DE19531178B4 - Schließzylindervorrichtung für Kraftfahrzeuge - Google Patents

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Abstract

Schließzylindervorrichtung für Kraftfahrzeuge mit einem Schließzylinder (2), einer kreisförmigen Antennenspule (3A) und einer Signalübertragungseinrichtung (5), die an einer Schlüsselplatte (4) zur magnetischen Kopplung mit der Antennenspule (3A) angebracht ist, wobei die kreisförmige Antennenspule (3A), die an einer Außenseite eines Endabschnittes des Schließzylinders (2) angeordnet ist, einen Kern (6), einen in einer kreisförmigen Nut (8) einer Haspel (7) gewickelten Antennendraht (11) und eine Abdeckung aus Basismaterial (21A) aufweist, wobei die Abdeckung aus Basismaterial (21A) einstückig mit einem Verstärkergehäuse (21) ausgebildet ist, das am Schließzylinder (2) befestigt ist, und ein seitlicher Endabschnitt des Kerns (6) zur Signalübertragungseinrichtung (5) hin freiliegt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schließzylindervorrichtung für Kraftfahrzeuge.
  • Kraftfahrzeug-Diebstahlsicherungen des Standes der Technik sind z.B. aus der (ungeprüften) Gebrauchsmusteranmeldung JP 3-111766-A, der (ungeprüften) Gebrauchsmusteranmeldung JP 3-121982-A und der (geprüften) Patentanmeldung JP 4-15141-A bekannt. Bei diesen Vorrichtungen ist im Schlüsselkopf einer Schlüsselplatte ein Schaltungschip vorgesehen, ferner ist an der äußeren Umfangsfläche des Endabschnitts eines Schließzylinders eine kreisförmige Antennenspule angeordnet und befestigt. Der Schaltungschip und die Antennenspule sind magnetisch gekoppelt, so daß an eine Betriebssteuervorrichtung eines zu steuernden Organs, z.B. des Motors des Kraftfahrzeugs ein Betriebserlaubnissignal ausgegeben werden kann, welches ermöglicht, daß der Motor angelassen werden kann, während das Anlassen des Motors verhindert wird, wenn eine von dieser besonderen Schlüsselplatte verschiedene Schlüsselplatte in den Schließzylinder eingeschoben wird.
  • Die Funktionsweise ist konkret die folgende: Wenn, wie in 2 gezeigt, eine kreisförmige Antennenspule 3 an der Außenseite des Endabschnitts eines Schließzylinders 2 beispielsweise einer Lenkschloßvorrichtung 1 angeordnet und befestigt ist und eine Schlüsselplatte in den Schließzylinder 2 eingeschoben wird, werden ein Schaltungschip 5, der in einem Schlüsselkopf 4a der Schlüsselplatte 4 vorgesehen ist, und die Antennenspule 3 am Schließzylinder 2 magnetisch gekoppelt, um die Kennung vom Schaltungschip 5 zur Antennenspule 3 zu übertragen, wobei die von der Antennenspule 3 empfangene Kennung durch einen Verstärker verstärkt und an eine Betriebssteuervorrichtung des Motors gesendet wird (der Verstärker und die Betriebssteuervorrichtung sind in der Zeichnung weggelassen).
  • Wie in 3 gezeigt, umfaßt die Antennenspule 3 einen Kern 6, um den der Antennendraht 11 in einer kreisförmigen Nut 8 an der äußeren Umfangsfläche einer Haspel 7 gewunden wird. Die Haspel 7 ist aus einem elektrisch isolierenden Material hergestellt, in das ein Magnetkernmaterial 12 eingearbeitet ist, das magnetische Materialien wie etwa Ferrit oder dergleichen enthält und eine im wesentlichen zylindrische Form mit L-förmigem Querschnitt besitzt. Die Endabschnitte beiderseits des Kerns 6, Flansche 9 und 10 der Haspel 7 sowie der Antennendraht-Wicklungsabschnitt sind vollständig durch ein Harzmaterial 13 bedeckt und an der Außenseite des Endabschnitts des Schließzylinders 2 angeordnet und befestigt.
  • In 2 bezeichnet das Bezugszeichen 14 eine Lenksäulenabdeckung, während das Bezugszeichen 15 einen Schlüssellochdeckel bezeichnet, der den Umfangsbereich abdeckt, in dem die Antennenspule 3 vorgesehen ist.
