DE3943355C2 - System und Verfahren zur Entsendung und Zuteilung von Hilfsmitteln - Google Patents

System und Verfahren zur Entsendung und Zuteilung von Hilfsmitteln

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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M11/00Telephonic communication systems specially adapted for combination with other electrical systems
    • H04M11/04Telephonic communication systems specially adapted for combination with other electrical systems with alarm systems, e.g. fire, police or burglar alarm systems
    • H04M11/045Telephonic communication systems specially adapted for combination with other electrical systems with alarm systems, e.g. fire, police or burglar alarm systems using recorded signals, e.g. speech

Description

Die Erfindung betrifft ein System und ein Verfahren zur Entsendung und Zuteilung von Hilfsmitteln.
Das allgemeine Problem der Entsendung von Betriebsmitteln kann in drei Teile unterteilt werden, nämlich die Bezeichnung der Örtlichkeiten, die Betriebsmittel erfordern, die richtige Auswahl der Betriebsmittel für die Zuteilung zu den bezeichneten Örtlichkeiten, und die Mitteilung der Zuteilung an die ausgewählten Betriebsmittel. Eine Lösung all dieser Aspekte des Problems basiert auf der Verwendung von "Zuteilern", nämlich Einzelpersonen, die eine Anforderung für eine Dienstleistung aufnehmen, üblicherweise über das Telefonnetz, und die Betriebsmittel zuteilen, um die angeforderten Dienstleistungen vorzusehen, üblicherweise unter Verwendung einer Zweiweg-Funkverbindung. Ein typisches Ausführungsbeispiel wäre ein Zuteiler für eine über Funk verteilte Taxiflotte.
Es wurden Systeme entwickelt, die Abschnitte des vorstehend erörterten Problems ansprechen. Beispielsweise zeigt die US-PS 3 694 579 (McMurray) ein System zur Übertragung digitaler Ortscode und ein Signal zur Bezeichnung vorbestimmter Dienstleistungen der Stadtverwaltung (beispielsweise bei Feuer, Raub, medizinischem Notfall etc.) und eine Vielzahl von Umlageempfängern, die ihrerseits mit einem Datenzentrum zur Entsendung geeigneter Dienstleistungen (beispielsweise Feuerwehr bei Bränden, Polizei bei Raub etc.) in Verbindung stehen.
Während die Veröffentlichung von McMurray möglicherweise für ihren beabsichtigten Zweck effektiv ist, sollte bemerkt werden, dass sie zwangsläufig auf verhältnismäßig kleine Bereiche begrenzt ist; sowohl durch die Notwendigkeit für eine große Anzahl von Umlageempfängern, die über den zu versorgenden Bereich verteilt sind, und, nach bedeutsamer, durch die Notwendigkeit, öffentlich verfügbare Dienstleistungen, wie Polizei und Feuerwehr, verfügbar zu haben. Das heißt, McMurray liefert mindestens eine begrenzte Lösung für die Probleme der Bezeichnung von Örtlichkeiten, die Dienstleistungen erfordern und der Mitteilung der Notwendigkeit für Dienstleistungen an die Hilfsquellen, hat aber nur eine äußerst begrenzte Kapazität zur Auswahl der Hilfsquellen, in der die Feuerwehr zu Bränden, die Polizei zu Raubüberfällen etc. geschickt wird.
Ein weiterer Versuch bezüglich des Problems der Hilfsquellenzuteilung wird in der US-PS 4 492 820 (Kennard et al) unternommen. Dieses Patent offenbart ein lokales System, das mit einem Telefon eines Benutzers verbunden ist, um eine ausgewählte Mitteilung an bestimmte Telefonnummern zu übertragen, abhängig von einem handbetätigten, ferngesteuerten oder zeitlich vorab eingestellten automatischen Betrieb. Das System von Kennard et al liefert mindestens eine Teillösung für das Problem der Bezeichnung von Örtlichkeiten, die Dienstleistungen erfordern und der Übermittlung dieses Erfordernis an Hilfsquellen zur Lieferung dieser Dienstleistungen, aber es hat nur eine sehr begrenzte Brauchbarkeit zur Auswahl der geeigneten Hilfsquellen für die Zuteilung. Wird beispielsweise die Notfallnummer für die Polizei geändert, so wäre es für jeden Benutzer des Systems, wie es von Kennard et al angegeben ward, erforderlich, einzeln die angegebene Telefonnummer zu ändern. Ferner wäre bei Situationen, wie beispielsweise bei der Entsendung von Wartungsingenieuren an verschiedene fernliegende Baustellen das System von Kennard et al im wesentlichen nicht brauchbar, da die Bezeichnung der verschiedenen Wartungsingenieure in Beantwortung einer Anforderung für Dienstleistungen ständig angepasst werden muss, um Urlaubszeiten, Änderungen beim Personal und dergleichen zu berücksichtigen. Um dies mit dem System von Kennard et al zu erzielen, wäre es erforderlich, dass die an jeder Stele gespeicherten Daten getrennt auf den neuesten Stand gebracht werden.
Das System von Kennard at al ist insbesondere als ein Ersatz für ein weiteres (nicht näher angegebenes) System beschrieben, bei dem die über ein Telefonnetz übertragenen Signale einen Rechner veranlassen, eine zugeordnete Datei anzuzeigen, wobei ein Systemanwender nach Durchsicht der Datei Hilfe herbeiholt, indem er bis zu drei Nummern anruft.
Generell sprechen bekannte Systeme für die Entsendung von Hilfsquellen, obwohl sie möglicherweise für ihren beabsichtigten Zweck wirksam sind, nicht zufriedenstellend das Problem in Verbindung mit Situationen an, insbesondere wie die Entsendung von Wartungsingenieuren, bei denen verschiedene Hilfsquellen für unterschiedliche Örtlichkeiten angegeben sein können, entweder auf der Grundlage einer geografischen Verteilung der Örtlichkeiten, oder auf einer anderen Grundlage, und wo sich die angegebenen Hilfsquellen und ihre Priorität für die Entsendung im Laufe der Zeit ändern kann.
Daher liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und ein System für die Entsendung von Hilfsmitteln, und insbesondere von Wartungsingenieuren, nach Bedarf an Örtlichkeiten zu schaffen.
Ferner liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein derartiges Verfahren und System zu liefern, das sich zur Entsendung von Hilfsmitteln an weitverteilte, fernliegende Baustellen eignet.
Die vorstehenden Aufgabenstellungen werden erfindungsgemäß zur Überwindung der Nachteile des Standes der Technik mittels eines Systems zur Entsendung von Hilfsmitteln mit den in den Ansprüchen 1 oder 24 angegebenen Merkmalen und mittels eines Verfahrens zur Zuteilung von Hilfsmitteln mit den in den Ansprüchen 35 oder 37 angegebenen Merkmalen gelöst.
