DE3122076C2 - - Google Patents
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- G06F13/20—Handling requests for interconnection or transfer for access to input/output bus
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- H04L12/28—Data switching networks characterised by path configuration, e.g. LAN [Local Area Networks] or WAN [Wide Area Networks]
- H04L12/46—Interconnection of networks
- H04L12/4637—Interconnected ring systems
Description
Die Erfindung betrifft ein Rechnernetzwerk
der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 beschriebenen, aus der US 37 31 002 bekannten Art.
Es wurde bereits ein Rechnernetzwerk verbesserter Zuverlässigkeit
vorgeschlagen, in dem mehrere Datenverarbeitungseinrichtungen
und Eingabe/Ausgabe-Einrichtungen
so mit dem Rechnernetzwerk verbunden sind, daß dann,
wenn eine Datenverarbeitungseinrichtung oder eine Eingabe/
Ausgabe-Einrichtung ausfällt, diese ausgefallene Einrichtung
hilfsweise durch eine andere Datenverarbeitungseinrichtung
oder Eingabe/Ausgabe-Einrichtung ersetzt wird.
Zu Abkürzungszwecken werden im Rahmen der vorliegenden Anmeldung
Datenverarbeitungseinrichtungen in der Einzahl als
DVA und in der Mehrzahl als DVA′s bezeichnet, wobei diese
Datenverarbeitungseinrichtungen insbesondere auch als Datenprozessoren
bzw. Datenverarbeiter bezeichnet werden
können, und weiterhin werden im Rahmen der Beschreibung die
Eingabe/Ausgabe-Einrichtungen abgekürzt als E/A-Einrichtungen
bezeichnet, wobei im Falle einer anderen Wortzusammensetzung,
wie beispielsweise E/A-Station, die Abkürzung
E/A stets für Eingabe/Ausgabe steht. Ein solches
Rechnernetzwerk benötigt eine E/A-Einrichtung, zu der mehrere
DVA′s gemeinsam Zugriff haben.
Ein Beispiel einer
diesbezüglichen Möglichkeit besteht darin, die jeweiligen
Exklusivbusse der DVA′s mit den E/A-Einrichtungen zu
verbinden, zu denen die jeweilige DVA die mit diesem jeweiligen
Exklusivbus verbunden ist, ausschließlich Zugang
haben soll, sowie die E/A-Einrichtungen, zu denen die jeweiligen
DVA′s gemeinsam Zugang haben sollen, mit einem gemeinsamen
Bus zu verbinden, den sich die DVA′s teilen, und
die Exklusivbusse sowie den gemeinsamen Bus durch einen
Schaltmechanismus miteinander zu verbinden (siehe zum Beispiel
die japanische Patentveröffentlichung Nr. 55-4299
der Anmelderin, die übersetzt den Titel "Ein Mehrdimensionsadressierungssystem
in einem Mehrrechnersystem" hat).
In diesem Beispiel wird einer der Exklusivbusse mittels
des Schaltmechanismus wahlweise mit dem gemeinsamen Bus
verbunden, so daß die mit dem gewählten Exklusivbus verbundene
DVA die Möglichkeit des Zugriffs zu den mit dem
gemeinsamen Bus verbundenen E/A-Einrichtungen erhält. Da
der Schaltmechanismus aufgrund einer Anforderung der DVA
einen der Exklusivbusse mit dem gemeinsamen Bus verbindet,
sind die DVA′s gemeinsam für eine E/A-Einrichtung, die mit
dem gemeinsamen Bus verbunden ist, zugänglich, oder umgekehrt.
Wenn eine DVA die eine Aufgabe für eine gemeinsam
zugängliche E/A-Einrichtung ausführt, ausfällt, dann kann
eine andere DVA mittels des Schaltmechanismus angeschlossen
werden, so daß die substituierte DVA fortfährt, die Aufgabe
auszuführen.
Entsprechend der Ausführung eines solchen Rechnernetzwerks
wird das Netzwerk selbst dann, wenn einer der Exklusivbusse
ausfällt, nicht funktionsunfähig, weil die Exklusivbusse
unabhängig voneinander arbeiten. Auch wird
die Verarbeitungsfähigkeit durch die Unabhängigkeit des
Betriebs der jeweiligen Busse vergrößert.
Jedoch nimmt in einem System mit E/A-Betrieb vom Parallelschnittsstellentyp,
in dem Daten parallel über parallele
Signalleitungen übertragen werden, die die DVA′s und die
E/A-Einrichtungen verbinden, die Anzahl von Signalleitungen
extrem zu, insbesondere in einem Netzwerk großen Ausmaßes.
Andererseits wurde ein Datenvielfachleitungssystem vorgeschlagen,
in dem eine einzige serielle Schnittstellenleitung
als Schleife geschaltet ist (siehe beispielsweise
US 40 02 847). Wenn mehrere DVA′s und
mehrere E/A-Einrichtungen mit der gleichen seriellen
Busschleife verbunden sind, dann hat jede DVA Zugang
zu jeder E/A-Einrichtung, und infolgedessen kann der
aushilfsweise Ersatz einer ausgefallenen DVA leicht durchgeführt
werden. Wenn jedoch in einem solchen System die
Schleife an irgendeiner Stelle ausfällt, wird das gesamte
System funktionsunfähig, und infolgedessen kommt es zum
Verlust der hohen Zuverlässigkeit in dem Mehrrechnersystem.
Die Zuverlässigkeit kann dadurch verbessert werden, daß
man doppelte oder dreifache Schleifen vorsieht, jedoch
wird damit die Verarbeitungsleistungsfähigkeit vermindert.
Die Verarbeitungsleistungsfähigkeit wird auch vermindert,
weil alle DVA′s und die E/A-Einrichtungen mit einer einzigen
Schleife verbunden sind.
Aus der US 36 59 271 ist ferner eine Mehrrechneranlage mit einer
Serienbusschleifenhierarchie bekannt, wobei eine Hochgeschwindigkeits-TDX-
Schleife, die mehrere Rechner in einer Schleife verbindet, und eine
Niedergeschwindigkeits-TDX-Schleife, die gemeinsame Eingabe/Ausgabe-Geräte
verbindet, über einen Schleifenkoppler gekoppelt sind. Hierbei verwenden
die Rechner Bit-Multiplexkanäle in einem seriellen Bitdatenstrom in der
Hochgeschwindigkeits-TDX-Schleife. Die Schleifenkopplung zwischen den mit
dem Rechner in Verbindung stehenden TDM-Schleifen und der
Hochgeschwindigkeits-TDX-Schleife wird hier durch die entsprechenden
Rechner selbst und durch die Datenstationen bzw. Terminals vorgenommen. Das
heißt, unterschiedliche Schleifenkopplungseinrichtungen sind zur Kopplung
unterschiedlicher Schleifenpaare erforderlich. Weiterhin benötigen die
Rechner sowohl für die Datenstationen als auch für die TDM-Schleife eine
Schnittstelle, was zu einer Zunahme an Hardware führt.
Aus der eingangs erwähnten US 37 31 002 ist ein Rechnernetzwerk mit einer
Vielzahl von Datenverarbeitungseinrichtungen und wenigstens einer
Eingabe/Ausgabe-Einrichtung bekannt. Die Datenverarbeitungseinrichtungen
stehen hierbei mit Serienbusschleifen in Verbindung, die einer ersten
Schicht einer Serienbusschleifenhierarchie zugeordnet sind. Die
Eingabe/Ausgabe-Einrichtung ist ferner an wenigstens eine
Serienbusschleife einer zweiten Schicht der Serienbusschleifenhierarchie
angekoppelt. Die Serienbusschleifen der ersten Schicht sind mittels
entsprechenden Zwischenbusverknüpfungseinrichtungen an die
Serienbusschleifen der zweiten Schicht angekoppelt. Die an die
Serienbusschleife der zweiten Schicht angekoppelte Eingabe/Ausgabe-Einrichtung
ist für die an wenigstens zwei der Serienbusschleifen der
ersten Schicht angekoppelte Datenverarbeitungseinrichtungen über die
jeweiligen Serienbusschleife der ersten Schicht, die jeweilige
Zwischenbusverknüpfungseinrichtung und die Serienbusschleife der zweiten
Schicht zugänglich. Ferner sind mehrere Stationen vorgesehen, die jeweils
eine Datenverarbeitungseinrichtung oder die Eingabe/Ausgabe-Einrichtung
an die entsprechende Serienbusschleife ankoppeln. Jede
Zwischenbusverknüpfungseinrichtung und jede Station weist eine
Einrichtung zum Senden und Empfangen eines Datenübertragungsblocks auf,
der Eingabe/Ausgabe-Adressenfelder mit einer Vielzahl von Unterfeldern
sowie ein Steuercodefeld umfaßt. Für jede Empfängeradresse und
Ursprungsadresse sind drei Adressenfelder sowie zusätzlich ein Lauffeld
vorgesehen; d. h. es sind relativ viele Adressenfelder, nämlich insgesamt
acht für die Leitwegsteuerung erforderlich, was sich in einem hohen
Kostenaufwand niederschlägt.