  • Die Antennenspule 3 wird durch Druckguß hergestellt, um sowohl die beiden Endabschnitte des Kerns 6 als auch den Antennendraht-Wicklungsabschnitt vollständig mit dem Harzmaterial 13 zu bedecken. Um hierbei den Kern 6 in Gießformen 16 und 17 richtig zu positionieren, sind in diesen Gießformen 16 und 17 Positionierstifte 18 und 19 vorgesehen, die gegen die Stirnflächen des Kerns 6 stoßen. Daher werden in den Bereichen, die diesen Positionierstiften 18 und 19 an den beiden Stirnflächen der Antennenspule 3 entsprechen, Löcher 20 gebildet, wobei insbesondere ein Loch 20, das in der dem Fahrgastraum zugewandten Stirnfläche entsteht, das Erscheinungsbild verschlechtert.
  • Es ist daher erforderlich, die Antennenspule 3 vollständig hinter dem Schlüssellochdeckel 15 unterzubringen, so daß die Antennenspule 3 vom Fahrgastraum aus nicht sichtbar ist. Dies geschieht durch Verschieben der Antennenspule 3 an eine Position, die bezüglich der Lenksäulenabdeckung 14 etwas zurückgesetzt ist. Im Ergebnis besitzt, wenn die Schlüsselplatte 4 in den Schließzylinder 2 eingeschoben wird, der Abstand zwischen dem Schaltungschip 5 des Schlüsselkopfes 4a und der Antennenspule 3 die Länge L1, so daß das Problem entsteht, daß die Sende- und Empfangsempfindlichkeit zwischen dem Schaltungschip 5 und der Antennenspule 3 verschlechtert wird.
  • Ferner hat einer der Flansche der Haspel 7, z. B. der auf seiten des Fahrgastraums vorgesehene Flansch 9, die Funktion einer Drahtführung beim Wickeln des Antennendrahts, indem die Höhe des Flansches hoch ausgebildet wird. Da jedoch die äußere Umfangsfläche vollständig mit dem Harzmaterial 13 bedeckt ist, kann die Höhe h des Flansches 9 nicht so hoch wie die Gesamtspu lendicke t gemacht werden, so daß die Möglichkeit besteht, daß bei der automatischen Wicklung des Antennendrahts 11 Probleme auftreten.
  • Da ferner bezüglich der Dicke des Harzmaterials 13 zwischen dem Endabschnitt des Flansches 9 und dem Antennendraht-Wicklungsabschnitt ein großer Unterschied besteht, tritt an der äußeren Umfangsfläche wahrscheinlich eine im allgemeinen mit "Einsinken" bezeichnete Verzerrung auf, die nicht nur das Erscheinungsbild und die Qualität beeinträchtigt, sondern leicht ein schlechtes Gießergebnis zur Folge hat, weil die Dicke des bedeckenden Harzmaterials 13 am Ende des Flansches 9 gering ist.
  • Aus der DE-A1-41 25 544 ist eine Schließvorrichtung mit einem Schlüssel und einem Schloß bekannt. Das Schloß dieser Vorrichtung weist eine Sendespule auf, und an dem Schlüssel sind eine Empfangsspule, eine Batterie und ein Verbraucher angeordnet. Die Batterie zur Versorgung des Verbrauchers wird durch die induktive Kopplung der Sendespule mit der Empfangsspule über einen feromagnetischen Schüsselbart aufgeladen, wenn der Schlüsselbart im Schloß steckt.
  • Aus der Veröffentlichung JP-U-3-121982 ist eine Schließzylindervorrichtung mit einer Sende- und Empfangseinrichtung ersichtlich. Bei dieser Schließzylindervorrichtung ist eine kreisförmige Sendespule in einem speziellen Gehäuse an der Vorderseite eines Schließzylinders angeordnet. In der Schlüsselplatte ist eine Empfangseinrichtung angeordnet. Wie aus den bereits genannten Figuren ersichtlich, ist der Durchmesser der Sendeeinrichtung so gewählt, daß die Schlüsselplatte mit dem Abschnitt, der das Empfangselement trägt, in diese Öffnung eintaucht, wenn der Schlüssel in das Schloß eingeführt ist.
