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Die
Erfindung betrifft eine Schließzylindervorrichtung
für Kraftfahrzeuge.
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Kraftfahrzeug-Diebstahlsicherungen
des Standes der Technik sind z.B. aus der (ungeprüften) Gebrauchsmusteranmeldung
JP 3-111766-A, der (ungeprüften)
Gebrauchsmusteranmeldung JP 3-121982-A und der (geprüften) Patentanmeldung JP
4-15141-A bekannt. Bei diesen Vorrichtungen ist im Schlüsselkopf
einer Schlüsselplatte
ein Schaltungschip vorgesehen, ferner ist an der äußeren Umfangsfläche des
Endabschnitts eines Schließzylinders
eine kreisförmige
Antennenspule angeordnet und befestigt. Der Schaltungschip und die
Antennenspule sind magnetisch gekoppelt, so daß an eine Betriebssteuervorrichtung
eines zu steuernden Organs, z.B. des Motors des Kraftfahrzeugs ein
Betriebserlaubnissignal ausgegeben werden kann, welches ermöglicht,
daß der
Motor angelassen werden kann, während
das Anlassen des Motors verhindert wird, wenn eine von dieser besonderen
Schlüsselplatte verschiedene
Schlüsselplatte
in den Schließzylinder eingeschoben
wird.
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Die
Funktionsweise ist konkret die folgende: Wenn, wie in 2 gezeigt, eine kreisförmige Antennenspule 3 an
der Außenseite
des Endabschnitts eines Schließzylinders 2 beispielsweise
einer Lenkschloßvorrichtung 1 angeordnet
und befestigt ist und eine Schlüsselplatte
in den Schließzylinder 2 eingeschoben
wird, werden ein Schaltungschip 5, der in einem Schlüsselkopf 4a der
Schlüsselplatte 4 vorgesehen
ist, und die Antennenspule 3 am Schließzylinder 2 magnetisch
gekoppelt, um die Kennung vom Schaltungschip 5 zur Antennenspule 3 zu übertragen,
wobei die von der Antennenspule 3 empfangene Kennung durch
einen Verstärker
verstärkt
und an eine Betriebssteuervorrichtung des Motors gesendet wird (der
Verstärker
und die Betriebssteuervorrichtung sind in der Zeichnung weggelassen).
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Wie
in 3 gezeigt, umfaßt die Antennenspule 3 einen
Kern 6, um den der Antennendraht 11 in einer kreisförmigen Nut 8 an
der äußeren Umfangsfläche einer
Haspel 7 gewunden wird. Die Haspel 7 ist aus einem
elektrisch isolierenden Material hergestellt, in das ein Magnetkernmaterial 12 eingearbeitet
ist, das magnetische Materialien wie etwa Ferrit oder dergleichen
enthält
und eine im wesentlichen zylindrische Form mit L-förmigem Querschnitt besitzt.
Die Endabschnitte beiderseits des Kerns 6, Flansche 9 und 10 der
Haspel 7 sowie der Antennendraht-Wicklungsabschnitt sind
vollständig
durch ein Harzmaterial 13 bedeckt und an der Außenseite
des Endabschnitts des Schließzylinders 2 angeordnet und
befestigt.
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In 2 bezeichnet das Bezugszeichen 14 eine
Lenksäulenabdeckung,
während
das Bezugszeichen 15 einen Schlüssellochdeckel bezeichnet, der
den Umfangsbereich abdeckt, in dem die Antennenspule 3 vorgesehen
ist.
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Die
Antennenspule 3 wird durch Druckguß hergestellt, um sowohl die
beiden Endabschnitte des Kerns 6 als auch den Antennendraht-Wicklungsabschnitt
vollständig
mit dem Harzmaterial 13 zu bedecken. Um hierbei den Kern 6 in
Gießformen 16 und 17 richtig
zu positionieren, sind in diesen Gießformen 16 und 17 Positionierstifte 18 und 19 vorgesehen,
die gegen die Stirnflächen
des Kerns 6 stoßen.