Es ist somit Aufgabe der Erfindung, das Rechnernetzwerk der eingangs
genannten Art derart weiterzubilden, daß zur Leitwegsteuerung weniger
Adressenfelder erforderlich sind.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich anhand der kennzeichnenden
Merkmale des Patentanspruchs 1.
Werden bei der Erfindung z. B. drei Schichten verwendet, so ist es
ausreichend, das Adressenfeld mit drei Unterfeldern zu versehen, so daß
zur Leitwegsteuerung lediglich ein vorbestimmtes Unterfeld überwacht
werden muß, beispielsweise das Unterfeld A₁ in jeder
Verknüpfungseinrichtung. Der Inhalt des Unterfelds A₁ wird dabei mit der
Adresse der eigenen Station verglichen und, falls eine Übereinstimmung
festgestellt wird, wird der Inhalt des Adressenfelds um eine Unterfeldlänge
verschoben und der modifizierte Datenblock bzw. Datenrahmen zur
Serienbusschleife der nächsten Schicht ausgesandt. Auf diese Weise läßt
sich eine einfache Leitwegsteuerung erzielen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der
Unteransprüche 2 bis 8.
Die Zwischenbusverknüpfungseinrichtung, die die
Busschleifen miteinander verbindet, steuert den Signalleitwegverlauf,
wenn von einer DVA ein Startbefehl an eine E/A-Einrichtung
abgegeben wird. Die Zwischenbusverknüpfungseinrichtung
überprüft hierbei die Gleichheit zwischen einem ersten
Unterfeld und ihrer eigenen Adresse. Wenn diese Gleichheit
festgestellt wird, verschiebt sie das E/A-Einrichtungsnummernfeld
um ein Unterfeld und sendet es zu der Busschleife
auf der E/A-Einrichtungsseite aus.
Die Zwischenbusverknüpfungseinrichtung weist ferner eine Speichereinrichtung
für jede E/A-Einrichtungsnummer zum Speichern
des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins des Startbefehls
von der DVA auf. Wenn ein Datenübertragungsblock empfangen
wird, der eine Unterbrechung durch das Ende des Betriebs
der E/A-Einrichtung anzeigt, wird die entsprechende
Speichereinrichtung durch die in dem Datenübertragungsblock
enthaltene E/A-Einrichtungsnummer wiederaufgefunden. Wenn
das Startsignal in der Speichereinrichtung enthalten ist,
sendet die Verknüpfungseinrichtung den Endunterbrechungs-
Datenübertragungsblock zu einer Busschleife aus, die nahe
bzw. näher an der entsprechenden DVA ist und ändert den Inhalt
der Speichereinrichtung dahingehend, daß er dem Nichtvorhandensein
des Startbefehls entspricht, um die Leitwegverlaufsteuerung
für die Endunterbruchung auszuführung.
Gemäß einem anderen Merkmal der vorliegenden Erfindung hat
die Zwischenbusverknüpfungseinrichtung eine oder mehrere
jeweilige Speichereinrichtungen zum Speichern eines Signals,
das die Zulässigkeit oder Nichtzulässigkeit einer
Anforderungsunterbrechnung für jede E/A-Einrichtungsnummer
anzeigt. Wenn eine Anforderungsunterbrechung stattfindet,
durchmustert die Verknüpfungseinrichtung die Speichereinrichtung(en)
mittels der E/A-Einrichtungsnummer, um die
Leitwegverlaufssteuerung für die Anforderungsunterbrechung
gemäß dem Inhalt der Speichereinrichtung(en) auszuführen.
Gemäß einem weiteren Merkmal der vorliegenden Erfindung
hat die Zwischenbusverknüpfungseinrichtung eine oder
mehrere jeweilige Speichereinrichtungen zum Speichern eines
Signals, das den Reservestatus einer DV für jede E/A-Einrichtungsnummer
anzeigt. Wenn die DV einen Startbefehl
an eine E/A-Einrichtung abgibt, dann durchmustert die Verknüpfungseinrichtung
die Speichereinrichtung(en) mittels
der E/A-Nummer in dem Datenübertragungsblock, um die Exklusivbenutzungssteuerung
gemäß dem Inhalt der Speichereinrichtung(en)
auszuführen.
Der Erfindung wird nachstehend
anhand der in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsformen näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 den Aufbau einer Ausführungsform eines
Rechnernetzwerks;
Fig. 2 ein Beispiel eines Datenübertragungsblockformats
auf einer Serienbusschleife der Fig. 1;
Fig. 3 ein Datenübertragungsblockformat im Sendeabruf
bzw. Polling;
Fig. 4 Änderungen im Datenübertragungsblockformat, das
von einer DVA an eine E/A-Einrichtung der Fig. 1
übertragen wird;
Fig. 5 Änderungen im Datenübertragungsblockformat, das
von einer E/A-Einrichtung zu einer DVA der Fig. 1
übertragen wird;
Fig. 6 ein Blockschaltbild eines Beispiels einer Zwischenbusverknüpfungseinrichtung,
die im Netzwerk
der Fig. 1 verwendbar ist;
Fig. 7 ein Blockschaltbild eines Beispiels einer Steuereinheit,
die in der Verknüpfungseinrichtung
der Fig. 6 verwendbar ist;
Fig. 8 ein Blockschaltbild eines Beispiels einer E/A-Einrichtungsstation,
die in dem Netzwerk der Fig. 1
verwendbar ist;
Fig. 9 ein Blockschaltbild eines Beispiels einer Steuereinheit,
die in der Station der Fig. 8 verwendbar
ist; und
Fig. 10 ein vergrößertes Blockschaltbild der Datenabwicklungstabelle,
der Unterbrechungsabwicklungstabellen,
der Exklusivbenutzungssteuertabelle
und der Startsteuertabelle der Fig. 6.
Die Fig. 1 zeigt schematisch ein Rechnernetzwerk, das
mehrere DVA′s aufweist, die mit jeweiligen Serienschleifenbussen
verbunden sind, und wenigstens eine E/A-Einrichtung,
die von jeder der DVA′s aus zugänglich ist.
In Fig. 1 sind mit den Bezugszeichen 54 bis 58
Serienbusschleifen bezeichnet, wobei
mit 54 bis 56 Serienbusschleifen einer ersten Schicht bezeichnet
sind, während 57 eine Serienbusschleife einer zweiten Schicht
und 58 eine Serienbusschleife einer dritten Schicht bezeichnet.
Die Serienbusschleifen der ersten Schicht werden als Y-Busschleifen,
die Serienbusschleife der zweiten Schicht als X-Busschleife
und die Serienbusschleife der dritten Schicht als Z-Busschleife
bezeichnet. DVA′s 51 bis 53 sind mit jeweils einer der Y-
Busschleifen 54 bis 56 verbunden, und zwar jeweils über
eine DVA-Station 63 bis 65. E/A-Einrichtungen 73 bis 79
sind mit den entsprechenden Y-Busschleifen 54 bis 56, der
X-Busschleife 57 und der Z-Busschleife 58 jeweils über eine
E/A-Station 66 bis 72 verbunden. Die Symbole ST in Fig. 1
repräsentieren die Stationen, während die Symbole E/A
die Eingabe/Ausgabe-Einrichtungen (E/A) repräsentieren.
Eine E/A-Einrichtung kann über eine Station ST mit irgendeiner
Busschleife verbunden sein. Die Y-Busschleifen 54
bis 56 und die X-Busschleife 57 sind über je eine Zwischenbusverknüpfungseinrichtung
59 bis 61 verbunden, und die
X-Busschleife 57 sowie die Z-Busschleife 58 sind über eine
Zwischenbusverknüpfungseinrichtung 62 verbunden. Nachstehend
werden die Zwischenbusverknüpfungseinrichtungen 59
bis 61 als X-Busfenster bezeichnet, während die Zwischenbusverknüpfungseinrichtung
62 nachfolgend als Z-Busfenster
bezeichnet wird. Das Symbol BF repräsentiert ein Busfenster.