Gemäss einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die Erfindung ferner eine Vorrichtung zur erneuten Festlegung der Zuteilung der Hilfsmittel unter den Örtlichkeiten und zur erneuten Bestimmung der Reihenfolge des Versuches, die Verbindung mit den Hilfsquellen herzustellen.
Gemäss einer bevorzugten Ausführungsform sind die Hilfsquellen Wartungsingenieure und das erfindungsgemässe System versucht, die Verbindung mit den Wartungsingenieuren über das Telefonnetz mittels synthetischer Sprachmitteilungen herzustellen.
Gemäss einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst das System eine Vorrichtung zur Durchführung eines Ferndiagnoseprogrammes für eine an einer der Örtlichkeiten befindliche Einrichtung und zur Bestimmung, ob die Ergebnisse des Diagnoseprogrammes innerhalb vorgegebener Grenzen liegen. Falls die Ergebnisse nicht innerhalb dieser Grenzen liegen, versucht das System mit ausgewählten Hilfsquellen in der vorausgehend beschriebenen Weise in Verbindung treten.
Gemäss einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Einrichtungen an den fernliegenden Örtlichkeiten Systeme zur Speicherung und Wiedergewinnung von Sprachsignalen und der Ferndiagnosetest umfasst die Steuerung der Einrichtungen zur Speicherung einer Sprachsignalfolge in Einklang mit einem vorgegebenen Manuskript, eine Wiedergewinnung der gespeicherten Folge und einen Vergleich desselben mit dem Text zur Überprüfung der Korrekturfunktion und Speicherqualität und der Wiedergewinnung der Sprachsignale für die Systeme.
Die Erfindung kann in Einklang mit einem Verfahren durchgeführt werden, das die Schritte der Bestimmung der Gesamtheit der verfügbaren Hilfquellen umfasst, die Errichtung einer Datenbasis, die in vorbestimmter Prioritätsfolge die Hilfsquellen zur Lieferung von Dienstleistungen an jede einer Anzahl fernliegender Stellen bezeichnet, das Ansprechen auf Alarmsignale, die von einer Stelle erhalten werden, um zu bestimmen, welche Hilfsquellen dieser Stelle zugeteilt sind, aufeinanderfolgend den Versuch zu unternehmen, eine Verbindung mit vorgegebener Prioritätsfolge mit den bezeichneten Hilfsquellen für jene Stelle herzustellen, und den Versuch der Herstellung einer Verbindung fortzusetzen, bis die Verbindungen mit einer der Hilfsquellen erfolgreich durchgeführt ist oder der Betrieb in anderer Weise beendet wird.
Gemäss einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann das Verfahren, wie vorausgehend beschrieben wurde, die Entsendung von Hilfsmitteln, abhängig von den Ergebnissen des Ferndiagnosetestes umfassen.
Es ist somit ersichtlich, dass die Erfindung in vorteilhafter Weise die vorstehend aufgeführten Aufgabenstellungen löst und die Schwierigkeiten des Standes der Technik überwindet. Weitere Aufgabenstellungen und Vorteile der Erfindung ergeben sich für den Fachmann unter Berücksichtigung der anliegenden Zeichnungen und der nachfolgenden detaillierten Beschreibung.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 ein Blockschaltbild eines erfindungsgemässen Systems zur Entsendung von Hilfsmitteln;
Fig. 2 ein Blockschaltbild eines erfindungsgemässen Systems zur Speicherung und Wiedergewinnung von Sprachsignalen, das an ein automatisches Rufsystem für die Übertragung von Alarmsignalen an das System nach Fig. 1 angeschlossen ist;
Fig. 3 eine Ablaufdarstellung der Betriebsweise der automatischen Wählvorrichtung nach Fig. 2;
Fig. 4 bis 6 eine Ablaufdarstellung der Betriebsweise des Prozessors des Systems nach Fig. 1, der abhängig von einem empfangenen Alarmsignal arbeitet; und
Fig. 7 eine Ablaufdarstellung der Betriebsweise des Prozessors des Systems nach Fig. 1 bei der Durchführung eines Ferndiagnoseprogrammes.
Fig. 1 zeigt ein Blockschaltbild eines Systems zur Entsendung von Wartungsingenieuren zur Wartung von Systemen für die Speicherung und Wiedergewinnung von Sprachdateien, die sich an einer Anzahl von fernliegenden Stellen befinden. Das System (10) umfasst einen üblichen Prozessor (12), der vorzugsweise ein bekannter, im Handel erhältlicher Mikrocomputer, wie beispielsweise der von IBM Corporation vertriebene PC/AT ist. Mit dem Mikroprozessor (12) ist eine übliche Datenbasis (14) verbunden. Die Datenbasis (14) speichert Aufzeichnungen, die Daten für Systeme umfasst die sich an jeder der fernliegenden Stellen befinden. Jede Aufzeichnung ist mit einer Kennummer für das zugeordnete System bezeichnet, und umfasst eine geordnete Liste von Wartungsingenieuren, die vorgesehen sind, um das System zu warten. Jedem Wartungsingenieur ist eine geordnete Liste von Telefonnummern zugeteilt, die verwendet werden, um in Kontakt mit dem Wartungsingenieur zu treten. Ferner sind in jeder Aufzeichnung Daten enthalten, die das entsprechende System betreffen, beispielsweise der Name einer Person, mit der an der jeweiligen Stelle Kontakt aufgenommen werden soll, die, Telefonnummer der Stelle, Wartungsnummer, das Installationsdatum, das letzte Wartungsdatum und dergleichen.
Ferner ist mit dem Prozessor (12) eine Eingabe/Ausgabe-Einrichtung, wie beispielsweise eine übliche Tastatur und ein Bildschirm (16), verbunden. Die Tastatur und der Bildschirm (16) können von einem Systembediener verwendet werden, um in die Datenbasis (14) Aufzeichnungen einzugeben und auf den neuesten Stand zu bringen, unter Verwendung üblicher Software für die Datenbasisverwaltung auf bekannte Weise. Somit kann der Bediener die Zuteilungen der Wartungsingenieure erneut vornehmen, um Dienstleistungen für die verschiedenen Stellen im Falle einer Erkrankung oder eines Urlaubs etc. vorzusehen. Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung können die Aufzeichnungen entsprechend einem vorgegebenen, ereignisabhängigen oder zeitabhängigen Plan abgeändert werden. Beispielsweise kann die Reihenfolge der Liste der Wartungsingenieure, die für eine jeweilige Stelle vorgesehen sind (d. h. die Priorität in der die Ingenieure gerufen werden) umgestellt werden, wenn einer der Ingenieure eine Zuteilung zu einer anderen Stelle erhält und/oder am Ende einer Schicht. Ein derartiges Zeit- oder ereignisabhängiges Auf-den-neuen-Stand-bringen der Aufzeichnungen der Datenbasis ist dem Fachmann bekannt und braucht hier zum Verständnis der Erfindung nicht näher beschrieben zu werden.