Daher werden in den Bereichen, die diesen Positionierstiften 18 und 19 an
den beiden Stirnflächen
der Antennenspule 3 entsprechen, Löcher 20 gebildet,
wobei insbesondere ein Loch 20, das in der dem Fahrgastraum
zugewandten Stirnfläche
entsteht, das Erscheinungsbild verschlechtert.
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Es
ist daher erforderlich, die Antennenspule 3 vollständig hinter
dem Schlüssellochdeckel 15 unterzubringen,
so daß die
Antennenspule 3 vom Fahrgastraum aus nicht sichtbar ist.
Dies geschieht durch Verschieben der Antennenspule 3 an
eine Position, die bezüglich
der Lenksäulenabdeckung 14 etwas zurückgesetzt
ist. Im Ergebnis besitzt, wenn die Schlüsselplatte 4 in den
Schließzylinder 2 eingeschoben
wird, der Abstand zwischen dem Schaltungschip 5 des Schlüsselkopfes 4a und
der Antennenspule 3 die Länge L1,
so daß das
Problem entsteht, daß die Sende-
und Empfangsempfindlichkeit zwischen dem Schaltungschip 5 und
der Antennenspule 3 verschlechtert wird.
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Ferner
hat einer der Flansche der Haspel 7, z. B. der auf seiten
des Fahrgastraums vorgesehene Flansch 9, die Funktion einer
Drahtführung
beim Wickeln des Antennendrahts, indem die Höhe des Flansches hoch ausgebildet
wird. Da jedoch die äußere Umfangsfläche vollständig mit
dem Harzmaterial 13 bedeckt ist, kann die Höhe h des
Flansches 9 nicht so hoch wie die Gesamtspu lendicke t gemacht
werden, so daß die
Möglichkeit
besteht, daß bei
der automatischen Wicklung des Antennendrahts 11 Probleme auftreten.
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Da
ferner bezüglich
der Dicke des Harzmaterials 13 zwischen dem Endabschnitt
des Flansches 9 und dem Antennendraht-Wicklungsabschnitt
ein großer
Unterschied besteht, tritt an der äußeren Umfangsfläche wahrscheinlich
eine im allgemeinen mit "Einsinken" bezeichnete Verzerrung
auf, die nicht nur das Erscheinungsbild und die Qualität beeinträchtigt, sondern
leicht ein schlechtes Gießergebnis
zur Folge hat, weil die Dicke des bedeckenden Harzmaterials 13 am
Ende des Flansches 9 gering ist.
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Aus
der DE-A1-41 25 544 ist eine Schließvorrichtung mit einem Schlüssel und
einem Schloß bekannt.
Das Schloß dieser
Vorrichtung weist eine Sendespule auf, und an dem Schlüssel sind
eine Empfangsspule, eine Batterie und ein Verbraucher angeordnet.
Die Batterie zur Versorgung des Verbrauchers wird durch die induktive
Kopplung der Sendespule mit der Empfangsspule über einen feromagnetischen
Schüsselbart
aufgeladen, wenn der Schlüsselbart
im Schloß steckt.
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Aus
der Veröffentlichung
JP-U-3-121982 ist eine Schließzylindervorrichtung
mit einer Sende- und Empfangseinrichtung ersichtlich. Bei dieser
Schließzylindervorrichtung
ist eine kreisförmige
Sendespule in einem speziellen Gehäuse an der Vorderseite eines
Schließzylinders
angeordnet. In der Schlüsselplatte
ist eine Empfangseinrichtung angeordnet. Wie aus den bereits genannten
Figuren ersichtlich, ist der Durchmesser der Sendeeinrichtung so
gewählt,
daß die
Schlüsselplatte
mit dem Abschnitt, der das Empfangselement trägt, in diese Öffnung eintaucht,
wenn der Schlüssel
in das Schloß eingeführt ist.