Die X-Busfenster 59 bis 61 verbinden nicht nur jeweils die
Y-Busschleifen 54 bis 56 mit der X-Busschleife, sondern
sie führen auch die Leitwegsteuerung bei der Informationsübertragung
und Pufferung von Information durch. Entsprechend
verbindet das Z-Busfenster 62 die X-Busschleife 57
mit der Z-Busschleife 58 und führt die Leitwegsteuerung
bei der Informationsübertragung und Pufferung von Information
durch. Die Y-Busschleifen 54 bis 56 sind Exklusivbusschleifen
für je eine der DVA′s 51 bis 53. Die jeweilige
E/A-Einrichtung, die mit einer jeweiligen Y-Busschleife
verbunden ist, ist auschließlich für die DVA zugänglich,
die mit dieser Busschleife verbunden ist. Im einzelnen
sind die E/A-Einrichtungen 73 und 74 nur für die
DVA 51 zugänglich, und die E/A-Einrichtung 75 ist nur für
die DVA 52 zugänglich. Die X-Busschleife 57 ist eine gemeinsame
Busschleife für die DVA′s 51 bis 53, so daß die
E/A-Einrichtungen 76 und 77 für jede der DVA′s 51 bis 53
zugänglich sind. Die E/A-Einrichtungen 78 und 79 in der
Z-Busschleife 58, die über das Z-Busfenster 62 mit der X-
Busschleife 57 verbunden ist, sind auch für jede der DVA′s
51 bis 53 zugänglich.
Die Fig. 2 zeigt ein Datenübertragungsblockformat auf der
Busschleife. Das Symbol SYN repräsentiert einen 8 Bit-Synchronisationscode,
der das Datenübertragungsblockformat
mit der Station und dem Busfenster synchronisiert. Die
Symbole A₁, A₂ und A₃ repräsentieren 5 Bit-Adressenunterfelder
und bezeichnen Adressen einer E/A-Einrichtung, bezogen
auf die jeweiligen Busschleifenniveaus. A₁, A₂ und
A₃ adressieren nämlich eine E/A-Einrichtung progressiv
und gemeinsam. Es sei darauf hingewiesen, daß diese Unterfelder
die Adresse eines Empfängers darstellen, wenn
Information von einer DVA an eine E/A-Einrichtung übertragen
wird, jedoch die Adresse eines Senders, wenn Information
von einer E/A-Einrichtung an eine DVA übertragen wird.
Wenn von einer DVA Information auf eine Y-Busschleife gegeben
wird, repräsentiert das Unterfeld A₁ eine bestimmte
Einrichtungsadresse auf der Y-Busschleife, das Unterfeld
A₂ repräsentiert eine bestimmte Einrichtungsadresse auf
der X-Busschleife, und das Unterfeld A₃ repräsentiert eine
bestimmte Einrichtungsadresse auf der Z-Busschleife. Das
Symbol C stellt ein 8 Bit-Steuerfeld dar und bezeichnet
die Eigenschaften eines Informationsfelds I auf der Busschleife
und eine Richtung der Informationsübertragung.
Das Symbol DC stellt ein 8 Bit-Feld dar, das die Anzahl
von Bytes des Informationsfelds I angibt. Das Informationsfeld
I hat eine Länge, die im Bereich von einem Byte
bis 256 Bytes liegt. Das Symbol ANS repräsentiert ein 8
Bit-Antwortfeld, das von einem Informationsempfänger zurück
zum Sender übertragen werden soll. Wenn ein Sender
eine Information zu einem Empfänger sendet, wird das Feld
ANS auf Null zurückgesetzt. Das Feld ANS ist zum Bericht
über einen Zustand des Empfängers und einen Fehlerzustand
vorgesehen. Eine in Einzelheiten gehende Beschreibung des
Fehlerprozesses ist hier weggelassen.
Die Fig. 3 zeigt ein Datenübertragungsblockformat im Sendeaufruf.
Das Symbol POL repräsentiert einen 8-Bit-Sendeaufrufcode.
Der Sendeaufrufcode funktioniert auch als Synchronisiercode,
mittels dessen die Einrichtungen mit dem
Datenübertragungsblock synchronisiert werden. In einer
Schleife läuft nur ein Sendeaufrufcode um.
Wenn eine Station oder ein Busfenster das Übertragen bzw.
Senden von Information fordert, d. h. wenn sei bzw. es
als Sender arbeiten will, dann sperrt sie bzw. es das Senden
des Sendeaufrufs und sendet statt dessen einen Datenübertragungsblock
aus, wie in Fig. 2 gezeigt. Wenn das
Rechnernetzwerk zu arbeiten beginnt oder eingeschaltet wird, sendet
eine vorbestimmte Station oder ein vorbestimmtes Busfenster
den Sendeaufrufcode zur Busschleife. Wenn ein Datenübertragungsblock
von Informationen übertragen worden
ist, sendet die Sendestation oder das Busfenster den Sendeaufrufcode
zur Busschleife, um einer anderen Station
oder einem anderen Busfenster das Recht der Exklusivbenutzung
zu geben.
Zur Erläuterung der Eigenschaften der Busschleifenhierarchie
sei die Informationsübertragung zwischen der DVA 51
und der E/A-Einrichtung 79, die mit der Z-Busschleife 58
in Fig. 1 verbunden ist, betrachtet. Hier erstreckt sich
der Übertragungsbus von der DVA 51 über die DVA-Station 63,
die Y-Busschleife 54, das X-Busfenster 59, die X-Busschleife
57, das Z-Busfenster 62, die Z-Busschleife 58 und die
E/A-Station 72 zur E/A-Einrichtung 79. Es sei angenommen,
daß die Adresse des X-Busfensters 59 auf der Y-Busschleife
Y₁ ist, während die Adresse des Z-Busfensters 62 auf
der X-Busschleife X₁ und die Adresse der E/A-Station 72
auf der Z-Busschleife Z₁ ist.
Es seien nun Einzelheiten des Rechnernetzwerks für fünf Fälle von
Informationsübertragung erläutert. Im ersten Fall wird
die Information von der DVA 51 zur E/A-Einrichtung 79 übertragen.
In diesem Falle wird ein Befehl von der DVA zur
E/A-Einrichtung gesandt, oder es werden Daten von der DVA
zur E/A-Einrichtung übertragen. Im zweiten Fall werden
Daten von der E/A-Einrichtung zur DVA übertragen. Im dritten
Fall wird eine Endunterbrechung, die das Ende der Datenübertragung
bezeichnet, für eine Startanweisung von
der DVA zurückgesandt. Im vierten Fall wird eine Aufforderungsunterbrechung
zu der angeschlossenen DVA geschickt. Im
fünften Fall fordert eine DVA Zugriff zu einer E/A-Einrichtung,
die von einer anderen DVA benutzt wird, und ein reservierter
Zustand wird als Antwort zu der einen DVA geschickt,
und wenn danach die Datenübertragung mit der anderen
DVA beendet worden ist, so daß die Datenübertragung
mit der einen DVA ermöglicht wird, wird das durch eine Unterbrechung
berichtet.
Es sei nun der erste Fall erläutert. Wenn der DVA 51 einen
Startbefehl zur E/A-Einrichtung 79 schickt, wird der Befehl
zur DVA-Station 63 übertragen, die die Parallelinformation
in serielle Form in einen Datenübertragungsblock
umwandelt, der in einem Format zur Y-Busschleife ausgesandt
wird, wie es in Fig. 4(A) gezeigt ist. Die E/A-Stationen
und die Busfenster der Y-Busschleife überwachen
stets das Signal auf der Busschleife, und sie decodieren
den SYN-Code, um ihre Steuereinheiten mit dem Format auf
der Busschleife zu synchronisieren. Sie überprüfen die
Gleichheit zwischen dem nachfolgend gesendeten Adressenunterfeld
A₁ und ihrer eigenen Adresse, und wenn sie feststellen,
daß diese gleich sind, instruiert die entsprechende
E/A-Station oder das entsprechende Busfenster seine
Steuereinheit, damit sich diese auf den Empfang der Information
vorbereitet. Die Fig. 6 zeigt ein Blockschaltbild
eines Beispiels eines Busfensters. Der in Fig. 6 gezeigte
Aufbau ist ein für die X-Busfenster und das Z-Busfenster
gemeinsamer Aufbau. Die durch die Bezugszeichen
der Fig. 6 bezeichneten Elemente ergeben sich aus der
nachfolgenden Tabelle.