Der Prozessor (12) steht mit den Systemen an den fernliegenden Stellen über eine oder mehrere Telefonanschlüsse (20) in Verbindung und erhält von ihnen Alarmsignale. Der Anschluss (20) umfasst einen abgeänderten DTMF-Tongenerator (24) und einen abgeänderten Tondetektor (26) für die Erzeugung und Erfassung von Standard-DTMF-Tönen, sowie für die Erzeugung und Erfassung abgeänderter DTMF-Töne, die sich von den Standard-DTMF-Tönen unterscheiden und die nicht vom Telefonnetz oder anderen Systemen als Steuersignale erkannt werden. Diese abgeänderten Töne werden in den Ferndiagnoseprogrammen in einer nachstehend beschriebenen Weise verwendet. Der Telefonanschluss (20) umfasst ferner eine Standard-Telefonschnittstelle (28) zur Durchführung üblicher Telefonfunktionen, beispielsweise Leitungszugriff und Anruferfassung. Der Prozessor (12) steht ferner über den Telefonanschluss (30) mit den Wartungsingenieuren in Verbindung. Der Anschluss (30) umfasst eine übliche Sprachsynthesevorrichtung (32), um abhängig von den aus den fernliegenden Stellen erhaltenen Alarmsignalen Daten an die Wartungsingenieure zu übertragen, einen üblichen DTMF-Generator (34) und einen DTMF-Detektor (36), sowie eine Telefonschnittstelle (38), die im wesentlichen identisch mit der Telefonschnittstelle (28) ist.
Obgleich die Tongeneratoren und Tondetektoren (24, 26, 34, 36) sowie die Sprachsynthesevorrichtung (32) zur leichteren Darstellung und Beschreibung bestimmten Telefonanschlüssen zugeordnet wurden, ist es für den Fachmann ersichtlich, dass diese Subsysteme unter Steuerung des Prozessors (12) ohne merkliche Änderung der Erfindung auf die Telefonanschlüsse verteilt werden können.
Fig. 2 zeigt ein bekanntes System zur Speicherung und Wiedergewinnung von Sprachsignalen, zusammen mit einem Selbstwählsystem für die Erzeugung und Übertragung von Alarmsignalen zum System nach Fig. 1. Das Sprachsystem (40) ist ein bekanntes System, beispielsweise das DX 7000-System, das vom Abtretungsempfänger der vorliegenden Anmeldung vertrieben wird und das für Anwendungen, wie beispielsweise Sprachpost oder eine zentrale Diktieranlage, verwendet werden kann. Die Hauptfunktion des Sprachsystems (40) ist die Speicherung von Sprachsignalen für spätere Wiedergewinnung. Derartige Signale werden über eine Anzahl üblicher Telefonanschlüsse (42) empfangen und auf einer üblichen Massenspeichereinrichtung, wie beispielsweise einer Festplatte (44), gespeichert. Der Betrieb des Sprachsystems (40) und ähnlicher Systeme ist bekannt und eine weitere Beschreibung wird für das Verständnis der vorliegenden Erfindung als nicht erforderlich erachtet, ausser dem Hinweis, dass derartige Systeme die Fähigkeit haben, ihre eigene Hardware- und Softwarefunktion zu kontrollieren, um Störungen zu erfassen. Beispielsweise hat das Sprachsystem üblicherweise die Fähigkeit, den Dateispeicher (44) für Signale und Sprache zu Überwachen, um Paritätsfehler zu erfassen, sowie die Fähigkeit, Stromversorgungsspannungen, die außerhalb des Normalbereiches liegen, zu ermitteln. Üblicherweise würde das System (40) dabei dem Bediener eine Anzeige des Fehlerzustandes liefern, so dass dieser bestimmen kann, ob ein Wartungsingenieur gerufen oder nicht gerufen werden sollte.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist eine Selbstwahleinrichtung (50) vorgesehen, um automatisch Alarmsignale für das Zuteilungssystem der Fig. 1 zu erzeugen. Die Selbstwahleinrichtung (50) umfasst einen Prozessor (52) zur Steuerung des Betriebes der Selbstwahleinrichtung (50), einen Speicher (54) zur Speicherung von Daten, wie den Kennungscode für das System (40), eine Telefonnummer, um mit dem System (10) in Kontakt zu kommen, und den Code zur Steuerung des Prozessors (52). Die Selbstwahleinrichtung (50) umfasst ferner einen üblichen DTMF-Generatur (56) und einen DTMF-Detektor (58), sowie eine Telefonschnittstelle (60), die im wesentlichen identisch mit den ähnlichen, vorstehend beschriebenen Systemen sind.
Die Selbstwahleinrichtung (50) ist mit dem System (40) über die Leitung (62) verbunden, um eine Anzeige eines vom System (40) erfassten Systemfehlers zu geben. Erfasst das System (40) einen Fehlerzustand, so wird üblicherweise der Selbstwahleinrichtung (50) ein Signal Übermittelt, beispielsweise durch Schließen eines Relais, und die Selbstwahleinrichtung (50) spricht an, indem sie eine Telefonverbindung mit dem System (10) herstellt und einen Code überträgt, der das System (40) in der nachstehend beschriebenen Weise identifiziert. (Anschließend wird die Anzeige eines Fehlerzustandes an die Selbstwähleinrichtung (50) als "Schluss" (closure) bezeichnet.) Bei einer anderen erfindungsgemässen Ausführungsform kann ein Unterschied zwischen verschiedenen Fehlerarten gemacht werden, indem zusätzliche Leitungen (62) (als Option) für unterschiedliche Fehlertypen vorgesehen werden. Bei dieser Ausführungsform würde die Selbstwähleinrichtung (50) einen unterschiedlichen Code abhängig von einem Schluss an unterschiedlichen Leitungen erzeugen, wobei der Code das fehlerhafte System (40) identifiziert. Als Alternative kann eine einzige Leitung (62) vorgesehen werden und die Fehlererkennung wird an einem getrennten Kanal durchgeführt.