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Aus
der Druckschrift US-PS-4,918,955 ist eine Schließzylindervorrichtung für Kraftfahrzeuge mit
einem Schließzylinder,
einer kreisförmigen
Antennenspule und einer Signalübertragungseinrichtung,
die an einer Schlüsselplatte
zur magnetischen Kopplung mit der Antennenspule angebracht ist,
bekannt. Bei dieser Schließzylindervorrichtung
weist die Außenseite
eines Rotors eine Aussparung auf, in der die kreisförmige Antennenspule
angeordnet ist. Dieser Rotor wird in einem Rotorgehäuse aufgenommen,
das an der Vorderseite der Schließzylindervorrichtung angeordnet
ist. Die kreisförmige
Antennenspule dieser Vorrichtung besteht aus einem ringförmigen Kern
und zwei Drahtwicklungen, die in axialer Richtung bezüglich des
Schließzylinders
um den Kern gewickelt sind.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schließzylindervorrichtung
für Kraftfahrzeuge
zu schaffen, die bei einfachen und kostengünstigem Aufbau in zuverlässiger Weise
ihre Funktion erfüllt.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
eine Schließzylindervorrichtung
für Kraftfahrzeuge
mit den Merkmalen des unabhängigen
Patentanspruchs 1.
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Bevorzugte
Weiterbildungen des Erfindungsgegenstandes sind in den Unteransprüchen dargelegt.
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Die
Antennenspule und das Verstärkergehäuse sind
in einem Teil so gegossen, daß ein
seitlicher Endabschnitt des Kerns zur Signalübertragungseinrichtung freiliegt.
Dadurch bleiben in dem Endabschnitt keine Positionierungsspuren
zurück,
so daß das
Erscheinungsbild der Antennenspule verbessert werden kann, die Befestigung
der Antennenspule durch Befestigen des Verstärkergehäuses am Schließzylinder
ausgeführt
werden kann und die Reduzierung der Anzahl der Teile und der Anzahl
der Schritte beim Zusammenbau ermöglicht wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
kann die Höhe
des Flansches an der äußeren, freiliegenden
Seite der Haspel so hoch wie der Außendurchmesser der Antennenspule
ausgebildet sein, so daß der
Flansch als Drahtführung
verwendet werden kann, der eine einfache und gleichmäßige Wicklung des
Antennendrahts um die Haspel ermöglicht.
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Da
ferner an dem Ende des an einem seitlichen Endabschnitt befindlichen
Flansches keine Deckschicht aus dem Basismaterial des Verstärkergehäuses vorhanden
ist, kann das Auftreten eines "Einsinkens" an der äußeren Oberfläche des
Basismaterials des Verstärkergehäuses, welches
den Antennendraht-Wicklungsabschnitt
bedeckt, unterdrückt
werden, so daß das
Erscheinungsbild und die Qualität
der Antennenspule weiter verbessert werden können.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist die Stirnfläche
der Antennenspule im wesentlichen mit der Stirnfläche des
Schließzylinders
bündig
und an dieser befestigt, so daß der
Abstand zwischen der Antennenspule und dem Schaltungschip der Schlüsselplatte
beim Einschieben der Schlüsselplatte
in den Schließzylinder
reduziert werden kann, so daß die
Sende- und Empfangsempfindlichkeit zwischen der Antennenspule und
dem Schaltungschip verbessert werden kann.
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Da
ferner die Stirnfläche
der Antennenspule zu einem seitlichen Endabschnitt des Kerns wird,
in der während
des Gießens
keine Positionierungsspuren verursacht werden, wird das Erscheinungsbild nicht
verschlechtert, gleichzeitig werden die Sende- und Empfangsfunktion
sowie das Erscheinungsbild verbessert.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand einer bevorzugten Ausführungsform mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen
näher beschrieben
und erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
perspektivische Explosionsansicht des Schließzylinders für Kraftfahrzeuge
gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform,
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2 die
bereits erwähnte
Schnittansicht eines herkömmlichen
Schließzylinders
für Kraftfahrzeuge;
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3 die
bereits erwähnte
Schnittansicht einer Antennenspule mit herkömmlichem Aufbau;
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4 eine
Schnittansicht des zusammengebauten Schließzylinders der Ausführungsform
längs der
Linie IV-IV in 1;
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5 eine
Schnittansicht des Schließzylinders
der Ausführungsform
längs der
Linie V-V in 1.