Bezugszeichen | |
Element | |
80, 81 | |
Hochschichtschleife | |
82, 83 | Niederschichtschleife |
84, 85 | Reihen-zu-Parallel-Wandler |
86, 87 | Parallel-zu-Reihen-Wandler |
88, 89 | Sendeaufrufcodedetektor |
90, 91 | Synchronisationscodedetektor |
92, 93 | A₁-Adressenregister |
94, 95 | A₂-Adressenregister |
96 | Nullregister |
97, 98 | Kontroll- bzw. Steuercoderegister |
99, 100 | Datenpuffer |
101, 102 | Puffersteuerschaltung |
103, 104 | Synchronisationscoderegister |
105, 106 | Antwortcoderegister |
107 | Sendeaufrufcoderegister |
108 | Adressenregister |
109 | Vergleichseinrichtung |
110 | Wähler |
111 | Datenabwicklungstabelle |
112 | Unterbrechungsabwicklungstabelle I |
113 | Unterbrechungsabwicklungstabelle II |
114 | Wähler |
115 | Steuereinheit |
116, 117 | Bytezähler |
118 | Sendeaufrufcoderegister |
119 | A₃-Adressenregister |
120 | Exklusivbenutzungssteuertabelle |
121 | Startsteuertabelle |
Es sei nun zunächst der Betrieb des X-Busfensters 59 auf
der X-Busschleife, unter der Annahme, daß Fig. 6 dasselbe
zeigt, erläutert. Die Hochschichtschleifen 80 und 81 sind
die Y-Busschleife 54, und die Niederschichtschleifen 82
und 83 sind die X-Busschleife 57. Das SYN-Feld wird von
der Hochschichtschleife 80 seriell übertragen. Es wird
mittels des Reihen-zu-Parallel-Wandlers (S/P) 84 in nichtserieller
Form gebracht, d. h. in parallele Daten, die einem
Synchronisationscodedetektor (SYN) 90 in bzw. mit jeder
Bitzeit zugeführt werden. Wenn der Synchronisationscodedetektor
90 das SYN-Feld feststellt, sendet er ein
Steuersignal 201 zur Steuereinheit 115, um die Datenübertragungsblocksynchronisation auszuführen.
Die Fig. 7 zeigt ein Blockschaltbild eines Beispiels der
Steuereinheit 115. Die Bedeutung der in Fig. 7 verwendeten
Bezugszeichen ist in der nachstehenden Tabelle angegeben.
Bezugszeichen | |
Element | |
201 | |
Synchronisationssignal | |
202 | Adressenkoinzidenzsignal |
203 | Sendeaufrufsignal |
204 | Bytezählersignal |
205 | Steuercodesignal |
206 | Steuercodesignal |
207 | Tabellenauslesesignal |
208 | Synchronisationssignal |
209 | Sendeaufrufsignal |
210 | Bytezählersignal |
211 | Taktschaltung |
212 | Schleifenbuszeitgeberschaltung |
213 | Schleifenbuszeitgeberschaltung |
214 | Steuersignalgenerator |
216 | Einlesetor |
217 | Einlesetor |
218 | Einlesetor |
219 | Einlesetor |
220 | Einlesetor |
221 | Mikroprozessor |
222 | Unterbrechungssteuerschaltung |
223 | Mikroprozessorbus |
224, 225, 226 | Steuersignal |
Das Synchronisationssignal 201 setzt die Schleifenbuszeitgeberschaltung
212 der Steuereinheit 115 in Gang, so daß
diese ein Steuersignal 224 erzeugt, mit dem nachfolgend
eintreffende Felder in angemessene Empfangsregister eingegeben
werden. Die Ausgangssignale der Zeitgeberschaltungen
sind mit vielen Elementen verbunden, die jedoch zur Vereinfachung
der Darstellung in Fig. 6 nicht gezeigt sind. Die
Adressenunterfelder A₁, A₂ und A₃ werden dann aufeinanderfolgend
von der Busschleife 80 ausgesendet. Ihre Inhalte
sind Y₁ bzw. X₁ bzw. Z₁ auf der Y-Busschleife, wie in Fig. 4(A)
gezeigt ist. Sie werden jeweils in das A₁-Adressenregister
92, das A₂-Adressenregister 94 und das A₃-Adressenregister
119 eingegeben, und zwar über den Reihen-zu-Parallel-
Wandler 84. Die Vergleichseinrichtung 109 vergleicht
den Inhalt des A₁-Adressenregisters 92 mit dem Inhalt des
Adressenregisters 108, in dem die eigene Adresse des
Busfensters auf der Y-Busschleife gespeichert ist. Wenn
er ermittelt, daß Gleichheit besteht, dann stellt die Vergleichseinrichtung
109 fest, daß das entsprechende Busfenster auf der
Y-Busschleife gewählt worden ist und sendet das Adressenkoinzidenzsignal
202 zur Steuereinheit 115. Es sei darauf
hingewiesen, daß die Vergleichseinrichtung 109 nur den Inhalt
des A₁-Adressenregisters 92 vergleicht. Wenn das Adressenkoinzidenzsignal
202 ausgesandt wird, gibt die Unterbrechungssteuerschaltung
(INT) 222 der Steuereinheit 115 ein
Unterbrechungssignal an den Mikroprozessor (MPU) 221. In
Ansprechung hierauf führt die MPU 221 die folgenden Vorgänge
aus.
Wenn das C-Feld in das Steuercoderegister 97 nachfolgend
auf die Adressenunterfelder A₁ bis A₃ eingegeben wird,
dann liest es die MPU 221 durch das Einlesetor 217 und
den Bus 223 ein. Wenn der Inhalt der Start der E/A-Einrichtung
ist, wird der Wähler 110 umgeschaltet, um "1" en
an den entsprechenden Adressen (X₁ und Z₁ in dem dargestellten
Ausführungsbeispiel) der Datenabwicklungstabelle
111 und der Unterbrechungsabwicklungstabelle 112 zu setzen,
derart, daß die Adressen der Datenabwicklungstabelle
111, der Unterbrechungsabwicklungstabelle 112 und der Unterbrechungsabwicklungstabelle
113 gleich der Kombination
der Inhalte des A₂-Adressenregisters 94 und des A₃-Adressenregisters
119 sind.
Dieser Mechanismus sei nun unter näherer Bezugnahme auf
Fig. 10 beschrieben, welche die Datenabwicklungstabelle
111, die Unterbrechungsabwicklungstabellen 112 und 113,
die Exklusivbenutzungssteuertabelle 120 und die Startsteuertabelle
121 zeigt. Jede dieser Tabellen 111, 112, 113,
120 und 121 ist aus einem Speicher in integrierter Schaltungsbauweise
von 1×N Bits ausgebildet, worin N gleich
der Summe der Anzahlen von Bits für die Unterfelder A₂
und A₃ ist.
Diese Tabellen können nämlich fünf Informationen für jede
Adresse der Eingabe/Ausgabe-Einrichtungen speichern, die
sich abwärts vom Busfenster befinden. Der Wähler 110 schaltet
um oder wählt die Adressierungssignale 323 von der
Hochschichtschleife 80 und das Adressierungssignal 324 von
der Niederschichtschleife 82 und bildet ein Adressierungssignal
322 für die Tabellen. Alle Eingangsdaten 301 bis
305 sowie die Setzbefehlssignale 306 bis 310 für die Tabellen
und die Wählsignale 325 und 326 für die Wähler 110
und 114 sind Teil des Steuersignals 226, das von dem in
Fig. 7 gezeigten Steuersignalgenerator 214 abgegeben wird.
Infolgedessen können die Lese/Schreib-Operationen dieser
Tabellen dem Mikroprozessor bzw. der MPU 221 durch Software eingegeben
bzw. einprogrammiert werden. Dann wird das DC-Feld gesendet.
Der MPU 221 gibt es in den Bytezähler 116 und den
Datenpuffer 99 ein. Gleichzeitig werden die Inhalte des
A₂-Adressenregisters 94, des A₃-Adressenregisters 119 und
des Null-Registers 96, das stets Null enthält, durch den
Linksverschieber 122 in den Datenpuffer 99 eingegeben, so
daß sie als die A₁-, A₂- und A₃-Unterfelder des Datenübertragungsblocks
verwendet werden, der zur Niederschichtbusschleife
gesendet wird. In dem dargestellten Beispiel sind
die Inhalte X₁, Z₁ und O. Das C-Feld wird in entsprechender
Weise in den Datenpuffer 99 eingegeben. Es wird jedesmal
ein Byte des I-Felds nachfolgend auf das DC-Feld in
den Datenpuffer 99 eingegeben, und die MPU 221 erniedrigt
den Bytezähler 116 um Eins. Wenn der Inhalt des Bytezählers
116 Null erreicht, dann bestimmt die MPU 221, daß
das I-Feld zu Ende gegangen ist und stoppt das Eingeben
in den Datenpuffer 99. Die MPU 221 überprüft, ob ein Fehler
in der empfangenen Information vorliegt, und gibt das
Ergebnis in das Antwortcoderegister 105 und schaltet den
Wähler 130 synchron mit dem ANS-Feld zur Hochschichtschleife
81, damit das Ergebnis zur Sendestation zurückgesandt
wird. Wenn kein Fehler vorhanden ist, wird anstelle
von "0" ein normaler Anwortcode zurückgesendet. Eine
nähere Erläuterung der Fehlerüberwachung ist hier weggelassen.