Fig. 3 zeigt eine Ablaufdarstellung bezüglich der Selbstwähleinrichtung (50) unter Steuerung durch den Prozessor (52). Bei (100) wartet die Selbstwähleinrichtung (50) auf einen Schluss. Wird ein Schlussignal bei (104) erhalten, so steuert der Prozessor (52) den DTMF-Generator (60), um selbständig das System (10) am Servicezuteilungszentrum unter Verwendung der vorab im Speicher (54) gespeicherten Telefonnummer anzurufen. Bei (106) bestimmt die Selbstwähleinrichtung (50), ob der Anruf an das System (10) durch einen Antwortton innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne bestätigt worden ist. Wird keine Antwort ermittelt, so hängt bei (108) die Selbstwähleinrichtung (50) auf und kehrt nach einer zweiminütigen Verzögerung (109) nach (104) zurück, um erneut zu wählen und in dieser Schleife fortzufahren, bis eine Antwort erhalten wird oder ein Bediener einschreitet. Bei einer anderen erfindungsgemässen Ausführungsform kann der Prozessor (52) programmiert sein, um eine andere Nummer zu versuchen, falls das System (10) nicht innerhalb einer vorgegebenen Anzahl von Versuchen erreicht wird. Sobald der Antwortton erhalten wird, überträgt die Selbstwähleinrichtung (50) bei (112) einen Kennungscode unter Verwendung von Standard-DTMF-Tönen. Vorzugsweise wird dieser Kennungscode zweimal ausgesandt und es folgt auf ihn ein Abschlusscode, wie beispielsweise der Pfundcode. Bei (116) prüft die Selbstwähleinrichtung (50), um zu bestimmen, ob der Kennungscode vom System (10) bestätigt wurde, vorzugsweise durch die Übersendung eines vorgegebenen DTMF-Tons. Wurde der Kennungscode bestätigt, so kehrt die Selbstwähleinrichtung (50) in ihren Ausgangszustand bei (100) zurück, und falls er nicht bestätigt wurde, kehrt sie über (108) zurück, um einzuhängen und nach 2 Minuten selbsttätig bei (104) erneut zu wählen.
Wie vorausgehend aufgeführt wurde, können gemäss einer Ausführungsform der Erfindung verschiedene Schlussignale vorgesehen werden, um verschiedene Fehlerzustände anzuzeigen. Bei einer derartigen Ausführungsform würde die Selbstwähleinrichtung (50) identisch auf jeden Schluss ansprechen, ausser dass bei (112) ein verschiedener Kennungscode einschliesslich Daten zur Identifizierung des Fehlerzustandes und desgleichen des Systems (40) ausgesandt würden.
Die Fig. 4, 5 und 6 zeigen eine Ablaufdarstellung des Betriebs des Systems (10), abhängig von einem von der Selbstwähleinrichtung (50) empfangenen Alarmsignal. Bei (200) wartet das System auf einen Anruf. Bei (204) sendet das System (10), wenn ein Anruf erhalten wird, den Antwortton und empfängt den zweifachen Kennungscode. Um eine unnötige Zuteilung von Wartungsingenieuren zu vermeiden, überprüft das System (10) dann den Kennungscode. Bei (206) prüft das System (10) zunächst, um zu bestimmen, ob der Code das richtige Format hat, d. h. ob er durch einen Pfundton beendet wird. Falls dies nicht zutrifft, hängt das System (10) bei (208) auf und tritt aus. Ist das Format richtig, so bestimmt das System (10) bei (210), ob die erste Hälfte des Codes gleich der zweiten Hälfte ist, d. h. ob der Kennungscode zweifach ausgesandt wurde. Falls dies nicht der Fall ist, hängt das System (10) bei (208) wiederum auf. Falls der Kennungscode in identischer Weise doppelt ausgesandt wurde, bestimmt das System (10) bei (212), ob der Kennungscode in der Datenbasis (14) vorliegt (der Fachmann erkennt, dass andere Ausführungsformen der Erfindung andere Übertragungsprotokolle und sichere Erkennungsverfahren verwenden können, ohne den Grundgedanken der Erfindung zu verlassen). Falls der Code nicht in der Datenbasis (14) vorliegt, so schaltet das System (10) bei (216) den Zähler weiter, sooft der Kennungscode empfangen wurde, hängt bei (208) auf und tritt aus.
Es wird auf (212) zurückgegangen; falls der Kennungscode in der Datenbasis (14) vorliegt, so sendet das System (10) bei (222) eine Bestätigung zur Selbstwähleinrichtung (50) und hängt auf. Wird zugrundegelegt, dass der Kennungscode mehr als eine Art eines Fehlerzustandes angibt, so bestimmt das System (10) bei (224), ob der Fehlerzustand eine unmittelbare Antwort erfordert. Erfordert der Fehlerzustand keine unmittelbare Antwort, so ordnet das System (10) bei (228) den Fehler zu und wartet. Beispielsweise könnte ein Fehlerzustand, der angibt, dass eine Stromversorgung ausserhalb des normalen Toleranzbereiches war, zur Beantwortung während normaler Arbeitsstunden zugeordnet werden, während ein Fehlerzustand, der ein Versagen der Stromversorgung anzeigt, eine unmittelbare Antwort erfordern würde.
Sobald eine Antwort zugeordnet ist, greift das System bei (230) auf die Datenbasis (14) zu, um die Kennung des nächsten Wartungsingenieurs zu bestimmen, der bestimmt wurde, um eine Wartung für das System (40) zu liefern. Anschliessend geht das System (10) bei (232) zur nächsten Telefonnummer für diesen Wartungsingenieur und ruft selbsttätig diese Nummer an. Das System (10) bestimmt bei (234), ob der Anruf beantwortet wurde. Falls dies nicht zutrifft, bestimmt das System (10) bei (236), ob dies die letzte Telefonnummer für den betreffenden Wartungsingenieur ist. Falls dies nicht zutrifft, kehrt das System (10) nach (232) zurück, um die nächste Telefonnummer für den Wartungsingenieur zu bekommen.
Wird das Telefon abgenommen, so veranlasst das System (10) bei (238) die Person, die den Anruf beantwortet, einen Kennungscode für den Wartungsingenieur einzugeben. Der Wartungsingenieur gibt dann unter Verwendung von Standard-DTMF-Tonsignalen einen Kennungscode ein, und das System (10) bestimmt bei (242), ob ein ordnungsgemässer Kennungscode eingegeben worden ist. Falls dies nicht zutrifft, geht das System über (244) und (238) in einer Schleife, bis der korrekte Kennungscode eingegeben ist oder bis das System bei (244) bestimmt, dass sine vorbestimmte Anzahl von Versuchen unternommen wurde oder eine vorgegebene Zeitspanne abgelaufen ist. Anschließend hängt das System bei (246) auf und geht nach (248). Bei (248), welcher Punkt auch erreicht wird, falls das System bei (236) bestimmt, dass die letzte Telefonnummer für einen Wartungsingenieur gewählt worden ist, ermittelt das System (10), ob dies der letzte Wartungsingenieur war, der für das Sprachsystem (10) zugeteilt ist. Falls dies nicht zutrifft, kehrt das System nach (230) zurück, um die Kennung für den nächsten Wartungsingenieur zu erhalten. Falls dies zutrifft, stellt sich das System bei (250) zurück und geht nach (230) zurück, um erneut mit dem ersten Wartungsingenieur zu beginnen.
Das System (10) fährt fort, über (230) eine Schleife zu bilden, bis eine korrekte Kennung durch einen Wartungsingenieur eingegeben wird oder bis ein Bediener einschreitet.