  • Aus der Druckschrift US-PS-4,918,955 ist eine Schließzylindervorrichtung für Kraftfahrzeuge mit einem Schließzylinder, einer kreisförmigen Antennenspule und einer Signalübertragungseinrichtung, die an einer Schlüsselplatte zur magnetischen Kopplung mit der Antennenspule angebracht ist, bekannt. Bei dieser Schließzylindervorrichtung weist die Außenseite eines Rotors eine Aussparung auf, in der die kreisförmige Antennenspule angeordnet ist. Dieser Rotor wird in einem Rotorgehäuse aufgenommen, das an der Vorderseite der Schließzylindervorrichtung angeordnet ist. Die kreisförmige Antennenspule dieser Vorrichtung besteht aus einem ringförmigen Kern und zwei Drahtwicklungen, die in axialer Richtung bezüglich des Schließzylinders um den Kern gewickelt sind.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schließzylindervorrichtung für Kraftfahrzeuge zu schaffen, die bei einfachen und kostengünstigem Aufbau in zuverlässiger Weise ihre Funktion erfüllt.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Schließzylindervorrichtung für Kraftfahrzeuge mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs 1.
  • Bevorzugte Weiterbildungen des Erfindungsgegenstandes sind in den Unteransprüchen dargelegt.
  • Die Antennenspule und das Verstärkergehäuse sind in einem Teil so gegossen, daß ein seitlicher Endabschnitt des Kerns zur Signalübertragungseinrichtung freiliegt. Dadurch bleiben in dem Endabschnitt keine Positionierungsspuren zurück, so daß das Erscheinungsbild der Antennenspule verbessert werden kann, die Befestigung der Antennenspule durch Befestigen des Verstärkergehäuses am Schließzylinder ausgeführt werden kann und die Reduzierung der Anzahl der Teile und der Anzahl der Schritte beim Zusammenbau ermöglicht wird.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform kann die Höhe des Flansches an der äußeren, freiliegenden Seite der Haspel so hoch wie der Außendurchmesser der Antennenspule ausgebildet sein, so daß der Flansch als Drahtführung verwendet werden kann, der eine einfache und gleichmäßige Wicklung des Antennendrahts um die Haspel ermöglicht.
  • Da ferner an dem Ende des an einem seitlichen Endabschnitt befindlichen Flansches keine Deckschicht aus dem Basismaterial des Verstärkergehäuses vorhanden ist, kann das Auftreten eines "Einsinkens" an der äußeren Oberfläche des Basismaterials des Verstärkergehäuses, welches den Antennendraht-Wicklungsabschnitt bedeckt, unterdrückt werden, so daß das Erscheinungsbild und die Qualität der Antennenspule weiter verbessert werden können.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Stirnfläche der Antennenspule im wesentlichen mit der Stirnfläche des Schließzylinders bündig und an dieser befestigt, so daß der Abstand zwischen der Antennenspule und dem Schaltungschip der Schlüsselplatte beim Einschieben der Schlüsselplatte in den Schließzylinder reduziert werden kann, so daß die Sende- und Empfangsempfindlichkeit zwischen der Antennenspule und dem Schaltungschip verbessert werden kann.
  • Da ferner die Stirnfläche der Antennenspule zu einem seitlichen Endabschnitt des Kerns wird, in der während des Gießens keine Positionierungsspuren verursacht werden, wird das Erscheinungsbild nicht verschlechtert, gleichzeitig werden die Sende- und Empfangsfunktion sowie das Erscheinungsbild verbessert.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer bevorzugten Ausführungsform mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben und erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 eine perspektivische Explosionsansicht des Schließzylinders für Kraftfahrzeuge gemäß einer bevorzugten Ausführungsform,
  • 2 die bereits erwähnte Schnittansicht eines herkömmlichen Schließzylinders für Kraftfahrzeuge;
  • 3 die bereits erwähnte Schnittansicht einer Antennenspule mit herkömmlichem Aufbau;
  • 4 eine Schnittansicht des zusammengebauten Schließzylinders der Ausführungsform längs der Linie IV-IV in 1;
  • 5 eine Schnittansicht des Schließzylinders der Ausführungsform längs der Linie V-V in 1.
  • In den 1 und 4 bezeichnet das Bezugszeichen 3A eine Antennenspule, die an der Außenseite des Endabschnitts des Schließzylinders 2 angeordnet und befestigt ist und einen Kern 6 umfaßt, um den der Antennendraht 11 in einer kreisförmigen Nut 8 an der äußeren Umfangsfläche einer ein elektrisch isolierendes Material enthaltenden Haspel 7 gewickelt ist.