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In
den 1 und 4 bezeichnet das Bezugszeichen 3A eine
Antennenspule, die an der Außenseite
des Endabschnitts des Schließzylinders 2 angeordnet
und befestigt ist und einen Kern 6 umfaßt, um den der Antennendraht 11 in
einer kreisförmigen
Nut 8 an der äußeren Umfangsfläche einer
ein elektrisch isolierendes Material enthaltenden Haspel 7 gewickelt
ist.
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Die
Haspel 7 ist durch das darunter befindliche Magnetkernmaterial 12,
das ein magnetisches Material wie etwa Ferrit oder dergleichen in
einer im wesentlichen zylindrischen Form mit L-förmigem Querschnitt enthält, verstärkt. Der
Kern 6 der Antennenspule 3A ist einteilig mit
einem Seitenabschnitt des Verstärkergehäuses 21 aus
Harzmaterial in der Weise gegossen, daß sein seitlicher Endabschnitt, der
den Flansch 9 enthält,
freiliegt. Der Antennendraht-Wicklungsabschnitt
an der äußeren Umfangsfläche der
Haspel 7 einschließlich
des anderen Flansches 10 ist durch das Basismaterial 21a des
Verstärkergehäuses 21 bedeckt
und so mit dem Verstärkergehäuse 21 einteilig
gegossen.
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Der
Flansch 9 an der äußeren, freiliegenden Seite
der äußeren Umfangsfläche der
Haspel 7 ist so geformt, daß seine Höhe größer als diejenige des Flansches 10 auf
derjenigen Seite ist, wo der Flansch unter dem Verstärkergehäuse-Basismaterial 21a liegt,
wobei der Antennendraht-Wicklungsabschnitt mit dem Verstärkergehäuse-Basismaterial 21a in
einer Dicke bedeckt ist, daß die
Oberseite der Bedeckung mit dem Ende des Flansches 9 im
wesentlichen bündig
ist.
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In
der Ausführungsform
ist der Flansch 9 so bemessen, daß seine Höhe im wesentlichen bis zum Außendurchmesser
der Antennenspule 3A reicht.
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Diese
Antennenspule 3A wird in Gießformen 16 und 17 wie
erwähnt
einteilig mit dem Verstärkergehäuse 21 gegossen,
wie in 5 gezeigt ist, ferner ist der Kern 6 einteilig
mit dem Verstärkergehäuse 21 gegossen,
in dem einer seiner seitlichen Endabschnitte, der den Flansch 9 enthält, in die
Gießformfläche 17a der
einen Gießform 17 eingesetzt wird
und geschmolzenes Harz in einen Hohlraum eingespritzt wird, so daß er durch
diese Gießformen 16 und 17 gebildet
wird. Hierbei wird der Kern 6 durch einen Positionierstift 18,
der von der Gießformfläche 16a der
anderen Gießform 16 vorsteht,
zur Gießformfläche 17a der
Gießform 17 geschoben.
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Daher
liegt auf dem seitlichen Endabschnitt der Antennenspule 3A,
der zur Vorderseite wird, der Endabschnitt der Haspel 7 des
Kerns 6 direkt frei, wie oben erwähnt worden ist, wobei während des
Gießens
keinerlei Positionierungsspuren erzeugt werden, während auf
seiten des Verstärkergehäuses 21 in
der Antennenspule 3A, d.h. im seitlichen Endabschnitt,
der zur Rückseite
wird, aufgrund des Positionierungsstifts 18 unvermeidlich
ein Loch 20 im Verstärkergehäuse-Basismaterial 21a erzeugt
wird, welches jedoch das Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt.
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Im
Verstärkergehäuse 21 ist
eine Verstärkerschaltung 22,
die einen Kondensator, einen Widerstand, eine integrierte Schaltung
und dergleichen enthält,
enthalten, ferner ist eine Kappe 23 durch Einhaken befestigt.