Sobald ein Wartungsingenieur ordnungsgemäß seinen Kennungscode eingegeben hat, erhält das System (10) bei (254) Einzelheiten aus der Datenbasis (14) über den Kunden. Üblicherweise wurden derartige Einzelheiten die Adresse umfassen, an der sich das System (40) befindet, eine anzurufende Telefonnummer oder der Name einer Kontaktperson für weitere Informationen. Bei einer Ausführungsform der Erfindung können die Einzelheiten auch Daten bezüglich der Art des Fehlerzustandes umfassen, der das Alarmsignal auslöste. Diese Information wird dann mit vorgegebenen Formulierungen verbunden, um eine Arbeitsanforderung zu bilden und wird dem Wartungsingenieur über das Telefonnetz als synthetische Sprachmitteilung übermittelt, die von der Sprachsynthesevorrichtung (32), ausgehend von den in der Datenbasis (14) enthaltenen Daten, erzeugt wird. Vorzugsweise umfasst die Arbeitsanforderung Instruktionen an den Wartungsingenieur zur Eingabe von vorab ausgewählten DTMF-Codes zur Angabe, ob die Anforderung wiederholt werden sollte, ob der Ingenieur die Arbeit annimmt oder sie ablehnt. Das System bestimmt dann bei (256), ob der Wartungsingenieur eine Bitte zur Wiederholung der Anforderung eingegeben hat und geht, falls dies zutrifft, in einer Schleife durch (254). Im anderen Falle bestimmt das System bei (258), ob der Wartungsingenieur die Arbeit abgelehnt hat. Wie vorausgehend angegeben wurde, kann der Ingenieur die Arbeit ablehnen, indem ein vorbestimmter DTMF-Ton eingegeben wird, oder indem er bei anderen Ausführungformen der Erfindung es unterlässt, eine Antwort innerhalb einer vorbestimmten Zeitspanne einzugeben. Lehnt der Wartungsingenieur die Arbeit ab, so trägt das System (10) bei (260) die Zurückweisung ein und sendet eine durch Zurückweisung bestätigte Anforderung aus und hängt auf und geht nach (248) (Fig. 5) zurück, um den nächsten anzurufenden Wartungsingenieur zu bestimmen. Gemäss einer Ausführungsform der Erfindung kann der Kennungscode für einen Wartungsingenieur, der eine Arbeit zurückweist, mit einem Merker versehen werden, so dass der Ingenieur nicht erneut bezüglich dieser Arbeit angerufen wird. Falls das System (10) bei (262) bestimmt, dass der Wartungsingenieur einen Code zur Annahme einer Arbeit eingegeben hat, trägt das System dann bei (264) die Annahme ein und sendet eine durch Annahme bestätigte Anforderung aus und hängt ein und tritt aus. Insgesamt geht das System in einer Schleife durch (256), (258) und (262), bis die Arbeit entweder zurückgewiesen wurde, entweder ausdrücklich oder weil die zulässige Zeit abgelaufen ist, oder bis die Arbeit angenommen wurde.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann ein Bediener Tastatur und Bildschirm (16) verwenden, um Berichte zu erzeugen und wiederzugewinnen, die auf den Daten basieren, die bezüglich der empfangenen Alarmsignale und des Name/Zurückweisungsverhältnisses der angesprochenen Wartungsingenieure eingetragen wurden. Die Berichte werden unter Verwendung bekannter Datenbasis-Handhabungsverfahren erzeugt. Diese Berichte können dazu verwendet werden, um eine Fehlerstatistik für das System (40) zu erhalten, und des gleichen als Leistungsmass für den Wartungsingenieur und/oder zur Rechnungsstellung der Wartungsingenieurdienste.
Während das Sprachsystem (40), wie vorausgehend aufgeführt wurde, die Fähigkeit zur Überwachung interner Fehlerzustände hat, können andere Zustände vorliegen, die nicht leicht vom System (40) erfasst werden können. Beispielsweise kann ein Fehler in einem der Anschlüsse (42) die Eingabe von Sprachsignalen verhindern oder er kann das empfangene Signal soweit verschlechtern, dass es nicht verstanden werden kann. Jedoch kann ein derartiger Fehler über im System (40) ablaufende Selbstprüfprogramme nicht erfassbar sein. Da ferner die Anschlüsse (42) mit dem Telefonnetz verbunden sind, kann ein Ausrüstungsfehler im Telefonnetz oder in einer kundenseitigen Anlage beispielsweise in einer Teilnehmerzentrale den Zutritt zum System (40) sperren. Entsprechend hat gemäss einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung das System (10) die Fähigkeit, Ferndiagnoseprogramme zu verwenden, um die Zugriffsfähigkeit zu überprüfen und zu bestimmen und des gleichen die Qualität der vom Sprachsystem (40) gespeicherten und wiedergewonnenen Sprachmitteilungen.
In Fig. 7 wählt das System (10) bei (300) das System (40) zur Überprüfung aus und wählt selbsttätig eine vorgegebene Nummer zwecks Herstellung einer Telefonverbindung mit dem System (40) über Anschlüsse (42). Bei (304) bestimmt das System (10), ob der Anruf beantwortet worden ist, und falls dies nicht zutrifft, hängt es ein und durchläuft bei (300) eine Schleife. Dies wird fortgesetzt, bis der Anruf beantwortet ist oder ein Bediener einschreitet, oder eine vorgegebene Anzahl Versuche durchgeführt worden sind. Wird ein Anruf beantwortet, so erzeugt das System (10) dann Standard-DTMF-Töne zur Eintragung als Anwender eines Sprachsystems (40) (d. h. eines Erzeugers von Sprachsignalen zur Speicherung) und sendet anschliessend eine vorgegebene Folge abgeänderter DTMF-Töne an das System (40). Diese abgeänderten DTMF-Töne werden in einer im wesentlichen identischen Weise, wie die Standard-DTMF-Töne erzeugt, jedoch unter Verwendung eines gegenüber der Mittenfrequenz verschobenen Steuertaktsignals, das so bemessen ist, dass es sich von dem Taktsignal der Standard-DTMF-Töne unterscheidet, und diese abgeänderten DTMF-Töne werden nicht vom Telefonnetz oder dem System (40) als Steuersignale erkannt.
Die vom Tongenerator (24) erzeugten abgeänderten Töne werden in üblicher Weise vom System (40) auf dem Sprachdateispeichersystem (44) aufgezeichnet. Das System (10) verwendet dabei weitere Standard-DTMF-Töne, um das System (40) zu ersuchen, die gerade aufgezeichnete Sprachdatei abzuspielen. Die Töne werden dann durch den abgeänderten Tondetektor (26) identifiziert und mit dem vorgegebenen Manuskript verglichen und die Anzahl der erfassten Fehler, falls welche vorhanden sind, wird aufgezeichnet (falls ein geringfügiger Fehler bei der Aufzeichnung/Wiedergabe vorhanden ist, wie beispielsweise eine geringfügige Verschlechterung der Front und der Anlage oder geringfügige Festplattenfehler, so haben die abgespielten modifizierten DTMF-Töne geringfügig unterschiedliche Werte, was durch einen Detektor erfasst wird und zur Überwachung der Verschlechterung der Systemleistung eingetragen werden kann.)
