystem, das folgendes aufweist: eine Schaltvorrichtung (12), die konfiguriert ist, um über ein Netzwerk Verbindungen aufzubauen; eine Schaltsteuerung (12) mit einer Träger-Steuerfunktion (34) und einer virtuellen Schalt-Steuerfunktion zum Steuern der Schaltvorrichtung; und eine Proxy-Vorrichtung (20), dadurch gekennzeichnet, dass die Proxy-Vorrichtung dazu geeignet ist, Dienstanfragen mit jeweiligen Diensten einer Vielzahl von Diensten zu korrelierten, um zugehörige Verfahrensweisen und eine Logik für Dienste zu ermöglichen, die durch eine Dienststeuerung (58) zur Verfügung gestellt sind, wobei die Proxy-Vorrichtung wenigstens eines von den Verfahrensweisen und der -logik für Dienste in Bezug auf einen angefragten vorbestimmten Dienst implementiert und über die Schaltsteuerung eine Verbindung zum Netzwerk initiiert.
  2. Mehrfachdienst-Schaltsystem nach Anspruch 1, wobei die Schaltvorrichtung und die Schaltsteuerung einen ATM-Schalter aufweisen.
  3. Mehrfachdienst-Schaltsystem nach Anspruch 1, wobei die Schaltvorrichtung und die Schaltsteuerung einen Mehrfachdienst-Schaltfunktions-ATM-Schalter (54) der nächsten Generation aufweisen.
  4. Mehrfachdienst-Schaltsystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, das weiterhin eine Dienststeuerung (58) aufweist, wobei die Dienststeuerung die Schaltsteuerung (12) enthält.
  5. Mehrfachdienst-Schaltsystem nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Schaltvorrichtung die Schaltsteuerung enthält.
  6. Verfahren zum Schalten von mehreren Formen von Daten, das folgendes aufweist: Empfangen einer Anfrage (1) für einen Dienst von einem initiierenden Kunden bei einer Dienststeuerung (58); Erhalten vorbestimmter Daten (2) in Bezug auf den angefragten Dienst, wobei die vorbestimmten Daten mit wenigstens einer einer Verfahrensweise und einer Logik entsprechend dem angefragten Dienst korrelieren; wobei die Dienststeuerung den initiierenden Kunden anweist, eine vorbestimmte Einstellung (3) zu initiieren, die den angefragten Dienst identifiziert, und wobei der initiierende Kunde in Reaktion auf die vorbestimmte Einstellung basierend auf der wenigstens einen Verfahrensweise und Logik entsprechend dem angefragten Dienst eine Netzwerkverbindung (4) initiiert; in Reaktion auf die vorbestimmte Einstellung Führen eines vorbestimmten Signals (6) über ein Netzwerk; und Initiieren einer zweiten vorbestimmten Einstellung (8) in Reaktion auf das geführte vorbestimmte Signal zu einer einer Annahme und einer Zurückweisung des angefragten Dienstes; und Liefern einer Antwort zum initiierenden Kunden, die anzeigt, ob die Netzwerkverbindung zugelassen ist.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, wobei ein Erhalten ein Drücken der vorbestimmten Daten aufweist.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, wobei das Drücken vorbestimmter Daten ein Drücken von wenigstens einer einer Verfahrensweise und einer Logik aufweist, die wenigstens eines von Dienstkapazitäten und Dienstzulassungen darstellt.
  9. Verfahren nach Anspruch 6, wobei ein Erhalten ein Ziehen der vorbestimmten Daten aufweist.
  10. Verfahren nach Anspruch 6, wobei ein Erhalten ein Abfragen eines Dienststeuermodus für die vorbestimmten Daten aufweist.
  11. Verfahren nach Anspruch 6, das weiterhin ein Verwenden eines Zertifikats zum Spezifizieren zugelassener Einstellparameter aufweist.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, das weiterhin ein Verschlüsseln des Zertifikats aufweist.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, das weiterhin ein Zuordnen einer Sequenznummer zum verschlüsselten Zertifikat aufweist.
  14. Verfahren nach Anspruch 11, wobei das Zertifikat weiterhin identifiziert, welcher Dienst die Einstellung zuließ.
  15. Verfahren nach Anspruch 11, das weiterhin ein Bestimmen aufweist, ob das Zertifikat gültig ist.
  16. Verfahren nach Anspruch 11, das weiterhin ein Verhindern einer Wiederverwendung des Zertifikats aufweist.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, wobei ein Verhindern ein Untersuchen einer dem Zertifikat zugeordneten Sequenznummer aufweist, um zu bestimmen, ob die Sequenznummer zuvor gesehen wurde.
  18. Verfahren nach Anspruch 16, wobei ein Verhindern ein Untersuchen von wenigstens einem eines Zeitstempels und eines Datumstempels aufweist, um zu bestimmen, ob wenigstens einer des Zeitstempels und des Datumstempels größer als ein vorbestimmter Deltawert ist.
  19. Verfahren nach Anspruch 6, wobei die Anfrage nach einem Dienst über ein ATM-Netzwerk transferiert wird, wobei die vorbestimmte Einstellung von einer Schaltvorrichtung zu einer Dienststeuerung umgeleitet wird.
  20. Verfahren nach Anspruch 19, das weiterhin ein Steuern der Schaltvorrichtung mit einer Schaltsteuerung aufweist, wobei die Schaltsteuerung mit der Schaltvorrichtung integriert ist.
  21. Verfahren nach Anspruch 19, das weiterhin ein Steuern der Schaltvorrichtung mit einer Schaltsteuerung aufweist, wobei die Schaltsteuerung mit der Dienststeuerung integriert ist.
  22. Verfahren nach Anspruch 7, wobei die vorbestimmte Einstellung eine Anwender-zu-Netzwerk-Schnittstelleneinstellung aufweist, das vorbestimmte Signal ein Privatnetzwerk-Netzwerk-Schnittstellenprotokoll aufweist und die zweite vorbestimmte Einstellung eine zweite UNI-Einstellung aufweist.
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