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Wenn
die Antennenspule 3A am Endabschnitt des Schließzylinders 2 angeordnet
wird, wird das Verstärkergehäuse 21 durch
Befestigen des vom Endabschnitt des Gehäuses vorstehenden Trägers 24 am
Befestigungssitz 2a, der an der äußeren Umfangsfläche des
Schließzylinders 2 vorgesehen ist,
befestigt, wodurch die Antennenspule 3A ebenfalls an der äußeren Umfangsfläche des
Endabschnitts des Schließzylinders 2 befestigt
wird.
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Da
während
des Gießens
wie oben beschrieben in dem einen seitlichen Endabschnitt der Antennenspule 3A keine
Positionierungsspuren erzeugt werden, wird die Antennenspule 3A am
Schließzylinder 2 dadurch
befestigt, daß der
eine seitliche Endabschnitt, d.h. derjenige Endabschnitt, der den Flansch 9 des
Kerns 6 enthält,
an der Stirnfläche
des Schließzylinders 2 im
wesentlichen bündig
angebracht wird und der Schlüssellochdeckel 15 an
der äußeren Umfangsfläche der
Antennenspule 3A angeordnet wird, um den Zwischenraum zwischen
der Antennenspule 3A und der Lenksäulenabdeckung 14 zu
verbergen.
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In 4 bezeichnet
das Bezugszeichen 25 einen Kabelstrang der Verstärkerschaltung 22.
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Da
in dem Aufbau gemäß der obenbeschriebenen
Ausführungsform
die Stirnfläche
der Antennenspule 3A in der Weise befestigt ist, daß diese Stirnfläche mit
der Stirnfläche
des Schließzylinders 2 im
wesentlichen bündig
ist, kann, wenn die Schlüsselplatte 4 in
den Schließzylinder 2 eingeschoben wird,
der Abstand zwischen der Antennenspule 3A und dem im Schlüsselkopf 4a vorgesehenen
Schaltungschip 5 bis auf eine Länge L2, 4,
reduziert werden, so daß die
Sende- und Empfangsempfindlichkeit zwischen der Antennenspule 3A und
dem Schaltungschip 5 verbessert werden kann und ein sicherer
Kommunikationsbetrieb ausgeführt
werden kann.
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Da
ferner die Stirnfläche
der Antennenspule 3A so ausgebildet ist, daß ein seitlicher
Endabschnitt des Kerns 6, in dem keine Positionierungsspuren während des
Gießens
verursacht werden, zur Außenseite
freiliegt, wird das Erscheinungsbild nicht verschlechtert, so daß sowohl
die Sende- und Empfangsfunktion als auch das Erscheinungsbild der
Vorrichtung verbessert werden können.
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Da
ferner das Verstärkergehäuse 21 und
die Antennenspule 3A einteilig ausgebildet sind, kann die
Antennenspule 3A durch Befestigen des Verstärkergehäuses 21 am
Schließzylinder 2 befestigt
werden, so daß eine
ausschließlich
für die
Antennenspule 3A bestimmte Befestigungsstruktur nicht erforderlich
ist und durch Verringerung der Anzahl der Teile und der Anzahl der
Verfahrensschritte beim Zusammenbau eine Kostenersparnis erzielt
werden kann.
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Darüber hinaus
kann der Flansch 9 an der äußeren, freiliegenden Seite
der Haspel 7 ausreichend hoch ausgebildet sein, so daß seine
Abmessung im wesentlichen dem Außendurchmesser der Antennenspule 3A entspricht,
wodurch ein automatischer Wicklungsvorgang des Antennendrahts 11 um die
Haspel 7, bei dem der Flansch 9 als Drahtführung ausgenutzt
wird, gleichmäßig ausgeführt werden kann.