  • Die Haspel 7 ist durch das darunter befindliche Magnetkernmaterial 12, das ein magnetisches Material wie etwa Ferrit oder dergleichen in einer im wesentlichen zylindrischen Form mit L-förmigem Querschnitt enthält, verstärkt. Der Kern 6 der Antennenspule 3A ist einteilig mit einem Seitenabschnitt des Verstärkergehäuses 21 aus Harzmaterial in der Weise gegossen, daß sein seitlicher Endabschnitt, der den Flansch 9 enthält, freiliegt. Der Antennendraht-Wicklungsabschnitt an der äußeren Umfangsfläche der Haspel 7 einschließlich des anderen Flansches 10 ist durch das Basismaterial 21a des Verstärkergehäuses 21 bedeckt und so mit dem Verstärkergehäuse 21 einteilig gegossen.
  • Der Flansch 9 an der äußeren, freiliegenden Seite der äußeren Umfangsfläche der Haspel 7 ist so geformt, daß seine Höhe größer als diejenige des Flansches 10 auf derjenigen Seite ist, wo der Flansch unter dem Verstärkergehäuse-Basismaterial 21a liegt, wobei der Antennendraht-Wicklungsabschnitt mit dem Verstärkergehäuse-Basismaterial 21a in einer Dicke bedeckt ist, daß die Oberseite der Bedeckung mit dem Ende des Flansches 9 im wesentlichen bündig ist.
  • In der Ausführungsform ist der Flansch 9 so bemessen, daß seine Höhe im wesentlichen bis zum Außendurchmesser der Antennenspule 3A reicht.
  • Diese Antennenspule 3A wird in Gießformen 16 und 17 wie erwähnt einteilig mit dem Verstärkergehäuse 21 gegossen, wie in 5 gezeigt ist, ferner ist der Kern 6 einteilig mit dem Verstärkergehäuse 21 gegossen, in dem einer seiner seitlichen Endabschnitte, der den Flansch 9 enthält, in die Gießformfläche 17a der einen Gießform 17 eingesetzt wird und geschmolzenes Harz in einen Hohlraum eingespritzt wird, so daß er durch diese Gießformen 16 und 17 gebildet wird. Hierbei wird der Kern 6 durch einen Positionierstift 18, der von der Gießformfläche 16a der anderen Gießform 16 vorsteht, zur Gießformfläche 17a der Gießform 17 geschoben.
  • Daher liegt auf dem seitlichen Endabschnitt der Antennenspule 3A, der zur Vorderseite wird, der Endabschnitt der Haspel 7 des Kerns 6 direkt frei, wie oben erwähnt worden ist, wobei während des Gießens keinerlei Positionierungsspuren erzeugt werden, während auf seiten des Verstärkergehäuses 21 in der Antennenspule 3A, d.h. im seitlichen Endabschnitt, der zur Rückseite wird, aufgrund des Positionierungsstifts 18 unvermeidlich ein Loch 20 im Verstärkergehäuse-Basismaterial 21a erzeugt wird, welches jedoch das Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt.
  • Im Verstärkergehäuse 21 ist eine Verstärkerschaltung 22, die einen Kondensator, einen Widerstand, eine integrierte Schaltung und dergleichen enthält, enthalten, ferner ist eine Kappe 23 durch Einhaken befestigt.
  • Wenn die Antennenspule 3A am Endabschnitt des Schließzylinders 2 angeordnet wird, wird das Verstärkergehäuse 21 durch Befestigen des vom Endabschnitt des Gehäuses vorstehenden Trägers 24 am Befestigungssitz 2a, der an der äußeren Umfangsfläche des Schließzylinders 2 vorgesehen ist, befestigt, wodurch die Antennenspule 3A ebenfalls an der äußeren Umfangsfläche des Endabschnitts des Schließzylinders 2 befestigt wird.