Der Tongenerator (24) und der Tondetektor (26) arbeiten entsprechend üblichen digitalen Signalverarbeitungsverfahren, die hier zum Verständnis der Erfindung nicht weiter erläutert zu werden brauchen, abgesehen von der Anmerkung, dass die DTMF-Signalfrequenzen durch die Mittenfrequenz des Steuertaktsignals bestimmt werden. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann die Mittenfrequenz des Steuertaktgenerators (27) unter Programmsteuerung verschoben werden.
Jedes DTMF-Signalpaar wird in seiner Frequenz um eine Grösse verschoben, die in Beziehung zur Verschiebung im Steuertaktsignal steht. Da der Taktgenerator unter Programmsteuerung arbeitet, können sowohl die Standard- als auch die modifizierten DTMF-Signale erzeugt und erfasst werden. Daher können die Standard-DTMF-Signale dazu verwendet werden, das System (40) zu steuern, und die aufgezeichneten abgeänderten DTMF-Signale verwenden den gleichen Generator und Detektor.
Dabei bestimmt das System (10) bei (308), ob die Anzahl der erfassten Fehler eine vorgegebene Anzahl (N) überschreitet, und falls dies zutrifft, geht das System nach (230) (Fig. 5) zurück, um den Wartungsingenieur zuzuteilen, der für den Service am System (40) bezeichnet wurde. Bei (310) bestimmt das System, ob die Anzahl Fehler geringer oder gleich (N), aber größer als (M) ist, d. h. ob sie groß genug ist, um eine Beachtung zu erfordern, aber nicht, um die unmittelbare Zuteilung eines Wartungsingenieurs erforderlich zu machen, und zutreffendenfalls ordnet das System (10) die Arbeit zu und wartet und kehrt anschließend nach (230) zurück, um einen Serviceingenieur für das System(4a) zuzuteilen. Falls die Anzahl Fehler kleiner als (M) ist, tritt das System aus.
Wird der Zugang zum System (40) infolge eines Versagens der Anlage im 1 Telefonnetz gesperrt, so werden diese blockierten (getätigten) Anrufe ebenfalls als Fehler eingetragen.
Es versteht sich, dass, während vorstehende Beschreibung mit einem einzigen Sprachsystem und einem einzigen Alarmsystem angegeben wurde, es im Bereich des Fachmannes liegt, den Prozessor (12) zur Handhabung mehrfacher Alarmsignale zu programmieren, die von Mehrfachsystemen an den fernliegenden Stellen gleichzeitig empfangen werden. Während ferner die Beschreibung in Verbindung mit einem Systemversagen oder einer Systemverschlechterung gegeben wurde, zieht die Erfindung ebenfalls weitere Servieceleistungen in Betracht. So könnten die fernliegenden Systeme programmiert sein, um eine periodische präventative Wartung anzufordern. Oder das System könnte programmiert sein, um anzuzeigen, dass es sich einer maximalen Ausnützung nähert und ein Verkäufer über die Möglichkeit einer Erweiterung unterrichtet wird.

Claims (45)

1. System zur Entsendung von Hilfsmitteln, das folgendes aufweist:
  • a) eine Vorrichtung (20) zum Empfang von Alarmsignalen aus einer Anzahl fernliegender Örtlichkeiten;
  • b) eine Datenbasis (14) von Hilfsmitteln zur Lieferung der Dienstleistungen, wobei die Hilfsmittel für jede der Örtlichkeiten bestimmt sind;
  • c) eine Steuervorrichtung (12), die auf die Empfangsvorrichtung (20) anspricht, zwecks:
    • 1. Identifizierung einer jeweiligen Örtlichkeit, abhängig von einem Alarmsignal aus dieser jeweiligen Örtlichkeit;
    • 2. Zugriff auf die Datenbasis (14) zwecks Ermittlung einer geordneten Liste von Hilfsmitteln, die für die jeweilige Örtlichkeit bestimmt sind;
    • 3. Versuch, nacheinander in der angegebenen Reihenfolge Verbindung mit den Hilfsmitteln herzustellen, die für die jeweilige Örtlichkeit bestimmt sind; und
    • 4. zyklische Wiederholung des Schrittes (c3), bis die Verbindung mit einem Hilfsmittel, die für die jeweilige Örtlichkeit angegeben sind, hergestellt ist, oder bis der Vorgang in anderer Weise beendet wird.
2. System nach Anspruch 1, ferner gekennzeichnet durch eine Vorrichtung (16) zur erneuten Festlegung der Zuteilung der Hilfsmittel für die Örtlichkeiten und zur erneuten Festlegung der Reihenfolge für den Versuch der Herstellung einer Verbindung.
3. System nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erneute Festlegung der Zuteilung der Hilfsmittel vorgegeben ist und in Einklang mit einem vorgegebenen Plan ausgeführt wird.
4. System nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erneute Bestimmung der Reihenfolge vorgegeben ist und in Einklang mit einem vorgegebenen Plan durchgeführt wird.
5. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Alarmsignale ein Versagen oder eine Verschlechterung des Betriebes von Anlagen anzeigen, die sich an den fernliegenden Örtlichkeiten befinden, und dass die Hilfsmittel Wartungspersonal einschließen.
6. System nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung die Herstellung einer Verbindung mit dem Wartungspersonal über das Telefonnetz vornimmt und mit dem Wartungspersonal über synthetische Sprachmitteilungen in Verbindung tritt.
7. System nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Wartungspersonal auf Mitteilungen aus der Steuervorrichtung (12) durch Erzeugung von Telefonsignalen, wie beispielsweise DTMF-Tönen, antwortet, um eine Zuteilung anzunehmen oder zurückzuweisen.
8. System nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Wartungspersonal auf Mitteilungen von der Steuervorrichtung (12) anspricht, indem unter Verwendung von Telefonsignalen der Kennungscode übermittelt wird.
9. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung (12) mit den Hilfsmitteln über das Telefonnetz in Verbindung steht.
10. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Alarmsignale zusätzliche Daten umfassen, die die Natur des Vorganges bezeichnen, der das Alarmsignal verursachte, und dass die Steuervorrichtung (12) entsprechend diesen zusätzlichen Daten die Alarmsignale klassifiziert.
11. System nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung (12) die zusätzlichen Daten an die Hilfsmittel mitteilt, mit denen Verbindungen aufrecht erhalten werden.
12. System nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung (12) den Schritt (c3), abhängig von den Alarmsignalen verzögert, falls die Alarmsignale in eine vorgegebene Gruppe mit niedriger Priorität klassifiziert werden.
13. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung (12) ferner dazu dient, um:
  • 1. ein Ferndiagnoseprogramm für eine Vorrichtung durchzuführen, die sich an einer ausgewählten der genannten Örtlichkeiten befindet;
  • 2. zu bestimmen, ob die Ergebnisse des Diagnoseprogrammes innerhalb vorgegebener Grenzen liegen; und
  • 3. falls die Ergebnisse nicht innerhalb der Grenzen liegen, die Schritte (C3) und (c4) durchzuführen.
14. System nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung (12) ferner die Ergebnisse des Ferndiagnoseprogrammes klassifiziert.
15. System nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung (12) die Ergebnisse der weiteren Klassifizierung den Hilfsmitteln mitteilt, mit denen Verbindung hergestellt ist.
16. System nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung (12) die Durchführung der Schritte (c3) und (c4) in Einklang mit der weiteren Klassifizierung verzögert.
17. System nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung an der ausgewählten Örtlichkeit eine Einrichtung zur Speicherung und Wiedergewinnung von Sprachsignalen umfasst, und das Diagnoseprogramm folgende Schritte aufweist:
  • a) Steuerung der Einrichtung zur Speicherung und Wiedergewinnung zwecks Speicherung von Sprachsignalen;
  • b) Erzeugung und Übermittlung einer Sprachsignalfolge an die Einrichtung zur Speicherung und Wiedergewinnung in Einklang mit einem vorgegebenen Text zur Speicherung;
  • c) Steuerung der Einrichtung zur Speicherung und Wiedergewinnung zwecks Wiedergewinnung der gespeicherten Folge und Übertragung derselben an die Steuervorrichtung;
  • d) Vergleich der wiedergewonnenen Folge mit dem vorgegebenen Text und Bestimmung der Anzahl der Fehler.
18. System nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Folge eine Folge von Tönen im Sprachfrequenzbereich umfasst.
19. System nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Töne DTMF-Töne sind, die derart abgeändert sind, dass sie nicht die als Telefonsignale verwendeten Standard-DTMF-Töne beeinträchtigen.
20. System nach Anspruch 1, ferner gekennzeichnet durch eine Selbstwähleinrichtung (50), die sich in einer Anlage an einer fernliegenden Örtlichkeit befindet und die auf Fehleranzeigesignale aus der Anlage anspricht, um mindestens einige der Alarmsignale zu erzeugen.
21. System nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Empfangsvorrichtung (20) einen Telefonanschluss umfasst, der auf die über das Telefonnetz übertragenen Telefonsignale anspricht, und dass die Selbstwähleinrichtung (50) die Alarmsignale erzeugt, indem zuerst eine Telefonverbindung mit dem Telefonanschluss hergestellt wird und anschließend ein Kennungscode an die Steuervorrichtung übertragen wird.
22. System nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Kennungscode zusätzliche Daten enthält, die die Art des Fehlers in der Anlage angeben.
23. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das System ferner eine Einrichtung umfasst, um:
  • a) eine zweite Datenbasis von Vorfällen aufrecht zu erhalten, einschließlich des Auftretens von Alarmsignalen und Antworten der Hilfsmittel; und
  • b) Berichte aus der zweiten Datenbasis zu erzeugen, so dass das System dazu verwendet werden kann, eine Statistik zu liefern bezüglich Vorfällen, wie dem Auftreten von Alarmzuständen an den fernliegenden Örtlichkeiten und der Verwendung der Hilfsmittel, oder eine Rechnungsstellung für den Einsatz der Hilfsmittel.
24. System zur Entsendung von Hilfsmitteln, das folgendes aufweist:
  • a) eine Datenbasis (14) der Hilfsmittel, die zur Lieferung von Dienstleistungen für jede einer Anzahl fernliegender Örtlichkeiten vorgesehen sind;
  • b) eine Steuervorrichtung, um/für:
    • 1. ein Ferndiagnoseprogramm für eine an der fernliegenden Örtlichkeit vorhandene Anlage durchzuführen;
    • 2. die Bestimmung, ob die Ergebnisse des Programmes innerhalb vorgegebener annehmbarer Grenzen liegen; und falls die Ergebnisse nicht innerhalb dieser Grenzen liegen
    • 3. Zugreifen auf die Datenbasis zur Ermittlung einer geordneten Liste von Hilfsmitteln, die für diese eine Örtlichkeit angegeben sind;
    • 4. den Versuch, nacheinander in der in der Liste angegebenen Reihenfolge Verbindungen mit den für diese eine Örtlichkeit bezeichneten Hilfsmitteln herzustellen; und
    • 5. die zyklische Wiederholung des Schrittes (b4), bis die Verbindung mit einem der Hilfsmittel hergestellt ist, die für die eine Örtlichkeit bestimmt ist, oder der Vorgang in anderer Weise beendet wird.
25. System nach Anspruch 24, ferner gekennzeichnet durch eine Einrichtung zur erneuten Festlegung der Zuteilung der Hilfsmittel für die Örtlichkeiten und zur erneuten Festlegung der Reihenfolge für den Versuch zur Herstellung einer Verbindung.
26. System nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Hilfsmittel Wartungspersonal umfassen.
27. System nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung die Verbindung mit dem Wartungspersonal über das Telefonnetz herstellt und mit dem Wartungspersonal mittels synthetischer Sprachmitteilungen in Verbindung tritt.
28. System nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung ferner die Ergebnisse des Ferndiagnoseprogrammes klassifiziert.
29. System nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung die Ergebnisse der weiteren Klassifizierung zu jenem Hilfsmittel übermittelt, mit welchem eine Verbindung hergestellt ist.
30. System nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuervorrichtung die Durchführung der Schritte (c3) und (c4) in Einklang mit der weiteren Klassifizierung verzögert.
31. System nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung an der ausgewählten Örtlichkeit eine Einrichtung zur Speicherung und Wiedergewinnung von Sprachsignalen umfasst, und dass das Diagnoseprogramm folgende Schritte aufweist:
  • a) Steuerung der Einrichtung zur Speicherung und Wiedergewinnung zwecks Speicherung von Sprachsignalen;
  • b) Erzeugung und Übertragung einer Sprachsignalfolge an die Einrichtung zur Speicherung und Wiedergewinnung in Einklang mit einem vorgegebenen Text zur Speicherung;
  • c) Steuerung der Einrichtung zur Speicherung und Wiedergewinnung zwecks Wiedergewinnung der gespeicherten Folge und Übertragung der Folge an die Steuervorrichtung;
  • d) Vergleich der wiedergewonnenen Folge mit dem vorgegebenen Text und Bestimmung der Anzahl der Fehler.
32. System nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, dass die Folge eine Folge von Tönen im Sprachfrequenzbereich umfasst.
33. System nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Töne DTMF-Töne sind, die derart abgeändert sind, dass sie nicht die als Telefonsignale verwendeten Standard-DTMF-Töne beeinträchtigen.