Für die Niederschichtschleife 82 wird der Sendeaufrufcode,
der in der Niederschichtschleife 82 umläuft, mittels des
Reihen-zu-Parallel-Wandlers 85 umgewandelt, und das umgewandelte
Signal wird mittels des Sendeaufrufcodedetektors
89 festgestellt, der das Sendeaufrufsignal 209 der Steuereinheit
115 zuführt. Wenn die Steuereinheit 115 das Sendeaufrufsignal
209 erhält, gibt sie ein Unterbrechungssignal
an die MPU 221 mittels der Unterbrechungsschaltung 222,
und die MPU 221 steuert den Wähler 131 so, daß dieser den
Sendeaufrufcode nicht zur Niederschichtschleife 83 umlaufen
läßt, sondern die von der Hochschichtschleife 80 empfangene
Information über den Parallel-zu-Reihen-Wandler
87 zur Niederschichtschleife 83 überträgt. Im einzelnen
werden die Felder SYN, A₁, A₂, A₃, C, DC, I und ANS aufeinanderfolgend
zur Niederschichtschleife 83 ausgesendet,
und zwar vom Synchronisationscoderegister 104, vom Datenpuffer
99 und vom Antwortcoderegister 106. Der Inhalt des
Datenübertragungsblocks auf der Niederschichtschleife, d. h.,
der X-Busschleife, ist in Fig. 4(B) gezeigt. Er unterscheidet
sich von dem Datenübertragungsblock auf der Y-
Busschleife nur im Adressenfeld dahingehend, daß die Unterfelder
A₁, A₂ und A₃ um ein Unterfeld nach links verschoben
sind. Eine entsprechende Operation ist im Z-Busfenster
zu erwarten, und das Datenübertragungsblockformat
auf der Z-Busschleife ist in Fig. 4(C) gezeigt. Da das C-
Feld die Startanweisung ist, werden "1"en an den entsprechenden
Adressen (in diesem Fall Z₁, O) der Abwicklungstabellen
des Z-Busfensters gesetzt. Es sei angenommen, daß
das X-Busfenster 59 die Aussendung des Datenübertragungsblocks
zur X-Busschleife 57 beendet und der Datenübertragungsblock
die Schleife durchlaufen hat und mit der Antwort
vom Empfänger zum Sender (d. h. zum X-Busfenster 59)
zurückgekehrt ist. Wenn das ANS-Feld einen Code enthält,
der den richtigen Empfang im Empfänger anzeigt, wird die
Übertragung beendet, und der Sendeaufrufcode wird vom Sendeaufrufcoderegister
107 zur Niederschichtbusschleife 83
ausgesendet, so daß die Schleife freigegeben wird.
Es sei nun unter Bezugnahme auf Fig. 8 der Betrieb der E/A-Station
erläutert. Die Bedeutung der in Fig. 8 verwendeten
Bezugszeichen ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.
Bezugszeichen | |
Element | |
150 | |
Reihen-zu-Parallel-Wandler | |
151 | Parallel-zu-Reihen-Wandler |
152 | Wähler |
153 | Sendeaufrufcodedetektor |
154 | Synchronisationscodedetektor |
155 | A₁-Adressenregister |
156 | Steuercoderegister |
157 | Bytezähler |
158 | Datenpuffer |
159 | Puffersteuerschaltung |
160 | Eigenadressenregister |
161 | Komparator |
162 | Synchronisationscoderegister |
163 | Antwortcoderegister |
164 | Sendeaufrufcoderegister |
165, 166 | Busschleife |
167 | Steuereinheit |
79 | E/A-Einrichtung |
169 | Nullregister |
170 | Steuercoderegister |
171 | Bytezählwertregister |
172 | Antwortcodeunterscheidungsschaltung |
Der Betrieb des Empfangs der Daten über den Reihen-zu-
Parallel-Wandler 150 und des Eingebens derselben in den
Datenpuffer 158 ist gleichartig wie derjenige des Busfensters,
bei dem dieses die Daten von der Hochschichtbusschleife
80 empfängt und sie in den Datenpuffer 99 eingibt.
Im einzelnen sendet der Synchronisationscodedetektor
154, wenn er den Synchronisationscode in der Reihen-
Schleife 165 feststellt, das Synchronisationssignal 227
zur Steuereinheit 167.
Die Fig. 9 zeigt ein Blockschaltbild eines Beispiels der
Steuereinheit 167. Die mit den verschiedenen Bezugszeichen
der Fig. 9 bezeichneten Elemente sind in der nachfolgenden
Tabelle angegeben.
Bezugszeichen | |
Element | |
227 | |
Synchronisationssignal | |
228 | Bytezählwertsignal |
229 | Steuercodesignal |
230 | Antwortcodeüberprüfungssignal |
231 | Sendeaufrufsignal |
232 | Adressenkoinzidenzsignal |
233 | Schleifenbuszeitgebungssignal |
234 | Steuersignal |
235 | Taktschaltung |
236 | Schleifenzeitgebungsschaltung |
237 | Steuersignalgenerator |
238 | Einlesetor |
239 | Einlesetor |
240 | Einlesetor |
241 | Mikroprozessor |
242 | Unterbrechungssteuerschaltung |
243 | Einrichtungsunterbrechungssignal |
244 | Mikroprozessorbus |
Die Schleifenzeitgebungsschaltung 236 wird durch das Synchronisationssignal
227 in Gang gesetzt, so daß sie das
Schleifenzeitgebungssignal 233 erzeugt, und in Ansprechung
auf dasselbe werden die Felder des Datenübertragungsblocks
auf dem Schleifenbus in die zugehörigen Register 155 bis
157 eingegeben. Wenn das Unterfeld A₁ in das A₁-Adressenregister
155 eingegeben wird, vergleicht es der Komparator
161 mit dem Inhalt des Eigenadressenregisters 160.
Wenn festgestellt wird, daß Gleichheit besteht, sendet er
ein Adressenkoinzidenzsignal 232 zur Steuereinheit 167.
In Ansprechung hierauf wird ein Unterbrechungssignal zum
Mikroprozessor 241 in der Steuereinheit 167 geschickt, und
zwar durch die Unterbrechungssteuerschaltung 242, um ein
Steuerprogramm in Gang zu setzen. Der Mikroprozessor 241
liest die Inhalte des Steuercoderegisters 156 und des Bytezählers
157 über die Tore 239 und 238 sowie den Bus 244
und bestätigt, daß es eine Informationsübertragung von
der DV 51 zur E/A-Einrichtung 79 ist, und außerdem bestätigt
er die Anzahl der Übertragungsworte. Basierend hierauf
gibt der Mikroprozessor 241 den Inhalt des I-Felds in
den Datenpuffer 158 ein und sendet dann die Daten zur E/A-Einrichtung
79. Es sei darauf hingewiesen, daß es sich nur
um das Unterfeld A₁ des Adressenfelds handelt. Die Steuereinheit
167 wird in Ansprechung auf die Koinzidenz zwischen
dem Inhalt des Unterfelds A₁ und dem Inhalt des Eigenadressenregisters
160 tätig. Das bedeutet, daß entweder
die E/A-Station oder das Busfeld ihre bzw. seine eigene
Adresse nur mit dem Unterfeld A₁ vergleichen muß. Infolgedessen
ist es in der Busschleifenhierarchie dadurch,
daß die Adresse in die Unterfelder A₁, A₂ und A₃ unterteilt
wird, um die Adressen des Busfensters oder der E/A-
Station in den jeweiligen Schichten in den jeweiligen Unterfeldern
darzustellen, und daß der Datenübertragungsblock,
wie er in Fig. 4 dargestellt ist, mittels des oben
beschriebenen Mechanismus übertragen wird, möglich, daß
ein Zugriff zu den E/A-Stationen über jede der Y-Busschleifen,
die X-Busschleife und die Z-Busschleife erfolgen
kann.