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Da
ferner am Ende des Flansches 9, der den einen seitlichen
Endabschnitt der Haspel 7 bildet, keine Deckschicht des
Verstärkergehäuse-Basismaterials 21a vorhanden
ist, kann das Auftreten eines "Einsinkens" an der Oberfläche des
Verstärkergehäuse-Basismaterials 21a,
das den Antennendraht-Wicklungsabschnitt
bedeckt, unterdrückt
werden, wodurch nicht nur das Erscheinungsbild und die Qualität der Antennenspule 3A verbessert
werden können,
sondern auch die Bedeckung des Endes des Flansches 9 mit
dem Verstärkergehäuse-Basismaterial 21a unnötig wird.
Daher wird ein schlechtes Gießergebnis,
das in dem Fall, in dem das Harzmaterial bis zum Ende des Flansches 9 gegossen
wird, wahrscheinlich entsteht, nicht erhalten, so daß der Produktausstoß verbessert
werden kann.
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Wie
oben beschrieben, können
mit der Ausführungsform
die folgenden Wirkungen erzielt werden:
- 1)
Da die Antennenspule einteilig mit dem Verstärkergehäuse in der Weise gegossen ist,
daß ein seitlicher
Endabschnitt des Kerns freiliegt, bleiben an diesem einen seitlichen
Endabschnitt keine während
des Gießvorgangs
erzeugten Positionierungsspuren zurück, so daß das Erscheinungsbild der
Antennenspule verbessert werden kann.
- 2) Da die Antennenspule durch Befestigen des Verstärkergehäuses am
Schließzylinder
befestigt werden kann, ist keine ausschließlich für die Antennenspule bestimmte
Befestigungsstruktur erforderlich, so daß durch die Verringerung der
Anzahl der Teile und der Anzahl der Zusammenfügungsschritte Kosten gespart
werden können.
- 3) Da der Flansch, der den einen seitlichen Endabschnitt der
Haspel bildet, nicht mit dem Verstärkergehäuse-Basismaterial bedeckt wird
und zur Außenseite
freiliegt, kann er mit ausreichender Höhe ausgebildet werden, die
im wesentlichen dem Außendurchmesser
der Antennenspule entspricht. Daher kann ein automatischer Wicklungsvorgang
des Antennendrahts auf die Haspel unter Verwendung des Flansches
als Drahtführung
gleichmäßig ausgeführt werden.
- 4) Da am Ende des Flansches, der den einen seitlichen Endabschnitt
der Haspel bildet, keine Deckschicht aus dem Verstärkergehäuse-Basismaterial 21a vorhanden
ist und da andererseits der Drahtwicklungsabschnitt mit dem Verstärkergehäuse-Basismaterial 21a in
der Weise bedeckt ist, daß die
Oberseite des Materials mit dem Ende des Flansches im wesentlichen
bündig
ist, wird zwischen dem Flanschende und dem Drahtwicklungsabschnitt
keinerlei dicker oder dünner
Abschnitt der Abdeckschicht gebildet, so daß das Auftreten eines "Einsinkens" an der Oberflä che der
Antennenspule unterdrückt
werden kann und das Erscheinungsbild und die Qualität weiter
verbessert werden können.
- 5) An dem einen seitlichen Endabschnitt der Antennenspule werden
keinerlei durch den Gießvorgang
bedingte Positionierungsspuren zurückgelassen. Selbst wenn daher
der eine seitliche Endabschnitt mit der Stirnfläche des Schließzylinders
im wesentlichen bündig
ist, an diesem befestigt ist und zur Außenseite freiliegt, wird das
Erscheinungsbild nicht verschlechtert. Darüber hinaus wird durch die bündige Anordnung
und die Befestigung der Antennenspule mit/an der Stirnfläche des
Schließzylinders
der Abstand zwischen der Antennenspule und dem Schaltungschip des Schlüsselplattees
verringert, so daß die
Sende- und Empfangsempfindlichkeit verbessert wird, wenn das Schlüsselplatte
in den Schließzylinder eingeschoben
ist, so daß eine
sichere Kommunikation stattfinden und die Zuverlässigkeit weiter verbessert
werden kann.