34. System nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass das System ferner eine Einrichtung umfasst, um:
  • a) eine zweite Datenbasis von Vorfällen aufrecht zu erhalten, einschließlich des Auftretens von Alarmsignalen und der Antworten der Hilfsmittel; und
  • b) Berichte aus der zweiten Datenbasis zu erzeugen, so dass das System dazu verwendet werden kann, eine Statistik zu erzeugen bezüglich Vorfällen, wie dem Auftreten von Alarmzuständen an den fernliegenden Örtlichkeiten und der Verwendung der Hilfsmittel, oder zur Rechnungsstellung für den Gebrauch der Hilfsmittel.
35. Verfahren zur Zuteilung von Hilfsmitteln zur Lieferung von Dienstleistungen an eine Anzahl fernliegender Örtlichkeiten mittels einer Steuervorrichtung, das folgende Schritte aufweist:
  • a) Bestimmung der Gesamtheit der verfügbaren Hilfsmittel;
  • b) Einrichtung einer Datenbasis, die in vorgegebener Prioritätsfolge Hilfsmittel enthält, wobei die Hilfsmittel Dienstleistungen für jede der fernliegenden Örtlichkeiten liefern;
  • c) Ansprechen der Steuervorrichtung auf Alarmsignale, die von einer der fernliegenden Örtlichkeiten empfangen werden und selbsttätige Bestimmung anhand der Datenbasis, welche der Hilfsmittel für diese eine Örtlichkeit vorgesehen sind;
  • d) selbsttätiger Versuch, nacheinander in der angegebenen Prioritäts-Folge Verbindungen mit den Hilfsmitteln herzustellen, die für die eine Örtlichkeit angegeben sind; und
  • e) selbsttätiges Wiederholen des Schrittes (d), bis die Verbindung erfolgreich mit einem der Hilfsmittel hergestellt ist, die für diese eine Örtlichkeit angegeben ist, oder bis der Betrieb, abhängig von einem vorbestimmten Ereignis, in anderer Weise beendet wird.
36. Verfahren nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Alarmsignale Fehler oder eine Verschlechterung des Betriebes einer Anlage anzeigen, die sich an den entfernt liegenden Örtlichkeiten findet, und dass die Hilfsmittel Wartungspersonal umfassen.
37. Verfahren zur Zuteilung von Hilfsmitteln zur Lieferung von Dienstleistungen an eine Anzahl fernliegender Örtlichkeiten mittels einer Steuervorrichtung, das folgende Schritte aufweist:
  • a) Bestimmung der Gesamtheit der verfügbaren Hilfsmittel;
  • b) Errichten einer Datenbasis, die in vorgegebener Prioritätsfolge die Hilfsmittel enthält, um eine Dienstleistung an jede der fernliegenden Örtlichkeiten zu liefern;
  • c) von der Steuervorrichtung selbsttätige Durchführung eines Ferndiagnoseprogrammes für eine Vorrichtung, die sich an einer der fernliegenden Örtlichkeiten befindet;
  • d) selbsttätige Bestimmung, ob die Ergebnisse des Programmes innerhalb vorgegebener annehmbarer Grenzen liegen; und falls die Ergebnisse nicht innerhalb dieser Grenzen liegen
  • e) selbsttätiger Versuch, nacheinander in der angegebenen Prioritäts-Folge eine Verbindung mit den Hilfsmitteln herzustellen, die für diese eine Örtlichkeit angegeben sind;
  • f) selbsttätige, zyklische Wiederholung des Schrittes (e), bis die Verbindung mit einer der Hilfsquellen hergestellt ist, die für die eine Örtlichkeit bestimmt ist, oder der Vorgang in anderer Weise beendet wird.
38. Verfahren nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, dass die Hilfsmittel Wartungspersonal umfassen.
39. Verfahren nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine Einrichtung zur Speicherung und Wiedergewinnung von Sprachsignalen umfasst, und dass das Diagnoseprogramm folgende Schritte umfasst:
  • a) Steuerung der Einrichtung zur Speicherung und Wiedergewinnung zwecks Speicherung von Sprachsignalen;
  • b) Erzeugung und Übertragung einer Sprachsignalfolge an die Einrichtung zur Speicherung und Wiedergewinnung in Einklang mit einem vorgegebenen Text zur Speicherung;
  • c) Steuerung der Einrichtung zur Speicherung und Wiedergewinnung zwecks Wiedergewinnung der gespeicherten Folge und Übertragung derselben zur Steuervorrichtung; und
  • d) Vergleich der wiedergewonnenen Folge mit dem vorgegebenen Text und Bestimmung der Anzahl der Fehler.
40. Verfahren nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, dass die Folge eine Folge von Tönen im Sprachfrequenzbereich umfasst.
41. Verfahren nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass die Töne DTMF-Töne sind, die derart abgeändert sind, dass sie nicht die als Telefonsignale verwendeten Standard-DTMF-Töne beeinträchtigen.
42. Verfahren nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, dass das Diagnoseprogramm ferner den Schritt umfasst, wonach die Kennwerte von Tönen, die die wiedergewonnene Folge umfassen, mit den Kennwerten von entsprechenden Tönen verglichen werden, die für die Sprachsignalfolge erzeugt wurden, die an die Einrichtung zur Speicherung und Wiedergewinnung übertragen wurden, so dass eine Verschlechterung des Betriebes zur Einrichtung zur Speicherung und Wiedergewinnung ermittelt werden kann.
43. Verfahren nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, dass das Diagnoseprogramm folgende Schritte aufweist:
  • a) Eingeben erster DTMF-Signale in das System zwecks Zugriff zum System zur Speicherung von Sprachsignalen;
  • b) Eingabe eines vorgegebenen Sprachsignals in das System zur Speicherung, wobei das vorgegebene Sprachsignal eine vorgegebene Folge eines abgeänderten DTMF-Tons umfasst;
  • c) Eingabe eines zweiten DTMF-Tons in das System zwecks Zugriff auf das System zur Wiedergewinnung des im Schritt (b) gespeicherten Sprachsignals; und
  • d) Vergleich des in Schritt (c) wiedergewonnenen Sprachsignals mit der vorgegebenen Folge abgeänderter DTMF-Töne.
44. Verfahren nach Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, dass die DTMF-Töne durch übliche digitale Signalverarbeitungsverfahren erzeugt werden, dass die Frequenzen eines jeden Paares von Signalen, die in den DTMF-Tönen enthalten sind, in Einklang mit der Mittenfrequenz eines Steuertaktsignals bestimmt werden und dss die abgeänderten DTMF-Signale durch Verschieben der Mittenfrequenz erzeugt werden.
45. Verfahren nach Anspruch 43, gekennzeichnet durch den weiteren Schritt, wonach die Kennwerte von Tönen, die das in Schritt (c) wiedergewonnene Sprachsignal umfassen, mit den Kennwerten von entsprechenden Tönen verglichen werden, die den Sprachsignaleingang des Schrittes (b) umfassen, so dass eine Verschlechterung des Betriebes des Speicher- und Wiedergewinnungssystems erfasst werden kann.
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