Es sei nun der zweite Fall erläutert. Hierbei sei angenommen,
daß die E/A-Einrichtung 79 durch den Betrieb gemäß
dem ersten Fall in Gang gesetzt worden ist und die Daten
von der E/A-Einrichtung 79 zur DVA 51 übertragen werden
sollen. Die Daten sind vorher mittels des Mikroprozessors
241 in den Datenpuffer 158 eingegeben worden, und der Mikroprozessor
241 wartet auf den Sendeaufrufcode von der
Busschleife 165. Wenn der Sendeaufrufcode mittels des
Reihen-zu-Parallel-Wandlers 150 umgewandelt und mittels
des Sendeaufrufcodedetektors 153 festgestellt worden ist,
unterbricht das Sendeaufrufsignal 231 die Steuereinheit
167. In der Steuereinheit 167 wird das Sendeaufrufsignal
231 an die Unterbrechungsschaltung 242 gegeben, die den
Mikroprozessor 241 unterbricht. In Ansprechung hierauf
schaltet die Steuereinheit 167 den Wähler 152 so, daß der
Umlauf des Sendeaufrufcodes gesperrt wird und daß die Inhalte
des Synchronisationscoderegisters 162, des Eigenadressenregisters
160, des Nullregisters 169, des Steuercoderegisters
170, des Bytezählwertregisters 171, des Datenpuffers
158 und des Antwortcoderegisters 163 über den
Parallel-zu-Reihen-Wandler 151 und den Wähler 152 zur Busschleife
166 gesendet werden. Das Datenübertragungsblockformat
auf der Z-Busschleife ist in Fig. 5(A) gezeigt.
Das in den Register 156 eingegebene C-Feld enthält einen
Code, der die Übertragung zur DVA angibt, und das ANS-Feld
ist Null. Die Adressenunterfelder A₁, A₂ und A₃ des Datenübertragungsblocks
auf der Z-Busschleife sind indentisch
mit denjenigen gemäß dem ersten Fall (eines ist in
Fig. 4(C) gezeigt). Es sei nun die Übertragung des Datenübertragungsblocks
zum Z-Busfenster 62 erläutert. Der
Aufbau des Z-Busfensters 62 ist gleichartig wie der in
Fig. 6 gezeigte Aufbau, und der Datenübertragungsblock
wird von der Niederschichtschleife 82 (in diesem Falle
von der Z-Busschleife) empfangen. In der folgenden Beschreibung
wird davon ausgegangen, daß die Fig. 6 den
Aufbau des Z-Busfensters 62 wiedergibt. Wie im ersten
Fall sendet der Synchronisationscodedetektor 91, wenn er
den Synchronisationscode feststellt, das Synchronisationssignal
208 zur Steuereinheit 115. In Ansprechung hierauf
wird die in Fig. 7 gezeigte Schleifenbuszeitgebungsschaltung
213 gestartet, so daß sie den Steuerimpuls 225 erzeugt,
damit die nachfolgend übertragenen Felder zu den
entsprechenden Registern übertragen werden. Wenn der Sendeaufrufdetektor
89 das Sendeaufrufsignal 209 feststellt,
unterbricht er den Mikroprozessor 221 durch die Unterbrechungsschaltung
222 und setzt das Steuerprogramm in Gang.
Der Mikroprozessor 221 liest die entsprechenden Daten über
die Einlesetore 218 bis 220 ein. Nach der Datenübertragungsblocksynchronisation
werden die Adressenunterfelder
A₁ und A₂ in das A₁-Adressenregister 93 bzw. das A₂-Adressenregister
95 eingegeben. Der Mikroprozessor 221 schaltet
den Wähler 110 derart um, daß die Adressen der Datenabwicklungstabelle
111, der Unterbrechungsabwicklungstabelle
112 und der Unterbrechungsabwicklungstabelle 113
gleich der Kombination der Inhalte des A₁-Adressenregisters
93 und des A₂-Adressenregisters 95 sind (in diesem
Falle Z₁ und O; in der Datenabwicklungstabelle ist durch
den ersten Fall an dieser Adresse "1" gesetzt worden).
Da der Inhalt des C-Felds die Objektdatenübertragung darstellt,
wird der Inhalt der Datenabwicklungstabelle zur
Auffindung irgendeiner "1" durchmustert. Das Setzen von
"1" bei dieser Adresse bedeutet, daß die Datenübertragung
(von der E/A-Einrichtung zur DVA) im ersten Fall zu der
E/A-Einrichtung angefordert worden ist, und demgemäß muß
das Busfenster die Information der Niederschichtbusschleife
82 zur Hochschichtbusschleife 81 geben. Dementsprechend
werden, wenn die "1" in der Datenabwicklungstabelle
111 festgestellt worden ist, die Daten der Niederschichtbusschleife
in den Datenpuffer 100 eingegeben.
Die Inhalte des Eigenadressenregisters 108, des A₁-Adressenregisters
93 und des A₂-Adressenregisters 95 werden
über den Rechtsverschieber 123 in den Datenpuffer 100 eingegeben,
so daß sie als die Unterfelder A₁, A₂ und A₃ des
Datenübertragungsblocks verwendet werden, der zur Hochschichtbusschleife
81 gesandt werden soll. In diesem Falle
sind ihre Inhalte X₁, Z₁, O. Dann wird der Datenübertragungsblock
zur Hochschichtbusschleife 81 gesandt. Der
Sendeaufrufdetektor 89 stellt den Sendeaufrufcode fest,
und der Datenübertragungsblock wird unter der Steuerung
des Mikroprozessors 221 in einem Format, wie es in Fig. 5(B)
gezeigt ist, zu der X-Busschleife ausgesandt. Der
Mikroprozessor 221 in der Steuereinheit 115 setzt die
entsprechenden Bits der Datenabwicklungstabelle 111 zurück.
Die Adressenunterfelder A₁, A₂ und A₃ sind identisch
mit denjenigen, welche in Fig. 4(B) gezeigt sind. Sie unterscheiden
sich von dem Datenübertragungsblock auf der
Z-Busschleife nur insofern, als die Unterfelder A₁, A₂
und A₃ um ein Unterfeld nach rechts verschoben sind und
das Unterfeld A₁ die Adresse des Z-Busfensters auf der X-
Busschleife enthält. Das bedeutet, daß der entsprechende
Vorgang für das X-Busfenster zu erwarten ist. Das Datenübertragungsblockformat
auf der Y-Busschleife ist in Fig. 5(C)
gezeigt. Auf diese Weise werden die Objektdaten von
der E/A-Einrichtung 79 zur DVA 51 übertragen. Auch in diesem
Fall sendet die E/A-Station oder das Busfenster, wenn
sie bzw. es die umlaufenden Daten empfängt, die von ihr
bzw. ihm selbst ausgesandt worden sind, und das normale
ANS-Feld feststellt, den Sendeaufrufcode zur Busschleife
und gibt die Busschleife frei.
Im dritten Fall wird das Endunterbrechungssignal für den
Startbefehl von der E/A-Einrichtung zur DVA 51 zurückgesandt.
Obwohl es eine Unterbrechung bzw. ein Unterbrechungssignal
ist, ist sie bzw. es grundsätzlich eine Art
von Informationsübertragung von der E/A-Einrichtung zur
DVA, bezogen auf den Betrieb der Busschleife. Infolgedessen
wird ein Code, der die Endunterbrechung anzeigt, in das C-
Feld des Datenübertragungsblocks eingegeben, und es wird
ein Unterbrechungsverknüpfungsparameter in das I-Feld
eingegeben. Der Betrieb ist gleichartig wie derjenige
des zweiten Falls, jedoch mit der Ausnahme, daß das Busfenster
im zweiten Fall die Datenabwicklungstabelle 111
durchmustert, während es im vorliegenden Fall die Unterbrechungsabwicklungstabelle
112 durchmustert. Das bedeutet,
daß die Datenabwicklungstabelle 111 für die Objektdatenübertragung
benutzt wird, während die Unterbrechungsabwicklungstabelle
112 für die Endunterbrechung benutzt
wird. Das wird mittels der Steuereinheit 115 durch das
C-Feld in dem Datenübertragungsblock gesteuert, der von
der Niederschichtschleife her übertragen worden ist.