  • Da während des Gießens wie oben beschrieben in dem einen seitlichen Endabschnitt der Antennenspule 3A keine Positionierungsspuren erzeugt werden, wird die Antennenspule 3A am Schließzylinder 2 dadurch befestigt, daß der eine seitliche Endabschnitt, d.h. derjenige Endabschnitt, der den Flansch 9 des Kerns 6 enthält, an der Stirnfläche des Schließzylinders 2 im wesentlichen bündig angebracht wird und der Schlüssellochdeckel 15 an der äußeren Umfangsfläche der Antennenspule 3A angeordnet wird, um den Zwischenraum zwischen der Antennenspule 3A und der Lenksäulenabdeckung 14 zu verbergen.
  • In 4 bezeichnet das Bezugszeichen 25 einen Kabelstrang der Verstärkerschaltung 22.
  • Da in dem Aufbau gemäß der obenbeschriebenen Ausführungsform die Stirnfläche der Antennenspule 3A in der Weise befestigt ist, daß diese Stirnfläche mit der Stirnfläche des Schließzylinders 2 im wesentlichen bündig ist, kann, wenn die Schlüsselplatte 4 in den Schließzylinder 2 eingeschoben wird, der Abstand zwischen der Antennenspule 3A und dem im Schlüsselkopf 4a vorgesehenen Schaltungschip 5 bis auf eine Länge L2, 4, reduziert werden, so daß die Sende- und Empfangsempfindlichkeit zwischen der Antennenspule 3A und dem Schaltungschip 5 verbessert werden kann und ein sicherer Kommunikationsbetrieb ausgeführt werden kann.
  • Da ferner die Stirnfläche der Antennenspule 3A so ausgebildet ist, daß ein seitlicher Endabschnitt des Kerns 6, in dem keine Positionierungsspuren während des Gießens verursacht werden, zur Außenseite freiliegt, wird das Erscheinungsbild nicht verschlechtert, so daß sowohl die Sende- und Empfangsfunktion als auch das Erscheinungsbild der Vorrichtung verbessert werden können.
  • Da ferner das Verstärkergehäuse 21 und die Antennenspule 3A einteilig ausgebildet sind, kann die Antennenspule 3A durch Befestigen des Verstärkergehäuses 21 am Schließzylinder 2 befestigt werden, so daß eine ausschließlich für die Antennenspule 3A bestimmte Befestigungsstruktur nicht erforderlich ist und durch Verringerung der Anzahl der Teile und der Anzahl der Verfahrensschritte beim Zusammenbau eine Kostenersparnis erzielt werden kann.
  • Darüber hinaus kann der Flansch 9 an der äußeren, freiliegenden Seite der Haspel 7 ausreichend hoch ausgebildet sein, so daß seine Abmessung im wesentlichen dem Außendurchmesser der Antennenspule 3A entspricht, wodurch ein automatischer Wicklungsvorgang des Antennendrahts 11 um die Haspel 7, bei dem der Flansch 9 als Drahtführung ausgenutzt wird, gleichmäßig ausgeführt werden kann.
  • Da ferner am Ende des Flansches 9, der den einen seitlichen Endabschnitt der Haspel 7 bildet, keine Deckschicht des Verstärkergehäuse-Basismaterials 21a vorhanden ist, kann das Auftreten eines "Einsinkens" an der Oberfläche des Verstärkergehäuse-Basismaterials 21a, das den Antennendraht-Wicklungsabschnitt bedeckt, unterdrückt werden, wodurch nicht nur das Erscheinungsbild und die Qualität der Antennenspule 3A verbessert werden können, sondern auch die Bedeckung des Endes des Flansches 9 mit dem Verstärkergehäuse-Basismaterial 21a unnötig wird. Daher wird ein schlechtes Gießergebnis, das in dem Fall, in dem das Harzmaterial bis zum Ende des Flansches 9 gegossen wird, wahrscheinlich entsteht, nicht erhalten, so daß der Produktausstoß verbessert werden kann.
  • Wie oben beschrieben, können mit der Ausführungsform die folgenden Wirkungen erzielt werden:
    • 1) Da die Antennenspule einteilig mit dem Verstärkergehäuse in der Weise gegossen ist, daß ein seitlicher Endabschnitt des Kerns freiliegt, bleiben an diesem einen seitlichen Endabschnitt keine während des Gießvorgangs erzeugten Positionierungsspuren zurück, so daß das Erscheinungsbild der Antennenspule verbessert werden kann.
    • 2) Da die Antennenspule durch Befestigen des Verstärkergehäuses am Schließzylinder befestigt werden kann, ist keine ausschließlich für die Antennenspule bestimmte Befestigungsstruktur erforderlich, so daß durch die Verringerung der Anzahl der Teile und der Anzahl der Zusammenfügungsschritte Kosten gespart werden können.