Im vierten Fall wird die Aufforderungsunterbrechung von
der E/A-Einrichtung 79 zur DVA 51 geschickt. Anders als es
bei der Endunterbrechung der Fall ist, findet die Anforderungsunterbrechung
unabhängig von dem Fluß von Anweisungen,
der von der DVA herkommt, statt. In diesem Fall
schickt die DVA einen Befehl zu den E/A-Einrichtungen, der
angibt, was für eine der E/A-Einrichtungen angeschaltet
werden soll. Die DVA sendet den bzw. einen Datenübertragungsblock
aus, bei dem das C-Feld den Code hat, der angibt,
daß die E/A-Einrichtung mit der DVA verbunden werden
soll. Dieser Befehl wird ausgesandt, wenn das System in
Betrieb gesetzt wird oder die Verbindungen zwischen den
DVA′s und den E/A-Einrichtungen während des Betriebs verändert
werden. Wenn dieser Befehl ausgesandt wird, wird
der Datenübertragungsblock durch einen gleichartigen Betrieb
wie im ersten Fall zur E/A-Einrichtung übertragen,
jedoch kommt es, anders als bei der Startanweisung im ersten
Fall, dazu, daß die Abwicklungstabelle im Busfenster
die entsprechenden Bits der Unterbrechungsabwicklungstabelle
113 einschaltet. Unter dieser Bedingung gibt die
E/A-Einrichtung die Anforderungsunterbrechung ab. Da das
C-Feld den Code enthält, der die Anforderungsunterbrechung
angibt, wird die Unterbrechungsabwicklungstabelle 113
durchgemustert, wenn der Datenübertragungsblock das Busfenster
passiert. Wenn "1" festgestellt wird, wird der
Datenübertragungsblock von der Niederschichtbusschleife
in den Datenpuffer 100 eingegeben. Die Datenabwicklungstabelle
111 und die Unterbrechungsabwicklungstabelle 112
schalten die Bits aus, wenn der Service für den Datenübertragungsblock
von der Niederschichtbusschleife beendet
ist, während die Unterbrechungsabwicklungstabelle 113 ihren
Zustand nicht ändert, bis ein neuer E/A-Einrichtungsverbindungsbefehl
von der DVA empfangen wird. Auf diese Weise
kann die programmierte DVA im Falle der Anforderungsunterbrechung
korrekt unterbrochen werden.
Im vierten Fall kehrt der übertragene Datenübertragungsblock,
wenn keine der DVA′s den Befehl zum Anschließen der
E/A-Einrichtung 79 abgibt, ohne irgendeine begleitende Änderung
zum Sender zurück. In diesem Fall gibt die E/A-Station
71 das ANS-Feld in die Antwortcodeunterscheidungsschaltung
172 ein. Wenn das ANS-Feld "0" ist, bestimmt
die Antwortcodeunterscheidungsschaltung 172, daß der Service
nicht verfügbar ist und macht die Unterbrechung der
E/A-Einrichtung rückgängig. Dadurch wird ein solcher Fehlbetrieb
des Systems verhindert, wie er auftreten kann,
wenn die nichtangeschlossene E/A-Einrichtung irrtümlicherweise
eine Anforderungsunterbrechung abgibt, die nicht
rückgängig gemacht wird und einen dauernd fortwirkenden
Wiederholungsvorgang an der Busschleife bewirkt. Wenn die
Unterbrechung aufgehoben wird, kann ein Alarm nach außen
abgegeben werden.
Es sei nun der fünfte Fall erläutert. Hierbei sei angenommen,
daß der Startbefehl von der DVA 51 zur E/A-Einrichtung
79 gemäß dem Vorgang des ersten Falls abgegeben wird.
Ein Bit "1", welches angibt, daß die E/A-Einrichtung 79
durch die DVA 51 reserviert worden ist, wird in der Exklusivbenutzungssteuertabelle
120 der Fig. 6 in einem Vorgang
gesetzt, der gleichartig dem Vorgang des Durchmusterns
der Unterbrechungsabwicklungstabelle im dritten
Fall ist. Wenn die DVA 52 einen Startbefehl an die gleiche
E/A-Einrichtung 79 in diesem Zustand abgibt, wird die Exklusivbenutzungssteuertabelle
120 in einem dem ersten Fall
gleichartigen Vorgang durchgemustert. Wenn "1" festgestellt
wird, wird der Datenübertragungsblock, der die Exklusivbenutzung
angibt, zur DVA 52 zurückgesendet. Gleichzeitig
wird eine "1" in der Startsteuertabelle 121 in einem
gleichartigen Vorgang gesetzt, damit die Tatsache gespeichert
wird, daß die Startanweisung zeitweilig zurückgehalten
wird.
Nach einer vorbestimmten Zeitdauer, d. h. wenn die Endunterbrechung
bzw. das Endunterbrechungssignal von der E/A-Einrichtung
79 ausgesandt worden ist, empfängt das Busfenster diese
bzw. dieses und durchmustert die Startsteuertabelle 121.
Wenn eine "1" festgestellt wird, sendet das Busfenster einen
Datenübertragungsblock, welcher der DVA 52 die Freigabe
der Exklusivbenutzung anzeigt. Die DVA wird auf diese Weise
informiert, daß nun Betriebsbereitschaft für die Datenübertragung
mit der E/A-Einrichtung 79 besteht.
Claims (9)
1. Rechnernetzwerk mit
- - einer Vielzahl von Datenverarbeitungseinrichtungen (51, 52, 53),
- - wenigstens einer Eingabe/Ausgabe-Einrichtung (76, 77),
- - einer ersten Schicht einer Serienbusschleifenhierarchie, die eine Vielzahl von Serienbusschleifen (54, 55, 56) aufweist, von denen jede an wenigstens eine der Datenverarbeitungseinrichtungen angeschlossen ist,
- - einer zweiten Schicht der Serienbusschleifenhierarchie, die wenigstens eine Serienbusschleife (57) aufweist, an die wenigstens eine Eingabe/Ausgabe-Einrichtung (76, 77) angekoppelt ist,
- - entsprechenden Zwischenbusverknüpfungseinrichtungen (59, 60, 61) zum Ankoppeln der jeweiligen Serienbusschleifen (54, 55, 56) der ersten Schicht an die Serienbusschleife (57) der zweiten Schicht, wobei die Eingabe/Ausgabe-Einrichtung (76, 77), die an die Serienbusschleife (57) der zweiten Schicht angekoppelt ist, für die Datenverarbeitungseinrichtungen (51, 52, 53), die an wenigstens zwei der Serienbusschleifen (54, 55, 56) der ersten Schicht angekoppelt sind, über die jeweiligen Serienbusschleifen (54, 55, 56) der ersten Schicht, die jeweilige Zwischenbusverknüpfungseinrichtung (59, 60, 61) und die Serienbusschleife (57) der zweiten Schicht zugänglich ist,
- - einer Vielzahl von Stationen (63, 64, 65, 69, 70, 71, 72), wobei jede Station eine Datenverarbeitungseinrichtung (51, 52, 53) oder die Eingabe/Ausgabe-Einrichtung (76, 77, 79) an eine entsprechende Serienbusschleife ankoppelt,
- - wobei jede der Zwischenbusverknüpfungseinrichtungen (59, 60, 61, 62) und der Stationen (63, 64, 65, 69, 70, 71, 72) eine Einrichtung zum Senden und Empfangen eines Datenübertragungsblocks aufweist, der Informationen zwischen einer Datenverarbeitungseinrichtung und der Eingabe/Ausgabe-Einrichtung überträgt und wenigstens ein Eingabe/Ausgabe-Adressenfeld umfaßt, das eine Vielzahl von Unterfeldern (A₁, A₂, A₃), die Adressen speichern, die eine Liste derjenigen Verknüpfungseinrichtungen und Stationen darstellen, die in dieser Reihenfolge von dem Datenübertragungsblock durchlaufen werden sollen, der zwischen einer der Datenverarbeitungseinrichtungen und der Eingabe/Ausgabe-Einrichtung übertragen werden soll, sowie ein Steuercodefeld (C) aufweist und
- - wobei jede der Zwischenbusverknüpfungseinrichtungen (59, 60, 61) zum Verbinden der Serienbusschleifen (54, 55, 56, 57) der ersten und zweiten Schicht ein Adressenregister (108) zum Speichern einer Adresse der Zwischenbusverknüpfungseinrichtung auf der entsprechenden Serienbusschleife der ersten Schicht und eine mit dem Adressenregister (108) verbundene Vergleichseinrichtung (109) zum Feststellen einer Koinzidenz zwischen dem Inhalt des Adressenregisters (108) und dem Inhalt eines vorbestimmten Unterfelds (A₁, A₂, A₃) des Eingabe/Ausgabe-Adressenfelds des von der entsprechenden Serienbusschleife (54, 55, 56) der ersten Schicht empfangenen Datenübertragungsblocks aufweist,
gekennzeichnet durch
- - eine auf eine Koinzidenzfeststellung durch die Vergleichseinrichtung (109) ansprechende Einrichtung (122) zum Verschieben des Inhalts des Eingabe/Ausgabe-Adressenfelds um eine Unterfeldlänge und
- - eine auf ein Koinzidenzsignal der Vergleichseinrichtung (109) ansprechende Steuereinheit (115) zum Senden des durch Verschieben modifizierten Datenübertragungsblocks auf die zugeordnete Serienbusschleife (57) der zweiten Schicht.