    • 3) Da der Flansch, der den einen seitlichen Endabschnitt der Haspel bildet, nicht mit dem Verstärkergehäuse-Basismaterial bedeckt wird und zur Außenseite freiliegt, kann er mit ausreichender Höhe ausgebildet werden, die im wesentlichen dem Außendurchmesser der Antennenspule entspricht. Daher kann ein automatischer Wicklungsvorgang des Antennendrahts auf die Haspel unter Verwendung des Flansches als Drahtführung gleichmäßig ausgeführt werden.
    • 4) Da am Ende des Flansches, der den einen seitlichen Endabschnitt der Haspel bildet, keine Deckschicht aus dem Verstärkergehäuse-Basismaterial 21a vorhanden ist und da andererseits der Drahtwicklungsabschnitt mit dem Verstärkergehäuse-Basismaterial 21a in der Weise bedeckt ist, daß die Oberseite des Materials mit dem Ende des Flansches im wesentlichen bündig ist, wird zwischen dem Flanschende und dem Drahtwicklungsabschnitt keinerlei dicker oder dünner Abschnitt der Abdeckschicht gebildet, so daß das Auftreten eines "Einsinkens" an der Oberflä che der Antennenspule unterdrückt werden kann und das Erscheinungsbild und die Qualität weiter verbessert werden können.
    • 5) An dem einen seitlichen Endabschnitt der Antennenspule werden keinerlei durch den Gießvorgang bedingte Positionierungsspuren zurückgelassen. Selbst wenn daher der eine seitliche Endabschnitt mit der Stirnfläche des Schließzylinders im wesentlichen bündig ist, an diesem befestigt ist und zur Außenseite freiliegt, wird das Erscheinungsbild nicht verschlechtert. Darüber hinaus wird durch die bündige Anordnung und die Befestigung der Antennenspule mit/an der Stirnfläche des Schließzylinders der Abstand zwischen der Antennenspule und dem Schaltungschip des Schlüsselplattees verringert, so daß die Sende- und Empfangsempfindlichkeit verbessert wird, wenn das Schlüsselplatte in den Schließzylinder eingeschoben ist, so daß eine sichere Kommunikation stattfinden und die Zuverlässigkeit weiter verbessert werden kann.

Claims (3)

  1. Schließzylindervorrichtung für Kraftfahrzeuge mit einem Schließzylinder (2), einer kreisförmigen Antennenspule (3A) und einer Signalübertragungseinrichtung (5), die an einer Schlüsselplatte (4) zur magnetischen Kopplung mit der Antennenspule (3A) angebracht ist, wobei die kreisförmige Antennenspule (3A), die an einer Außenseite eines Endabschnittes des Schließzylinders (2) angeordnet ist, einen Kern (6), einen in einer kreisförmigen Nut (8) einer Haspel (7) gewickelten Antennendraht (11) und eine Abdeckung aus Basismaterial (21A) aufweist, wobei die Abdeckung aus Basismaterial (21A) einstückig mit einem Verstärkergehäuse (21) ausgebildet ist, das am Schließzylinder (2) befestigt ist, und ein seitlicher Endabschnitt des Kerns (6) zur Signalübertragungseinrichtung (5) hin freiliegt.
  2. Schließzylindervorrichtung für Kraftfahrzeuge nach Anspruch 1, wobei ein Flansch (9), der die äußere, freiliegende Seite an der äußeren Umfangsfläche der Haspel (7) bildet, so beschaffen ist, daß seine Höhe größer ist als diejenige des Flansches (10) auf der unter dem Verstärkergehäuse-Basismaterial (21A) befindlichen Seite, und der Antennendraht-Wicklungsabschnitt mit dem Verstärkergehäuse-Basismaterial (21A) in der Weise bedeckt ist, daß die Oberseite des Deckmaterials mit dem oberen Ende des Flansches (9) auf seiten der äußeren, freiliegenden Seite im wesentlichen bündig ist.
  3. Schließzylindervorrichtung für Kraftfahrzeuge nach Anspruch 1 oder 2, wobei eine Stirnfläche der Antennenspule (3A) mit einer Stirnfläche des Schließzylinders (2) im wesentlichen bündig und an dieser befestigt ist.
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