2. Rechnernetzwerk nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch
- eine dritte Schicht der Serienbusschleifenhierarchie, die wenigstens eine Serienbusschleife (58) aufweist,
- eine weitere Zwischenbusverknüpfungseinrichtung (62) zum Verbinden der Serienbusschleifen (57, 58) der zweiten und dritten Schicht und
- wenigstens eine weitere Eingabe/Ausgabe-Einrichtung (78, 79), die an die Serienbusschleife (58) der dritten Schicht angekoppelt und für die Datenverarbeitungseinrichtungen (51, 52, 53), die an wenigstens zwei der Serienbusschleifen (54, 55, 56) der ersten Schicht angekoppelt sind, über die jeweiligen Serienbusschleife (54, 55, 56) der ersten Schicht, die jeweilige Zwischenbusverknüpfungseinrichtung (59, 60, 61), die die Serienbusschleifen (54, 55, 56, 57) der ersten und zweiten Schicht miteinander verbindet, die Serienbusschleife (57) der zweiten Schicht und die Zwischenbusverknüpfungseinrichtung (62), welche die Serienbusschleife (57, 58) der zweiten und der dritten Schicht verbindet, zugänglich ist.
3. Rechnernetzwerk nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede der Zwischenbusverknüpfungseinrichtungen (59, 60, 61), die
zwischen die Serienbusschleifen (54, 55, 56, 57) der ersten und
zweiten Schicht geschaltet ist, eine Speichereinrichtung (111) zum
Speichern des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins eines
Startbefehls von der jeweiligen Datenverarbeitungseinrichtung (51, 52,
53) aufweist, und zwar von einem für jede Eingabe/Ausgabe-
Einrichtungsadresse, wobei die Speichereinrichtung (111) mittels der
Eingabe/Ausgabe-Einrichtungsadresse, die in einem von der
Serienbusschleife (57), der zweiten Schicht empfangenen
Datenübertragungsblock enthalten ist, beim Empfang des
Datenübertragungsblocks, der ein Kontroll- bzw. Steuerfeld aufweist,
das die Informationsübertragung von der Eingabe/Ausgabe-Einrichtung
(76, 77, 78, 79) zur Datenverarbeitungseinrichtung (51, 52, 53) anzeigt,
durchmustert wird, und wobei ferner der Datenübertragungsblock, der
das Eingabe/Ausgabe-Einrichtungsadressenfeld enthält, das um ein
Unterfeld verschoben worden ist, nur dann zu einer jeweiligen
Serienbusschleife (54, 55, 56) der ersten Schicht ausgesendet wird,
wenn die Speichereinrichtung (111) das Vorhandensein des
Startbefehls enthält.
4. Rechnernetzwerk nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die jeweilige Zwischenbusverknüpfungseinrichtung (59, 60, 61) die
Speichereinrichtung (111) mittels der in dem Datenübertragungsblock
enthaltenen Eingabe/Ausgabe-Einrichtungsadresse beim Empfang des
Datenübertragungsblocks von der Serienbusschleife (57) der zweiten
Schicht durchmustert, wenn der Datenübertragungsblock ein Kontroll-
bzw. Steuerfeld enthält, das eine Endunterbrechung von der
Eingabe/Ausgabe-Einrichtung (76, 77, 78, 79) anzeigt, und wobei die
jeweilige Zwischenbusverknüpfungseinrichtung (59, 60, 61, 62) einen
Datenübertragungsblock, der eine Endunterbrechung aufweist, zu der
jeweiligen Serienbusschleife (54, 55, 56) der ersten Schicht sendet und
den entsprechenden Inhalt der Speichereinrichtung (111) auf die bzw.
im Sinne der Abwesenheit des Startbefehls ändert, und zwar nur
dann, wenn die Speichereinrichtung (111) das Vorhandensein des
Startbefehls enthält.
5. Rechnernetzwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede der Zwischenbusverknüpfungseinrichtungen (59, 60, 61), die
zwischen die Serienbusschleifen (54, 55, 56, 57) der ersten und
zweiten Schicht geschaltet ist, eine Speichereinrichtung (112, 113) zum
Speichern der Zulässigkeit oder Nichtzulässigkeit einer
Aufforderungsunterbrechung, und zwar von einer für jede der
Eingabe/Ausgabe-Einrichtungsadressen, und eine Einrichtung zum Ein-
oder Ausschalten des Inhalts der Speichereinrichtung (112, 113) durch
das Ausführen einer Anweisung von der jeweiligen
Datenverarbeitungseinrichtung (51, 52, 53) her aufweist, wobei die
jeweilige Zwischenbusverknüpfungseinrichtung (59, 60, 61) die
Speichereinrichtung (112, 113) mittels der in einem
Datenübertragungsblock enthaltenen Eingabe/Ausgabe-Einrichtungsadresse
durchmustert, wenn der Datenübertragungsblock,
der die Aufforderungsunterbrechung aufzeigt, von der
Eingabe/Ausgabe-Einrichtung (76, 77, 78, 79) über die
Serienbusschleife (57) der zweiten Schicht abgegeben wird, und wobei
der Leitwegverlauf der Aufforderungsunterbrechung gemäß der Ein-
und Aus-Information in der Speichereinrichtung (112, 113) gesteuert
wird.
6. Rechnernetzwerk nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zwischenbusverknüpfungseinrichtungen (59, 60, 61), die
zwischen die Serienbusschleifen (54, 55, 56, 57) der ersten und
zweiten Schicht geschaltet sind, eine Einrichtung (MPU 221) zum Ändern des
Antwortcodes eines Datenübertragungsblocks zu einem Fehlercode
gemäß dem Inhalt der Speichereinrichtung (112, 113) und zum
Rückführen des Fehlercodes zu der Eingabe/Ausgabe-Einrichtung (76,
77, 78, 79) aufweisen, die die Aufforderungsunterbrechung abgibt,
wenn die Speichereinrichtung (112, 113) die Nichtzulässigkeit der
Aufforderungsunterbrechung enthält.
7. Rechnernetzwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede der Zwischenbusverknüpfungseinrichtungen (59, 60, 61), die
zwischen die Serienbusschleifen (54, 55, 56, 57) der ersten und
zweiten Schicht geschaltet ist, eine Exklusivbenutzungssteuertabelle
(120) aufweist, die die Exklusivbenutzung der
Datenverarbeitungseinrichtung (51, 52, 53) für jede der
Eingabe/Ausgabe-Einrichtungsadressen anzeigt, und daß sie die
Exklusivbenutzungssteuertabelle (120) mittels der Eingabe/Ausgabe-
Einrichtungsadresse in einem Datenübertragungsblock durchmustert,
wenn die Datenverarbeitungseinrichtung (51, 52, 53) den
Datenübertragungsblock, der einen Startbefehl für eine der
Eingabe/Ausgabe-Einrichtungen (76, 77, 78, 79) enthält, abgibt, um die
Exklusivbenutzungssteuerung auszuführen.
8. Rechnernetzwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede der Zwischenbusverknüpfungseinrichtungen (59, 60, 61), die
zwischen die Serienbusschleifen (54, 55, 56, 57) der ersten und
zweiten Schicht geschaltet sind, eine Startsteuertabelle (121) aufweist,
die das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein des Zurückhaltens des
Starts anzeigt, und zwar von einem für jede der Eingabe/Ausgabe-
Einrichtungsadressen, wobei die Startsteuertabelle (121) das
Zurückhalten des Starts speichert, wenn der Startbefehl von einer
Datenverarbeitungseinrichtung (51, 52, 53) zu der Eingabe/Ausgabe-Einrichtung
(76, 77, 78, 79), die durch eine andere
Datenverarbeitungseinrichtung (51, 52, 53) exklusiv benutzt wird,
abgegeben wird, und wobei die Zwischenbusverknüpfungseinrichtung
(59, 60, 61) die Startsteuertabelle (121) in Ansprechung auf eine
Endunterbrechung von der Eingabe/Ausgabe-Einrichtung (76, 77, 78,
79) durchmustert, um der anderen Datenverarbeitungseinrichtung (51,
52, 53) das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein der Freigabe der
Exklusivbenutzung mitzuteilen.
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